Wichtige Änderungen
- Bundesdurchschnitt: ca. 2.871 € Eigenanteil pro Monat (gesamt, ohne Leistungszuschläge)
- Teuerste Bundesländer: Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und das Saarland mit über 3.000 €/Monat
- Günstigste Bundesländer: Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen mit unter 2.200 €/Monat
Wie setzt sich der Eigenanteil zusammen?
Der Gesamteigenanteil im Pflegeheim besteht aus vier Komponenten. Nur der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) wird durch die Leistungszuschläge nach §43c SGB XI reduziert. Die übrigen Kosten tragen die Bewohner vollständig selbst:
| Kostenart | Ø Bundesdurchschnitt |
|---|---|
| Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) | ca. 1.315 € |
| Unterkunft & Verpflegung | ca. 920 € |
| Investitionskosten | ca. 518 € |
| Ausbildungsumlage | ca. 118 € |
| Gesamt | ca. 2.871 € |
Eigenanteil nach Bundesland
Die regionalen Unterschiede beim Eigenanteil sind erheblich. In Nordrhein-Westfalen zahlen Pflegeheimbewohner im Durchschnitt über 800 € mehr pro Monat als in Sachsen-Anhalt. Die Ursachen liegen in unterschiedlichen Personalkosten, Investitionskosten und landesspezifischen Regelungen zum Pflegewohngeld.
Einige Bundesländer — darunter Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern — zahlen ein Pflegewohngeld, das die Investitionskosten für Sozialhilfeempfänger übernimmt. In anderen Bundesländern fehlt diese Entlastung vollständig.
Auswirkungen
Die steigenden Eigenanteile belasten Familien zunehmend. Viele Renten reichen nicht aus, um die Kosten zu decken — Kinder werden über den Elternunterhalt herangezogen, sofern ihr Jahresbruttoeinkommen über 100.000 € liegt. Die 2025 eingeführte Leistungserhöhung von 4,5 % federt den Anstieg teilweise ab, gleicht ihn aber nicht vollständig aus.
Ein positiver Faktor: Die seit 2022 geltenden Leistungszuschläge nach §43c SGB XI senken den pflegebedingten Eigenanteil insbesondere für Langzeitbewohner deutlich. Wer länger als 36 Monate im Pflegeheim lebt, erhält einen Zuschlag von 75 % auf den EEE.
Was Sie jetzt tun sollten
- Vergleichen Sie die Eigenanteile verschiedener Einrichtungen in Ihrer Region — die Unterschiede können mehrere hundert Euro pro Monat betragen
- Prüfen Sie den Anspruch auf Leistungszuschläge — Leistungszuschläge nach §43c SGB XI