Pflegekasse
Die Pflegekasse ist der Träger der sozialen Pflegeversicherung in Deutschland. Sie ist organisatorisch an jede gesetzliche Krankenkasse angegliedert und finanziert die Leistungen bei Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI. Wer gesetzlich krankenversichert ist, ist automatisch auch pflegeversichert — bei privat Versicherten übernimmt ein privates Pflegeversicherungsunternehmen diese Aufgabe.
Aufgaben der Pflegekasse
Die Pflegekasse nimmt Anträge auf Pflegegrade entgegen und beauftragt den Medizinischen Dienst (MD) mit der Begutachtung. Sie bewilligt und zahlt sämtliche Pflegeleistungen aus: Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Tagespflege, Pflegehilfsmittel und den Entlastungsbetrag. Darüber hinaus bietet sie gemäß §7a SGB XI eine individuelle Pflegeberatung an.
Finanzierung und Beitragssatz
Die soziale Pflegeversicherung wird durch Beiträge finanziert. Seit Juli 2023 beträgt der Beitragssatz 3,4 % des Bruttoeinkommens (4,0 % für Kinderlose). Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich den Beitrag jeweils hälftig, wobei Kinderlose den Zuschlag allein tragen. Trotz regelmäßiger Beitragserhöhungen deckt die Pflegeversicherung nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten — sie ist als Teilkaskoversicherung konzipiert.
Ihre Rechte gegenüber der Pflegekasse
Sie haben Anspruch auf eine Bearbeitungsfrist von 25 Arbeitstagen für Ihren Pflegeantrag. Bei Fristüberschreitung zahlt die Pflegekasse 70 Euro pro begonnener Woche als Entschädigung. Gegen jeden Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.