MDK (Medizinischer Dienst)
Der Medizinische Dienst — bis 2021 als Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK) bekannt — ist die zentrale Begutachtungs- und Prüfinstanz im deutschen Pflegesystem. Er begutachtet die Pflegebedürftigkeit von Antragstellern, empfiehlt die Einstufung in Pflegegrade und prüft die Qualität von Pflegeeinrichtungen.
Vom MDK zum MD
Seit dem 1. Juli 2021 sind die Medizinischen Dienste eigenständige Körperschaften des öffentlichen Rechts und nicht mehr direkt den Krankenkassen zugeordnet. Die Umbenennung von MDK zu MD soll die Unabhängigkeit der Begutachtung unterstreichen. In jedem Bundesland gibt es einen eigenen Medizinischen Dienst; auf Bundesebene koordiniert der Medizinische Dienst Bund (MD Bund) die Arbeit.
Pflegebegutachtung
Wenn Sie einen Pflegegrad beantragen, beauftragt Ihre Pflegekasse den MD mit der Begutachtung. Ein Gutachter besucht Sie zu Hause oder in der Pflegeeinrichtung und bewertet Ihre Selbstständigkeit anhand von sechs Modulen gemäß §14 SGB XI. Das Ergebnis ist eine Punktzahl, die den Pflegegrad bestimmt. Die Bearbeitungsfrist beträgt 25 Arbeitstage ab Antragstellung.
Qualitätsprüfung in Pflegeheimen
Gemäß §114 SGB XI prüft der MD regelmäßig die Qualität stationärer und ambulanter Pflegeeinrichtungen. Die Ergebnisse fließen in die Qualitätsberichte ein, die auf Pflegeheim-Vergleichsportalen einsehbar sind. Seit 2019 gilt ein neues Qualitätssystem mit Ergebnisindikatoren, das die Versorgungsqualität transparenter abbildet.