Pflegedienst
Ein ambulanter Pflegedienst erbringt professionelle Pflegeleistungen im häuslichen Umfeld des Pflegebedürftigen. Die Kosten werden als Pflegesachleistungen gemäß §36 SGB XI von der Pflegekasse übernommen. Ambulante Pflegedienste sind zugelassene Einrichtungen, die von examinierten Pflegekräften geleitet werden und einem Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen unterliegen.
Leistungsspektrum
Ambulante Pflegedienste bieten ein breites Spektrum an Leistungen: Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität), Behandlungspflege (Medikamentengabe, Wundversorgung, Injektionen) auf ärztliche Verordnung, hauswirtschaftliche Versorgung sowie Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI. Viele Dienste übernehmen auch die Verhinderungspflege, wenn die private Pflegeperson ausfällt.
Finanzierung über Pflegesachleistungen
Die Pflegekasse zahlt die Sachleistungen direkt an den Pflegedienst. Die monatlichen Höchstbeträge richten sich nach dem Pflegegrad: Pflegegrad 2 erhält 796 Euro, Pflegegrad 3 erhält 1.497 Euro, Pflegegrad 4 erhält 1.859 Euro und Pflegegrad 5 erhält 2.299 Euro. Sie können Sachleistungen auch mit Pflegegeld kombinieren (Kombinationsleistung nach §38 SGB XI).
Den richtigen Pflegedienst finden
Achten Sie bei der Auswahl auf die Qualitätsprüfungsergebnisse des MD, die Erreichbarkeit (auch am Wochenende und nachts), die Flexibilität bei den Einsatzzeiten und die Qualifikation des Personals. Ein guter Pflegedienst erstellt gemeinsam mit Ihnen einen individuellen Pflegeplan und passt diesen regelmäßig an.