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Wichtig

Pflegereform 2025: Neue Leistungsbeträge ab Januar

Zum 1. Januar 2025 steigen die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung um 4,5 %. Pflegegeld, ambulante Sachleistungen, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege werden erhöht. Was sich für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ändert.

Veröffentlicht am 15. Januar 2025 · Zuletzt aktualisiert: 15. Januar 2025 · Lesezeit: ca. 6 Min.

Redaktion: Pflegeheim-Vergleich · Quellen: BMG, PVEG, GKV-Spitzenverband

Wichtige Änderungen

  • Pflegegeld steigt um 4,5 % — z. B. Pflegegrad 3: von 573 € auf 599 €/Monat
  • Ambulante Sachleistungen erhöhen sich ebenfalls um 4,5 % — z. B. Pflegegrad 3: von 1.432 € auf 1.497 €/Monat
  • Verhinderungspflege steigt auf 1.685 €/Jahr, Kurzzeitpflege auf 1.854 €/Jahr

Neue Pflegegeld-Beträge ab 2025

Das Pflegegeld wird an pflegebedürftige Personen ausgezahlt, die zu Hause von Angehörigen oder ehrenamtlichen Helfern betreut werden. Ab Januar 2025 gelten folgende monatliche Beträge:

Pflegegrad Bis 2024 Ab 2025
Pflegegrad 2332 €347 €
Pflegegrad 3573 €599 €
Pflegegrad 4765 €800 €
Pflegegrad 5947 €990 €

Pflegegrad 1 beinhaltet weiterhin kein Pflegegeld, sondern den Entlastungsbetrag von 125 €/Monat.

Ambulante Sachleistungen 2025

Wer einen ambulanten Pflegedienst nutzt, erhält höhere Sachleistungen. Die Pflegekasse zahlt ab 2025 folgende monatliche Höchstbeträge:

Pflegegrad Bis 2024 Ab 2025
Pflegegrad 2761 €796 €
Pflegegrad 31.432 €1.497 €
Pflegegrad 41.778 €1.859 €
Pflegegrad 52.200 €2.299 €

Auswirkungen

Die Erhöhung um 4,5 % gleicht einen Teil der gestiegenen Pflegekosten aus. Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3, die zu Hause gepflegt werden, bedeutet das ein Plus von 26 € Pflegegeld pro Monat. Die Anpassung wurde bereits 2023 im Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) beschlossen und tritt automatisch in Kraft.

Für Bewohner vollstationärer Pflegeheime ändern sich die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung ebenfalls. Die stationären Leistungsbeträge steigen entsprechend — allerdings gleichen sie die seit Jahren steigenden Eigenanteile nur teilweise aus.

Was Sie jetzt tun sollten

Quellen

  1. Bundesgesundheitsministerium (BMG) — Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)
  2. Bundesgesetzblatt — PVEG: Erhöhung der Leistungsbeträge ab 01.01.2025
  3. GKV-Spitzenverband — Leistungsbeträge der Pflegeversicherung

Häufig gestellte Fragen

Um wie viel Prozent steigen die Pflegeleistungen 2025?
Zum 1. Januar 2025 steigen die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung um 4,5 %. Das betrifft Pflegegeld, ambulante Sachleistungen, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Die Erhöhung wurde im Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) festgelegt.
Wie hoch ist das Pflegegeld ab Januar 2025?
Das monatliche Pflegegeld beträgt ab 2025: Pflegegrad 2 — 347 €, Pflegegrad 3 — 599 €, Pflegegrad 4 — 800 €, Pflegegrad 5 — 990 €. Pflegegrad 1 hat weiterhin keinen Anspruch auf Pflegegeld.
Muss ich die höheren Leistungen beantragen?
Nein. Die Erhöhung erfolgt automatisch zum 1. Januar 2025. Sie müssen keinen neuen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Die höheren Beträge werden ab Januar automatisch ausgezahlt bzw. abgerechnet.

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