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Leistungszuschläge nach §43c SGB XI: So senken Sie Ihren Eigenanteil

Seit Januar 2022 erhalten Pflegeheimbewohner Leistungszuschläge, die den pflegebedingten Eigenanteil reduzieren. Je länger der Aufenthalt, desto höher der Zuschlag — seit 2024 deutlich angehoben. Wir erklären, wie die Zuschläge funktionieren und wie viel Sie sparen können.

Veröffentlicht am 10. Juli 2024 · Zuletzt aktualisiert: 10. Juli 2024 · Lesezeit: ca. 5 Min.

Redaktion: Pflegeheim-Vergleich · Quellen: §43c SGB XI, GKV-Spitzenverband, BMG

Wichtige Änderungen

  • 0–12 Monate: 15 % des pflegebedingten Eigenanteils werden übernommen
  • 13–24 Monate: 30 % · 25–36 Monate: 50 % · Über 36 Monate: 75 %
  • Anspruch ab Pflegegrad 2 — automatisch, ohne Antrag

Zuschlagssätze nach Aufenthaltsdauer

Die Leistungszuschläge staffeln sich nach der Dauer des Aufenthalts im Pflegeheim. Mit dem PUEG (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz) wurden die Sätze zum 1. Januar 2024 deutlich erhöht:

Aufenthaltsdauer 2022–2023 Ab 2024
0–12 Monate5 %15 %
13–24 Monate25 %30 %
25–36 Monate45 %50 %
Über 36 Monate70 %75 %

Die Zuschläge beziehen sich ausschließlich auf den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) für die Pflege. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten werden nicht bezuschusst.

Rechenbeispiel: So wirken die Zuschläge

Angenommen, der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) Ihres Pflegeheims beträgt 1.300 € pro Monat. So reduziert sich Ihr pflegebedingter Eigenanteil durch die Leistungszuschläge:

Zeitraum Zuschlag Ersparnis/Monat Ihr EEE
0–12 Monate15 %−195 €1.105 €
13–24 Monate30 %−390 €910 €
25–36 Monate50 %−650 €650 €
Ab 37 Monate75 %−975 €325 €

Beachten Sie: Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten kommen zum reduzierten EEE hinzu. Der Gesamteigenanteil sinkt also nicht um den vollen Zuschlagsbetrag.

Auswirkungen

Die Leistungszuschläge sind das wichtigste Instrument zur Entlastung von Pflegeheimbewohnern. Besonders Langzeitbewohner profitieren erheblich: Wer seit über drei Jahren im Pflegeheim lebt, spart durch den 75-%-Zuschlag bei einem durchschnittlichen EEE von rund 1.300 € fast 975 € im Monat an pflegebedingten Kosten.

Die Zuschläge wurden 2024 im Rahmen des PUEG deutlich angehoben. Dennoch bleibt der Gesamteigenanteil — einschließlich Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten — für viele Familien eine erhebliche finanzielle Belastung.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Prüfen Sie auf Ihrer Pflegeheim-Rechnung, ob die Leistungszuschläge korrekt berücksichtigt werden — die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Pflegekasse und Einrichtung
  • Informieren Sie sich über die aktuellen Eigenanteile — Eigenanteil 2025 im Überblick

Quellen

  1. §43c SGB XI — Leistungszuschlag bei vollstationärer Pflege (Gesetze im Internet)
  2. GKV-Spitzenverband — Informationen zu den Leistungszuschlägen
  3. Bundesgesundheitsministerium — Online-Ratgeber Pflege

Häufig gestellte Fragen

Wer hat Anspruch auf Leistungszuschläge nach §43c SGB XI?
Alle Pflegeheimbewohner ab Pflegegrad 2, die vollstationär versorgt werden, haben Anspruch auf Leistungszuschläge. Der Anspruch entsteht automatisch — ein gesonderter Antrag ist nicht notwendig. Die Pflegekasse rechnet die Zuschläge direkt mit dem Pflegeheim ab.
Wie werden die Leistungszuschläge berechnet?
Die Zuschläge beziehen sich auf den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) für die Pflege. Im ersten Jahr werden 15 % des EEE übernommen, im zweiten Jahr 30 %, im dritten Jahr 50 % und ab dem vierten Jahr 75 %. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten werden nicht bezuschusst.
Wurden die Leistungszuschläge 2024 erhöht?
Ja. Im Rahmen des PUEG (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz) wurden die Zuschläge zum 1. Januar 2024 deutlich angehoben: von 5 % auf 15 % im ersten Jahr, von 25 % auf 30 % im zweiten Jahr, von 45 % auf 50 % im dritten Jahr und von 70 % auf 75 % ab dem vierten Jahr.

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