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Investitionskosten

Investitionskosten sind Aufwendungen für den Bau, die Anschaffung, die Instandhaltung und die Modernisierung von Pflegeeinrichtungen. Da die Pflegekasse diese Kosten nicht übernimmt, werden sie als sogenannte Investitionskostenumlage auf die Bewohner umgelegt und sind Teil des monatlichen Eigenanteils. Durchschnittlich belaufen sie sich auf 400 bis 600 Euro pro Monat.

Was gehört zu den Investitionskosten?

Investitionskosten umfassen Ausgaben für das Gebäude (Kauf, Miete, Abschreibungen), die Ausstattung der Zimmer und Gemeinschaftsräume, die Anschaffung langlebiger Wirtschaftsgüter (Mobiliar, technische Geräte) sowie Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Auch Zinsen für Baudarlehen können in die Investitionskosten einfließen. Die genaue Zusammensetzung wird in der Vergütungsvereinbarung zwischen Einrichtung und Kostenträger geregelt.

Regionale Unterschiede

Die Höhe der Investitionskosten variiert erheblich zwischen den Bundesländern. In einigen Ländern (z. B. Nordrhein-Westfalen) erhalten Einrichtungen öffentliche Förderung, die die Investitionskosten für Bewohner senkt. In anderen Bundesländern müssen die Bewohner den vollen Betrag selbst tragen. Neubauten haben in der Regel höhere Investitionskosten als ältere, bereits abgeschriebene Einrichtungen.

Finanzielle Unterstützung

Können Sie die Investitionskosten nicht aus eigenen Mitteln aufbringen, besteht die Möglichkeit, beim Sozialamt einen Antrag auf Hilfe zur Pflege (§61 ff. SGB XII) zu stellen. Einige Bundesländer gewähren zudem ein sogenanntes Pflegewohngeld, das die Investitionskosten teilweise oder vollständig abdeckt. Informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Sozialhilfeträger über die Möglichkeiten in Ihrem Bundesland.

Verwandte Begriffe

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