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Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag ist eine zweckgebundene Leistung der Pflegekasse in Höhe von 125 Euro monatlich gemäß §45b SGB XI. Er steht allen Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad (1 bis 5) zu, die zu Hause gepflegt werden. Der Entlastungsbetrag soll pflegende Angehörige entlasten und die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen fördern.

Wofür kann der Entlastungsbetrag verwendet werden?

Der Betrag ist zweckgebunden und kann für folgende Angebote eingesetzt werden: Tagespflege und Nachtpflege (§41 SGB XI), Kurzzeitpflege (§42 SGB XI), zugelassene ambulante Pflegedienste (für Betreuungsleistungen und hauswirtschaftliche Versorgung) sowie nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Bei Pflegegrad 1 darf der Entlastungsbetrag auch für Pflegesachleistungen verwendet werden.

Ansparung und Verfall

Wird der Entlastungsbetrag in einem Monat nicht oder nicht vollständig ausgeschöpft, können die nicht verbrauchten Beträge angespart werden. Der angesparte Betrag muss bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden, danach verfällt er. So können Sie beispielsweise 1.500 Euro ansparen und für eine intensivere Betreuungsphase nutzen.

Abrechnung und Beantragung

Der Entlastungsbetrag wird als Kostenerstattung gewährt: Sie bezahlen die Leistung zunächst selbst und reichen die Rechnung bei der Pflegekasse ein, oder der Leistungserbringer rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Eine gesonderte Beantragung ist nicht erforderlich — der Anspruch entsteht automatisch mit dem Pflegegrad.

Verwandte Begriffe

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