Pflegestufe
Die Pflegestufe war bis Ende 2016 das Einstufungssystem der deutschen Pflegeversicherung. Es unterschied drei Pflegestufen (I bis III) sowie eine Pflegestufe 0 für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, etwa bei Demenz. Seit dem 1. Januar 2017 wurden die Pflegestufen durch die fünf Pflegegrade ersetzt.
Das alte System im Überblick
Im Pflegestufensystem wurde der Hilfebedarf ausschließlich in Minuten gemessen — die sogenannte Minutenpflege. Pflegestufe I erforderte mindestens 90 Minuten täglichen Hilfebedarf, Pflegestufe II mindestens 180 Minuten und Pflegestufe III mindestens 300 Minuten. Dieses System benachteiligte insbesondere Menschen mit Demenz, da kognitive Einschränkungen nur unzureichend erfasst wurden.
Überleitung in Pflegegrade
Gemäß §140 SGB XI erfolgte die Überleitung automatisch und ohne erneute Begutachtung. Versicherte mit ausschließlich körperlichen Einschränkungen wurden um eine Stufe angehoben (z. B. Pflegestufe I zu Pflegegrad 2). Bei zusätzlicher eingeschränkter Alltagskompetenz erfolgte ein doppelter Stufensprung (z. B. Pflegestufe I mit Demenz zu Pflegegrad 3). Der Bestandsschutz garantierte, dass niemand durch die Umstellung schlechter gestellt wurde.
Warum die Umstellung?
Das neue System berücksichtigt mit dem Neuen Begutachtungsinstrument (NBI) erstmals gleichberechtigt körperliche, kognitive und psychische Beeinträchtigungen. Statt Pflegeminuten zu zählen, wird die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen bewertet. Damit erhalten besonders Menschen mit Demenz einen gerechteren Zugang zu Pflegeleistungen.