Tagespflege
Tagespflege ist eine teilstationäre Pflegeform gemäß §41 SGB XI, bei der pflegebedürftige Menschen tagsüber in einer Einrichtung betreut und versorgt werden und abends in ihr Zuhause zurückkehren. Sie ergänzt die häusliche Pflege und entlastet pflegende Angehörige, die tagsüber berufstätig sind oder Erholungsphasen benötigen.
Leistungen der Pflegekasse
Die Tagespflege wird zusätzlich zu Pflegegeld und Pflegesachleistungen gewährt — sie kürzt diese Leistungen nicht. Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Kosten, die Kosten der sozialen Betreuung und die Aufwendungen für die medizinische Behandlungspflege. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad: Bei Pflegegrad 2 stehen 689 Euro monatlich zur Verfügung, bei Pflegegrad 5 sind es 2.005 Euro.
Für wen eignet sich Tagespflege?
Tagespflege ist besonders geeignet für Menschen mit Demenz, die von der Tagesstruktur und sozialen Kontakten profitieren, sowie für Pflegebedürftige, deren Angehörige tagsüber nicht verfügbar sind. Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 2. Viele Tagespflegeeinrichtungen bieten einen Fahrdienst an, der die Gäste morgens abholt und nachmittags zurückbringt.
Tagespflege und Pflegegeld kombinieren
Ein großer Vorteil: Sie können Tagespflege mit dem vollen Pflegegeld oder den vollen Pflegesachleistungen kombinieren. Auch eine Kombination aus allen drei Leistungen ist möglich. So erhalten Pflegebedürftige eine umfassende Versorgung, ohne auf häusliche Pflegeleistungen verzichten zu müssen.