Wichtige Änderungen
- Pflegegeld steigt um 4,5 % — z. B. Pflegegrad 3: von 573 € auf 599 €/Monat
- Ambulante Sachleistungen erhöhen sich ebenfalls um 4,5 % — z. B. Pflegegrad 3: von 1.432 € auf 1.497 €/Monat
- Verhinderungspflege steigt auf 1.685 €/Jahr, Kurzzeitpflege auf 1.854 €/Jahr
Neue Pflegegeld-Beträge ab 2025
Das Pflegegeld wird an pflegebedürftige Personen ausgezahlt, die zu Hause von Angehörigen oder ehrenamtlichen Helfern betreut werden. Ab Januar 2025 gelten folgende monatliche Beträge:
| Pflegegrad | Bis 2024 | Ab 2025 |
|---|---|---|
| Pflegegrad 2 | 332 € | 347 € |
| Pflegegrad 3 | 573 € | 599 € |
| Pflegegrad 4 | 765 € | 800 € |
| Pflegegrad 5 | 947 € | 990 € |
Pflegegrad 1 beinhaltet weiterhin kein Pflegegeld, sondern den Entlastungsbetrag von 125 €/Monat.
Ambulante Sachleistungen 2025
Wer einen ambulanten Pflegedienst nutzt, erhält höhere Sachleistungen. Die Pflegekasse zahlt ab 2025 folgende monatliche Höchstbeträge:
| Pflegegrad | Bis 2024 | Ab 2025 |
|---|---|---|
| Pflegegrad 2 | 761 € | 796 € |
| Pflegegrad 3 | 1.432 € | 1.497 € |
| Pflegegrad 4 | 1.778 € | 1.859 € |
| Pflegegrad 5 | 2.200 € | 2.299 € |
Auswirkungen
Die Erhöhung um 4,5 % gleicht einen Teil der gestiegenen Pflegekosten aus. Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3, die zu Hause gepflegt werden, bedeutet das ein Plus von 26 € Pflegegeld pro Monat. Die Anpassung wurde bereits 2023 im Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) beschlossen und tritt automatisch in Kraft.
Für Bewohner vollstationärer Pflegeheime ändern sich die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung ebenfalls. Die stationären Leistungsbeträge steigen entsprechend — allerdings gleichen sie die seit Jahren steigenden Eigenanteile nur teilweise aus.
Was Sie jetzt tun sollten
- Prüfen Sie, ob Ihre Pflegekasse die neuen Beträge automatisch anpasst — Eigenanteil 2025 im Überblick
- Informieren Sie sich über die Leistungszuschläge, die den Eigenanteil im Pflegeheim senken — Leistungszuschläge nach §43c SGB XI