Nachtpflege
Nachtpflege ist eine teilstationäre Pflegeform gemäß §41 SGB XI, bei der pflegebedürftige Menschen während der Nacht in einer Einrichtung betreut werden und tagsüber zu Hause leben. Sie richtet sich vor allem an Personen mit nächtlichem Betreuungsbedarf — etwa bei Demenz mit Unruhezuständen, gestörtem Tag-Nacht-Rhythmus oder nächtlicher Inkontinenzversorgung.
Wann ist Nachtpflege sinnvoll?
Nachtpflege kommt infrage, wenn pflegende Angehörige nachts nicht die nötige Aufsicht gewährleisten können oder selbst dringend ungestörte Nachtruhe benötigen. Besonders bei fortgeschrittener Demenz können nächtliche Unruhe, Weglauftendenzen oder Angstzustände eine professionelle Betreuung in der Nacht erforderlich machen. Die Nachtpflege sichert damit die häusliche Pflege langfristig ab, indem sie Überlastung der Pflegepersonen vorbeugt.
Leistungen und Finanzierung
Wie die Tagespflege wird auch die Nachtpflege zusätzlich zu Pflegegeld und Pflegesachleistungen gewährt, ohne diese zu kürzen. Die Leistungsbeträge richten sich nach dem Pflegegrad und entsprechen denen der Tagespflege (z. B. 689 Euro bei Pflegegrad 2, 1.298 Euro bei Pflegegrad 3). Kosten für Unterkunft und Verpflegung tragen Sie als Eigenanteil.
Verfügbarkeit
Reine Nachtpflegeeinrichtungen sind in Deutschland deutlich seltener als Tagespflegeeinrichtungen. Einige stationäre Pflegeheime bieten jedoch Nachtpflegeplätze in ihren Räumlichkeiten an. Erkundigen Sie sich bei den Einrichtungen in Ihrer Nähe nach diesem Angebot oder nutzen Sie unser Vergleichsportal für die Suche.