Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel sind Geräte und Verbrauchsmaterialien, die die häusliche Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Gemäß §40 SGB XI haben alle Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad Anspruch auf Pflegehilfsmittel — unabhängig davon, ob sie Pflegegrad 1 oder 5 haben.
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
Für Verbrauchsmaterialien wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Mundschutz und Schutzschürzen stellt die Pflegekasse monatlich bis zu 40 Euro zur Verfügung. Dieser Betrag kann ohne ärztliche Verordnung beantragt werden. Viele Anbieter liefern monatliche Pflegehilfsmittel-Boxen direkt nach Hause und rechnen den Betrag direkt mit der Pflegekasse ab.
Technische Pflegehilfsmittel
Technische Pflegehilfsmittel umfassen unter anderem Pflegebetten, Lagerungshilfen, Hausnotrufsysteme und Badehilfen. Diese werden in der Regel leihweise von der Pflegekasse zur Verfügung gestellt. Bei einer Eigenanschaffung ist eine Zuzahlung von 10 %, maximal 25 Euro pro Hilfsmittel vorgesehen. Die Beantragung erfolgt bei der Pflegekasse; eine ärztliche Verordnung ist hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich.
Abgrenzung zu Hilfsmitteln der Krankenkasse
Pflegehilfsmittel (Pflegekasse) sind von medizinischen Hilfsmitteln (Krankenkasse) zu unterscheiden. Rollstühle, Gehhilfen oder Hörgeräte werden über die Krankenkasse finanziert und erfordern eine ärztliche Verordnung. Im Pflegehilfsmittelverzeichnis der Pflegekassen sind alle erstattungsfähigen Produkte aufgelistet.