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Sachleistung

Die Pflegesachleistung nach §36 SGB XI ist die Geldleistung der Pflegeversicherung für professionelle ambulante Pflege durch einen zugelassenen Pflegedienst. Sie umfasst Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung — abhängig vom Pflegegrad.

Sachleistung kann mit Pflegegeld kombiniert werden (Kombinationsleistung), wenn Angehörige einen Teil der Pflege übernehmen und ein Pflegedienst ergänzt.

→ Ausführlich: Pflegesachleistung

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