Wichtige Änderungen
- 0–12 Monate: 15 % des pflegebedingten Eigenanteils werden übernommen
- 13–24 Monate: 30 % · 25–36 Monate: 50 % · Über 36 Monate: 75 %
- Anspruch ab Pflegegrad 2 — automatisch, ohne Antrag
Zuschlagssätze nach Aufenthaltsdauer
Die Leistungszuschläge staffeln sich nach der Dauer des Aufenthalts im Pflegeheim. Mit dem PUEG (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz) wurden die Sätze zum 1. Januar 2024 deutlich erhöht:
| Aufenthaltsdauer | 2022–2023 | Ab 2024 |
|---|---|---|
| 0–12 Monate | 5 % | 15 % |
| 13–24 Monate | 25 % | 30 % |
| 25–36 Monate | 45 % | 50 % |
| Über 36 Monate | 70 % | 75 % |
Die Zuschläge beziehen sich ausschließlich auf den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) für die Pflege. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten werden nicht bezuschusst.
Rechenbeispiel: So wirken die Zuschläge
Angenommen, der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) Ihres Pflegeheims beträgt 1.300 € pro Monat. So reduziert sich Ihr pflegebedingter Eigenanteil durch die Leistungszuschläge:
| Zeitraum | Zuschlag | Ersparnis/Monat | Ihr EEE |
|---|---|---|---|
| 0–12 Monate | 15 % | −195 € | 1.105 € |
| 13–24 Monate | 30 % | −390 € | 910 € |
| 25–36 Monate | 50 % | −650 € | 650 € |
| Ab 37 Monate | 75 % | −975 € | 325 € |
Beachten Sie: Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten kommen zum reduzierten EEE hinzu. Der Gesamteigenanteil sinkt also nicht um den vollen Zuschlagsbetrag.
Auswirkungen
Die Leistungszuschläge sind das wichtigste Instrument zur Entlastung von Pflegeheimbewohnern. Besonders Langzeitbewohner profitieren erheblich: Wer seit über drei Jahren im Pflegeheim lebt, spart durch den 75-%-Zuschlag bei einem durchschnittlichen EEE von rund 1.300 € fast 975 € im Monat an pflegebedingten Kosten.
Die Zuschläge wurden 2024 im Rahmen des PUEG deutlich angehoben. Dennoch bleibt der Gesamteigenanteil — einschließlich Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten — für viele Familien eine erhebliche finanzielle Belastung.
Was Sie jetzt tun sollten
- Prüfen Sie auf Ihrer Pflegeheim-Rechnung, ob die Leistungszuschläge korrekt berücksichtigt werden — die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Pflegekasse und Einrichtung
- Informieren Sie sich über die aktuellen Eigenanteile — Eigenanteil 2025 im Überblick