Ausbildungsumlage
Die Ausbildungsumlage ist ein Kostenbeitrag, den Pflegeheimbewohner als Teil ihres monatlichen Eigenanteils zahlen. Sie finanziert die praktische Ausbildung von Pflegefachkräften in den Einrichtungen. Seit dem Pflegeberufegesetz (PflBG) von 2020 wird die Ausbildungsumlage in einem landesweiten Umlageverfahren erhoben, an dem sich alle Pflegeeinrichtungen beteiligen — unabhängig davon, ob sie selbst ausbilden.
Wie wird die Ausbildungsumlage berechnet?
Die Höhe der Ausbildungsumlage wird jährlich auf Landesebene festgelegt und auf die Bewohner umgelegt. Sie setzt sich aus den Ausbildungskosten der Einrichtungen (Vergütung der Auszubildenden, Praxisanleitung) und einem Anteil an den Kosten der Pflegeschulen zusammen. Der Betrag variiert je nach Bundesland und liegt typischerweise zwischen 50 und 150 Euro monatlich pro Bewohner.
Warum gibt es die Ausbildungsumlage?
Das Umlageverfahren stellt sicher, dass die Kosten der Pflegeausbildung solidarisch verteilt werden. Ohne die Umlage hätten ausbildende Einrichtungen einen Wettbewerbsnachteil gegenüber nicht-ausbildenden Häusern, da sie höhere Kosten tragen müssten. Die Umlage schafft also einen Anreiz, Ausbildungsplätze anzubieten, und sichert langfristig den Fachkräftenachwuchs in der Pflege.
Ausbildungsumlage im Gesamtkostenüberblick
Die Ausbildungsumlage wird in den Heimkostenaufstellungen separat ausgewiesen — neben dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE), den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie den Investitionskosten. Sie wird nicht durch die Pflegekasse oder die Leistungszuschläge nach §43c SGB XI abgedeckt und ist daher vollständig vom Bewohner zu tragen.