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Ambulante Pflege: Leistungen, Kosten und den richtigen Pflegedienst finden

Rund 84 % aller Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause versorgt — das sind über 4,1 Millionen Menschen (Destatis, 2023). Ambulante Pflege durch einen professionellen Pflegedienst ermöglicht es, trotz Pflegebedarf in der eigenen Wohnung zu bleiben. Die Pflegekasse übernimmt je nach Pflegegrad zwischen 796 und 2.299 Euro monatlich für Pflegesachleistungen (§36 SGB XI).

Veröffentlicht am 16. März 2026 · Zuletzt aktualisiert: 16. März 2026 · Lesezeit: ca. 14 Min.

Redaktion: Pflegeheim-Vergleich · Quellen: §§36-45b SGB XI, §37 SGB V (Häusliche Krankenpflege), §120 SGB XI (Kündigungsrecht), Destatis Pflegestatistik 2023, vdek Leistungsübersicht 2025, BMG Ratgeber Pflege 2025, Medizinischer Dienst Qualitätsbericht 2024

Was ist ambulante Pflege?

Ambulante Pflege umfasst alle pflegerischen und hauswirtschaftlichen Leistungen, die ein zugelassener Pflegedienst bei Ihnen zu Hause erbringt. Sie richtet sich an Menschen, die aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung Unterstützung im Alltag benötigen, aber weiterhin in ihrer vertrauten Umgebung leben möchten.

Was leistet ein ambulanter Pflegedienst?

Grundpflege (SGB XI)

  • Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden)
  • Ernährung (Mahlzeiten zubereiten, Anreichen)
  • Mobilität (Aufstehen, Ankleiden, Lagern)
  • Ausscheidungen (Toilettengang, Inkontinenzversorgung)

Behandlungspflege (SGB V)

  • Medikamentengabe und -kontrolle
  • Verbandswechsel, Wundversorgung
  • Injektionen (z. B. Insulin)
  • Blutdruck- und Blutzuckermessung

Hauswirtschaftliche Versorgung

  • Einkaufen und Kochen
  • Wohnungsreinigung
  • Wäschepflege
  • Beheizen der Wohnung

Betreuungsleistungen

  • Begleitung bei Spaziergängen
  • Gedächtnistraining, Vorlesen
  • Unterstützung sozialer Kontakte
  • Begleitung zu Arztterminen

Wichtiger Unterschied

Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung werden über die Pflegeversicherung (SGB XI) finanziert — dafür benötigen Sie einen anerkannten Pflegegrad. Die medizinische Behandlungspflege wird über die Krankenkasse (SGB V) bezahlt und erfordert eine ärztliche Verordnung — unabhängig vom Pflegegrad.

Leistungen der Pflegekasse bei ambulanter Pflege

Die Pflegeversicherung bietet mehrere Leistungsarten für die häusliche Versorgung. Sie können zwischen Pflegegeld (bei Pflege durch Angehörige), Pflegesachleistungen (bei professionellem Pflegedienst) oder einer Kombination aus beiden wählen.

Pflegegrad Pflegegeld (§37) Sachleistung (§36) Entlastung (§45b)
Pflegegrad 1 125 Euro
Pflegegrad 2 347 Euro 796 Euro 125 Euro
Pflegegrad 3 599 Euro 1.497 Euro 125 Euro
Pflegegrad 4 800 Euro 1.859 Euro 125 Euro
Pflegegrad 5 990 Euro 2.299 Euro 125 Euro

Monatliche Beträge. Stand Januar 2025. Quelle: §§36-45b SGB XI.

Kombinationsleistung (§38 SGB XI)

Sie können Sachleistungen und Pflegegeld anteilig kombinieren. Wenn Sie den Sachleistungsbetrag nicht vollständig für den Pflegedienst nutzen, erhalten Sie den ungenutzten Prozentsatz als Pflegegeld.

Rechenbeispiel: Kombinationsleistung bei Pflegegrad 3

Der Pflegedienst rechnet Leistungen im Wert von 749 Euro ab — das entspricht 50 % des Sachleistungsbetrags (1.497 Euro). Sie erhalten zusätzlich 50 % des Pflegegelds: 599 Euro × 50 % = 299,50 Euro. Gesamtleistung: 749 + 299,50 = 1.048,50 Euro.

Was kostet ambulante Pflege?

Ambulante Pflegedienste rechnen nach sogenannten Leistungskomplexen ab. Jeder Leistungskomplex hat einen festen Punktwert, der mit einem landesspezifischen Punktwert multipliziert wird. Die konkreten Kosten variieren daher je nach Bundesland und Anbieter.

Typische Kosten pro Einsatz

Leistung Kosten pro Einsatz (ca.)
Kleine Grundpflege (Waschen, Ankleiden) 15 – 30 Euro
Große Grundpflege (Duschen/Baden, Ankleiden, Mobilisation) 30 – 55 Euro
Medikamentengabe 8 – 15 Euro
Insulininjektion 10 – 18 Euro
Hauswirtschaftliche Versorgung (pro Stunde) 25 – 40 Euro

Richtwerte. Die tatsächlichen Kosten variieren je nach Bundesland, Anbieter und Tageszeit (Nacht-/Wochenendzuschläge möglich).

Übersteigen die monatlichen Kosten den Sachleistungsbetrag der Pflegekasse, tragen Sie die Differenz selbst. Bei hohem Pflegebedarf kann die stationäre Pflege im Vergleich wirtschaftlicher sein — insbesondere ab Pflegegrad 4 oder 5.

Eigenanteil ambulant vs. stationär nach Pflegegrad

Die folgende Tabelle zeigt, ab welchem Pflegegrad stationäre Pflege finanziell vergleichbar oder sogar günstiger sein kann als umfassende ambulante Versorgung:

Pflegegrad Sachleistung ambulant Zuschuss stationär Eigenanteil stationär (Durchschn.)
Pflegegrad 2 796 Euro 770 Euro ca. 2.200 – 2.800 Euro
Pflegegrad 3 1.497 Euro 1.262 Euro ca. 2.200 – 2.800 Euro
Pflegegrad 4 1.859 Euro 1.775 Euro ca. 2.200 – 2.800 Euro
Pflegegrad 5 2.299 Euro 2.005 Euro ca. 2.200 – 2.800 Euro

Durchschnittlicher Eigenanteil stationär: ca. 2.468 Euro (vdek, 2024). Ambulante Eigenanteile variieren stark nach Leistungsumfang.

Finanzhilfe bei hohen Eigenanteilen

Reichen Einkommen und Vermögen nicht aus, um den Eigenanteil zu decken, können Sie beim Sozialamt „Hilfe zur Pflege" (§§61–66 SGB XII) beantragen. Zuvor wird das Schonvermögen geprüft — seit 2023 sind mindestens 10.000 Euro pro Person geschützt. Kinder werden erst ab einem Bruttojahreseinkommen über 100.000 Euro zum Elternunterhalt herangezogen (Angehörigen-Entlastungsgesetz).

Kostenvergleich nach Bundesland

Die Kosten für ambulante Pflege unterscheiden sich je nach Bundesland erheblich. Grund dafür sind unterschiedliche Punktwerte, die zwischen den Pflegekassen und den Leistungserbringern auf Landesebene vereinbart werden. In westdeutschen Bundesländern liegen die Preise tendenziell höher als in den östlichen Bundesländern.

Bundesland Punktwert (ca.) Große Grundpflege (ca.) Kostenniveau
Nordrhein-Westfalen 0,06 – 0,07 Euro 40 – 55 Euro Hoch
Bayern 0,05 – 0,07 Euro 35 – 50 Euro Mittel bis hoch
Baden-Württemberg 0,06 – 0,07 Euro 38 – 52 Euro Hoch
Niedersachsen 0,05 – 0,06 Euro 32 – 45 Euro Mittel
Sachsen 0,04 – 0,05 Euro 28 – 38 Euro Niedrig bis mittel
Berlin 0,06 – 0,07 Euro 38 – 50 Euro Hoch

Richtwerte auf Basis der Vergütungsvereinbarungen 2024/2025. Tatsächliche Preise variieren je nach Anbieter und Vertragsgebiet.

Tipp: Kostenvoranschlag vergleichen

Fordern Sie den Kostenvoranschlag Ihres Pflegedienstes immer mit dem konkreten Leistungskatalog an — inklusive Leistungskomplexnummer, Punktzahl und Einzelpreis. So können Sie Angebote verschiedener Pflegedienste transparent vergleichen. Die Pflegekasse ist verpflichtet, Ihnen auf Anfrage eine Vergleichsliste regionaler Pflegedienste zur Verfügung zu stellen (§7 SGB XI).

Antragstellung: So beantragen Sie ambulante Pflege

Der Weg zur ambulanten Pflege beginnt mit einem formlosen Antrag bei Ihrer Pflegekasse. Die Pflegekasse ist bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse angesiedelt. Privatversicherte wenden sich an ihr privates Versicherungsunternehmen. Der Antrag kann telefonisch, schriftlich oder online gestellt werden.

1

Antrag bei der Pflegekasse stellen

Rufen Sie Ihre Krankenkasse an und teilen Sie mit, dass Sie Pflegeleistungen beantragen möchten. Die Kasse schickt Ihnen die Formulare zu. Wichtig: Das Antragsdatum bestimmt den frühestmöglichen Leistungsbeginn — stellen Sie den Antrag daher so früh wie möglich.

2

Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD)

Nach dem Antrag meldet sich der MD (bei Privatversicherten: MEDICPROOF) für einen Begutachtungstermin bei Ihnen zu Hause. Der Gutachter bewertet sechs Module (Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung, Krankheitsbelastungen, Alltagsgestaltung) und empfiehlt einen Pflegegrad.

3

Bescheid erhalten und Pflegedienst wählen

Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung über den Pflegegrad entscheiden. Bei Einstufung ab Pflegegrad 2 können Sie einen zugelassenen Pflegedienst Ihrer Wahl beauftragen. Sind Sie mit der Einstufung nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

4

Pflegevertrag abschließen

Schließen Sie einen schriftlichen Pflegevertrag mit dem gewählten Pflegedienst ab. Darin werden die vereinbarten Leistungen, Einsatzzeiten und Kosten festgehalten. Der Pflegedienst rechnet die bewilligten Sachleistungen direkt mit der Pflegekasse ab — Sie zahlen nur den Eigenanteil, der über den Sachleistungsbetrag hinausgeht.

Pflegeberatung nutzen

Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung (§7a SGB XI). Die Pflegekasse muss Ihnen innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung einen Beratungstermin anbieten. Alternativ können Sie sich an einen Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe wenden — dort erhalten Sie unabhängige Beratung zu allen Leistungen und Anbietern.

Einen guten ambulanten Pflegedienst finden

Die Qualität ambulanter Pflegedienste unterscheidet sich erheblich. Laut Medizinischem Dienst (MD) bestehen bei rund 20 % der geprüften Pflegedienste Qualitätsmängel. Nehmen Sie sich Zeit für den Vergleich — die Wahl des Pflegedienstes beeinflusst die Lebensqualität Ihres Angehörigen direkt.

1

Kostenvoranschläge einholen

Lassen Sie sich von mindestens drei Pflegediensten einen individuellen Kostenvoranschlag erstellen. Achten Sie darauf, dass die gleichen Leistungen verglichen werden.

2

Erstgespräch vereinbaren

Seriöse Pflegedienste bieten ein kostenloses Erstgespräch bei Ihnen zu Hause an. Dabei wird der individuelle Pflegebedarf erfasst und ein Pflegeplan erstellt.

3

Qualitätskriterien prüfen

Fragen Sie nach: Gibt es feste Bezugspflegekräfte? Wie flexibel sind die Einsatzzeiten? Ist eine 24-Stunden-Rufbereitschaft verfügbar? Wie wird die Vertretung bei Urlaub/Krankheit geregelt?

4

Vertrag prüfen und Probezeit nutzen

Achten Sie auf die Kündigungsfrist (gesetzlich maximal 14 Tage bei Verbrauchern, §120 SGB XI). Nutzen Sie die ersten Wochen als Probezeit — Unzufriedenheit sollten Sie frühzeitig ansprechen.

Qualitäts-Checkliste für ambulante Pflegedienste

  • Zulassung: Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen nach §72 SGB XI vorhanden?
  • Transparenz: Leistungs- und Preisliste mit allen Leistungskomplexen einsehbar?
  • Bezugspflege: Feste Ansprechperson statt ständig wechselndem Personal?
  • Flexibilität: Einsätze auch am Wochenende und an Feiertagen möglich?
  • Erreichbarkeit: 24-Stunden-Rufbereitschaft für Notfälle?
  • Qualifikation: Examinierte Pflegefachkräfte im Team, regelmäßige Fortbildungen?
  • Dokumentation: Pflegedokumentation wird geführt und ist für Sie einsehbar?
  • Beratung: Kostenlose Erstberatung und individueller Pflegeplan werden angeboten?

Wenn der ambulante Pflegedienst allein nicht ausreicht, gibt es weitere Optionen: Eine 24-Stunden-Betreuung durch eine im Haushalt lebende Betreuungskraft bietet durchgehende Anwesenheit. Für einen umfassenden Überblick aller Möglichkeiten lesen Sie unseren Ratgeber Pflege zu Hause.

Ambulante Pflege bei Demenz

Rund 1,8 Millionen Menschen in Deutschland leben mit einer Demenzerkrankung (Deutsche Alzheimer Gesellschaft, 2024). Die Mehrheit wird zu Hause versorgt — ambulante Pflege spielt dabei eine zentrale Rolle. Für Menschen mit Demenz sind Stabilität und vertraute Umgebung besonders wichtig, weshalb der Verbleib in der eigenen Wohnung lange möglich und sinnvoll sein kann.

Was leisten Pflegedienste bei Demenz?

Alltagsstrukturierung

  • Feste Tagesabläufe und Rituale etablieren
  • Erinnerungshilfen für Mahlzeiten und Medikamente
  • Orientierungshilfen in der Wohnung
  • Begleitung bei Spaziergängen

Aktivierende Betreuung

  • Gedächtnistraining und biografische Arbeit
  • Beschäftigungsangebote (Musik, Vorlesen)
  • Förderung sozialer Kontakte
  • Bewegungsübungen zur Sturzprophylaxe

Wann reicht ambulante Pflege bei Demenz nicht mehr aus?

Ambulante Pflege stößt an Grenzen, wenn der Betroffene sich selbst oder andere gefährdet. Typische Warnsignale sind:

  • Weglauftendenz — die Person verlässt die Wohnung orientierungslos, auch nachts
  • Tag-Nacht-Umkehr — massive Schlafstörungen, nächtliche Unruhe, die Angehörige dauerhaft belasten
  • Aggressives Verhalten — körperliche oder verbale Aggression gegenüber Pflegekräften oder Angehörigen
  • Selbstversorgung unmöglich — Vergessen von Mahlzeiten, Herd wird nicht ausgeschaltet, Medikamente werden abgelehnt
  • Erschöpfung der Angehörigen — dauerhafte Überlastung trotz professioneller Unterstützung

Zusätzliche Betreuungsleistungen bei Demenz

Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (insbesondere Demenz) erhalten den monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro (§45b SGB XI) für anerkannte Betreuungsangebote. Zusätzlich steht die Tagespflege als teilstationäre Ergänzung zur Verfügung — sie wird neben dem Pflegegeld und den Sachleistungen gewährt und bietet Tagesstruktur und Entlastung für Angehörige. Bei fortgeschrittener Demenz empfiehlt sich ein spezialisiertes Demenz-Pflegeheim mit beschütztem Wohnbereich.

Ambulante vs. stationäre Pflege: Der Vergleich

Welche Pflegeform die richtige ist, hängt vom Pflegegrad, der familiären Situation und den persönlichen Wünschen ab. Beide Formen haben Vor- und Nachteile:

Merkmal Ambulante Pflege Stationäre Pflege
Wohnort Eigene Wohnung Pflegeheim
Versorgung Stundenweise nach Bedarf Rund um die Uhr
Selbstbestimmung Hoch Eingeschränkt
Kosten (PG 3) Je nach Umfang: 500 – 2.000+ Euro Eigenanteil Ca. 2.468 Euro Eigenanteil (vdek)
Geeignet bei PG 1-3, Angehörige unterstützen PG 3-5, keine häusliche Versorgung möglich
Demenz Bei leichter bis mittlerer Demenz möglich Bei fortgeschrittener Demenz empfohlen

Wenn Sie sich für ein Pflegeheim entscheiden, können Sie auf pflegeheim-vergleichen.de über 10.780 Einrichtungen in ganz Deutschland vergleichen:

Ergänzende Leistungen zur ambulanten Pflege

Neben dem Pflegedienst stehen Ihnen weitere Leistungen zu, die die häusliche Versorgung ergänzen und pflegende Angehörige entlasten:

Verhinderungspflege (§39 SGB XI)

Wenn die private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist (Urlaub, Krankheit), zahlt die Pflegekasse bis zu 1.685 Euro jährlich für eine Ersatzpflege. Mehr zur Verhinderungspflege

Kurzzeitpflege (§42 SGB XI)

Vorübergehende vollstationäre Pflege — bis zu 1.854 Euro jährlich. Sinnvoll nach einem Krankenhausaufenthalt oder zur Entlastung der häuslichen Pflege. Mehr zur Kurzzeitpflege

Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)

125 Euro monatlich für Betreuungsangebote, Alltagsbegleitung oder hauswirtschaftliche Hilfen. Der Betrag ist nicht an den Pflegedienst gebunden. Mehr zum Entlastungsbetrag

Tagespflege (§41 SGB XI)

Tagesstrukturierung in einer Einrichtung, während Angehörige berufstätig sind oder sich erholen. Die Leistungen werden zusätzlich zu Pflegegeld und Sachleistungen gewährt. Mehr zur Tagespflege

Pflegehilfsmittel (§40 SGB XI)

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel) werden bis zu 40 Euro monatlich erstattet. Mehr zu Pflegehilfsmitteln

Häufig gestellte Fragen zur ambulanten Pflege

Was genau ist ambulante Pflege?
Ambulante Pflege bezeichnet die professionelle Versorgung pflegebedürftiger Menschen in deren eigener Wohnung. Ein zugelassener Pflegedienst erbringt pflegerische, hauswirtschaftliche und betreuerische Leistungen — von der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) über medizinische Behandlungspflege (Medikamentengabe, Verbandswechsel, Injektionen) bis zur hauswirtschaftlichen Versorgung (Einkaufen, Kochen, Reinigung).
Was kostet ambulante Pflege pro Monat?
Die Kosten hängen vom Umfang der Leistungen ab. Die Pflegekasse übernimmt Pflegesachleistungen je nach Pflegegrad: 796 Euro bei Pflegegrad 2, 1.497 Euro bei Pflegegrad 3, 1.859 Euro bei Pflegegrad 4 und 2.299 Euro bei Pflegegrad 5 (§36 SGB XI). Wird der Sachleistungsbetrag überschritten, tragen Sie den Eigenanteil selbst. Die medizinische Behandlungspflege wird von der Krankenkasse bezahlt.
Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren?
Ja, das nennt sich Kombinationsleistung (§38 SGB XI). Wenn Sie den Sachleistungsanspruch nicht vollständig für einen Pflegedienst ausschöpfen, erhalten Sie den ungenutzten Anteil als anteiliges Pflegegeld. Beispiel: Bei Pflegegrad 3 nutzen Sie 50 % des Sachleistungsbetrags (716 Euro) für den Pflegedienst — dann erhalten Sie zusätzlich 50 % des Pflegegelds (272,50 Euro).
Ab welchem Pflegegrad bekomme ich ambulante Pflege?
Anspruch auf Pflegesachleistungen für ambulante Pflege besteht ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 steht lediglich der Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich (§45b SGB XI) zur Verfügung, der für niedrigschwellige Betreuungsangebote oder hauswirtschaftliche Hilfen eingesetzt werden kann. Medizinische Behandlungspflege (z. B. Wundversorgung) wird unabhängig vom Pflegegrad von der Krankenkasse finanziert.
Wie finde ich einen guten ambulanten Pflegedienst?
Achten Sie auf: Zulassung durch die Pflegekassen, transparente Preisliste (Leistungskomplexe), flexible Einsatzzeiten auch am Wochenende, feste Bezugspflegekräfte statt wechselndem Personal, Erreichbarkeit einer Notfallnummer rund um die Uhr sowie gute Bewertungen. Vergleichen Sie mindestens drei Anbieter und lassen Sie sich einen individuellen Kostenvoranschlag erstellen.
Was ist der Unterschied zwischen ambulanter und stationärer Pflege?
Bei ambulanter Pflege bleibt die pflegebedürftige Person in der eigenen Wohnung und erhält Unterstützung durch einen Pflegedienst. Bei stationärer Pflege lebt sie dauerhaft im Pflegeheim mit Rund-um-die-Uhr-Versorgung. Ambulante Pflege bietet mehr Selbstbestimmung und ist bei leichterem Pflegebedarf oft günstiger. Stationäre Pflege eignet sich, wenn die häusliche Versorgung nicht mehr ausreicht — etwa bei schwerer Demenz, Weglauftendenz oder fehlender Unterstützung durch Angehörige.
Wer bezahlt die medizinische Behandlungspflege zu Hause?
Die medizinische Behandlungspflege (Häusliche Krankenpflege nach §37 SGB V) wird von der Krankenkasse bezahlt — nicht von der Pflegekasse. Dazu gehören ärztlich verordnete Leistungen wie Medikamentengabe, Injektionen, Verbandswechsel, Blutdruckmessung oder Katheterpflege. Der Arzt stellt eine Verordnung aus, und der Pflegedienst rechnet direkt mit der Krankenkasse ab.
Kann ambulante Pflege auch nachts stattfinden?
Ja, viele Pflegedienste bieten Nachtpflege-Einsätze an — allerdings sind diese deutlich teurer als Tageseinsätze und nicht überall verfügbar. Alternative: Die Kombination aus ambulanter Tagespflege und einer ergänzenden Nachtpflege-Einrichtung (§41 SGB XI). Bei durchgehendem nächtlichem Pflegebedarf ist eine stationäre Versorgung oder eine 24-Stunden-Betreuungskraft oft die bessere Lösung.
Wie beantrage ich ambulante Pflege?
Stellen Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer Pflegekasse (bei der Krankenkasse angesiedelt). Der Medizinische Dienst (MD) begutachtet anschließend den Pflegebedarf vor Ort. Nach Einstufung in einen Pflegegrad ab Stufe 2 können Sie einen zugelassenen Pflegedienst Ihrer Wahl beauftragen. Die Pflegekasse rechnet die Sachleistungen direkt mit dem Pflegedienst ab — Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.
Was ist ein Leistungskomplex bei ambulanter Pflege?
Leistungskomplexe sind standardisierte Leistungspakete, nach denen ambulante Pflegedienste abrechnen. Jeder Komplex bündelt zusammengehörende Tätigkeiten — etwa "Kleine Morgentoilette" (Waschen, Ankleiden, Mundpflege) oder "Große Grundpflege" (Duschen/Baden, Ankleiden, Hautpflege, Mobilisation). Jeder Leistungskomplex hat einen festen Punktwert, der mit einem bundeslandspezifischen Punktwert multipliziert wird. Die Preise variieren daher regional erheblich.
Ist ambulante Pflege bei Demenz möglich?
Ja, ambulante Pflege bei Demenz ist möglich und wird von vielen Pflegediensten angeboten. Bei leichter bis mittlerer Demenz reichen oft regelmäßige Besuche mit Grundpflege, Medikamentengabe und aktivierender Betreuung (Gedächtnistraining, Alltagsstrukturierung). Bei fortgeschrittener Demenz mit Weglauftendenz, Tag-Nacht-Umkehr oder Selbstgefährdung stößt ambulante Pflege an Grenzen — dann ist eine stationäre Versorgung oder 24-Stunden-Betreuung sicherer.
Kann ich den Pflegedienst wechseln, wenn ich unzufrieden bin?
Ja, Sie können den Pflegedienst jederzeit wechseln. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt maximal 14 Tage (§120 SGB XI). Informieren Sie Ihre Pflegekasse über den Wechsel und schließen Sie einen neuen Vertrag mit dem gewünschten Pflegedienst. Es entstehen keine Nachteile bei den Leistungen — Ihr Pflegegrad und die bewilligten Sachleistungen bleiben unverändert.

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