Eigenanteil
Der Eigenanteil bezeichnet den Betrag, den Pflegeheimbewohner monatlich selbst tragen müssen. Er setzt sich aus dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) für die Pflege, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie den Investitionskosten zusammen. Bundesweit liegt der durchschnittliche Eigenanteil bei rund 2.468 Euro pro Monat.
Bestandteile des Eigenanteils
Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist seit 2017 für alle Pflegegrade innerhalb einer Einrichtung gleich hoch. Das bedeutet: Ob Pflegegrad 2 oder Pflegegrad 5 — der pflegebedingte Eigenanteil bleibt identisch. Hinzu kommen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung (durchschnittlich ca. 800 Euro monatlich) sowie Investitionskosten, die je nach Bundesland und Einrichtung stark variieren.
Leistungszuschläge seit 2022
Mit dem Pflegereformgesetz (PUEG) erhalten Bewohner seit 2024 gestaffelte Zuschläge auf den EEE: Im ersten Jahr übernimmt die Pflegekasse 15 % des EEE, im zweiten Jahr 30 %, im dritten Jahr 50 % und ab dem vierten Jahr 75 %. Diese Zuschläge gemäß §43c SGB XI senken die tatsächliche Belastung spürbar — besonders bei langjährigen Aufenthalten.
Wenn der Eigenanteil nicht reicht
Können Sie oder Ihre Angehörigen den Eigenanteil nicht aus eigenen Mitteln aufbringen, besteht Anspruch auf Hilfe zur Pflege nach SGB XII beim zuständigen Sozialamt. Seit 2020 werden Kinder von Pflegebedürftigen erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro zum Elternunterhalt herangezogen (Angehörigen-Entlastungsgesetz).