Sachleistung
Die Pflegesachleistung nach §36 SGB XI ist die Geldleistung der Pflegeversicherung für professionelle ambulante Pflege durch einen zugelassenen Pflegedienst. Sie umfasst Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung — abhängig vom Pflegegrad.
Sachleistung kann mit Pflegegeld kombiniert werden (Kombinationsleistung), wenn Angehörige einen Teil der Pflege übernehmen und ein Pflegedienst ergänzt.
→ Ausführlich: Pflegesachleistung