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Pflegeheim Kosten nach Bundesland: Eigenanteil-Vergleich 2026

Der Eigenanteil für einen Pflegeheimplatz variiert in Deutschland je nach Bundesland um bis zu 1.101 € pro Monat. Während Pflegebedürftige in Sachsen durchschnittlich 1.648 € monatlich zahlen, liegt der Eigenanteil in Baden-Württemberg bei 2.749 € (vdek, Stand Juli 2024). Dieser Ratgeber zeigt alle 16 Bundesländer im Vergleich — mit konkreten Zahlen, Trends und Spartipps.

Veröffentlicht am 12. März 2026 · Zuletzt aktualisiert: 12. März 2026 · Lesezeit: ca. 8 Min.

Redaktion: Pflegeheim-Vergleich · Quellen: vdek Eigenanteil-Statistik (Juli 2024), BMG, SGB XI

Eigenanteil nach Bundesland — die große Übersicht

Die folgende Tabelle zeigt den durchschnittlichen monatlichen Eigenanteil für einen vollstationären Pflegeheimplatz in allen 16 Bundesländern. Alle Angaben beziehen sich auf das erste Aufenthaltsjahr, also vor Anrechnung der Leistungszuschläge nach § 43c SGB XI. Quelle: vdek Eigenanteil-Statistik, Stand Juli 2024.

Bundesland Pflege Unterkunft Verpflegung Invest. Gesamt
Sachsen 538 € 431 € 310 € 369 € 1.648 €
Thüringen 563 € 440 € 314 € 375 € 1.692 €
Sachsen-Anhalt 582 € 445 € 321 € 383 € 1.731 €
Mecklenburg-Vorpommern 611 € 434 € 318 € 390 € 1.753 €
Brandenburg 688 € 498 € 346 € 438 € 1.970 €
Bremen 764 € 524 € 375 € 362 € 2.025 €
Niedersachsen 866 € 557 € 384 € 428 € 2.235 €
Schleswig-Holstein 867 € 561 € 388 € 421 € 2.237 €
Hamburg 785 € 591 € 397 € 468 € 2.241 €
Berlin 797 € 582 € 381 € 515 € 2.275 €
Rheinland-Pfalz 978 € 564 € 389 € 463 € 2.394 €
Bayern 985 € 600 € 390 € 442 € 2.417 €
Hessen 1.024 € 598 € 401 € 493 € 2.516 €
Saarland 1.086 € 575 € 394 € 472 € 2.527 €
Nordrhein-Westfalen 1.150 € 618 € 407 € 511 € 2.686 €
Baden-Württemberg 1.177 € 638 € 417 € 517 € 2.749 €
Bundesschnitt 855 € 539 € 372 € 447 € 2.213 €

Alle Beträge in Euro pro Monat. Eigenanteil im 1. Aufenthaltsjahr, vor Abzug der Leistungszuschläge. Quelle: vdek, Stand Juli 2024.

Die teuersten und günstigsten Bundesländer

Die Spanne beim Eigenanteil ist enorm: Zwischen dem günstigsten und dem teuersten Bundesland liegen 1.101 € monatlich — das sind 13.212 € pro Jahr.

Die 5 günstigsten Bundesländer

  1. 1. Sachsen 1.648 €
  2. 2. Thüringen 1.692 €
  3. 3. Sachsen-Anhalt 1.731 €
  4. 4. Mecklenburg-Vorpommern 1.753 €
  5. 5. Brandenburg 1.970 €

Die 5 teuersten Bundesländer

  1. 1. Baden-Württemberg 2.749 €
  2. 2. Nordrhein-Westfalen 2.686 €
  3. 3. Saarland 2.527 €
  4. 4. Hessen 2.516 €
  5. 5. Bayern 2.417 €

Auffällig: Die fünf teuersten Bundesländer liegen ausnahmslos in Westdeutschland, während alle ostdeutschen Flächenländer zu den günstigsten gehören. Der größte Kostentreiber ist dabei der pflegebedingte Eigenanteil, der in Baden-Württemberg mit 1.177 € mehr als doppelt so hoch liegt wie in Sachsen (538 €).

Ost-West-Gefälle: Warum die Unterschiede so groß sind

Der durchschnittliche Eigenanteil in westdeutschen Bundesländern liegt bei rund 2.391 € — in Ostdeutschland dagegen bei nur 1.759 €. Die Differenz von 632 € hat mehrere Ursachen:

  • Personalkosten: Pflegekräfte in Westdeutschland verdienen im Schnitt 15–20 % mehr als in den neuen Bundesländern. Seit der gesetzlichen Tarifbindungspflicht nach § 72 SGB XI fließen höhere Löhne direkt in den Eigenanteil.
  • Immobilienkosten: Grundstücke und Gebäude sind in Bayern, Baden-Württemberg oder NRW deutlich teurer. Die Investitionskosten spiegeln das wider: 517 € in Baden-Württemberg gegenüber 369 € in Sachsen.
  • Lebenshaltungskosten: Auch Verpflegung und Unterkunft kosten in Ballungsräumen wie München oder Düsseldorf mehr als in ländlichen Regionen Ostdeutschlands.
  • Förderpolitik: Einige Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen gewähren Pflegewohngeld, das die Investitionskosten für Bewohner abfedert — in der Tabelle oben sind diese Zuschüsse jedoch nicht berücksichtigt.

Gut zu wissen

Gemäß § 2 SGB XI haben Pflegebedürftige das Recht auf freie Wahl der Pflegeeinrichtung — auch über Bundeslandgrenzen hinweg. Theoretisch könnten Familien durch einen Wechsel von Baden-Württemberg nach Sachsen über 1.101 € monatlich sparen. In der Praxis spielt jedoch die Nähe zu Angehörigen oft die wichtigere Rolle.

Woraus sich der Eigenanteil zusammensetzt

Der Eigenanteil im Pflegeheim besteht aus vier Kostenblöcken, die im Bundesschnitt wie folgt verteilt sind:

Pflegebedingter Eigenanteil (EEE)

855 €

39 % des Gesamteigenanteils

Unterkunft

539 €

24 % des Gesamteigenanteils

Verpflegung

372 €

17 % des Gesamteigenanteils

Investitionskosten

447 €

20 % des Gesamteigenanteils

Der pflegebedingte Eigenanteil ist der größte Kostenblock und zugleich der mit den größten regionalen Unterschieden. Er wird pro Einrichtung einheitlich festgelegt (daher „einrichtungseinheitlicher Eigenanteil", EEE) — unabhängig vom Pflegegrad. Das heißt: Ob Pflegegrad 2 oder 5, der pflegebedingte Eigenanteil ist innerhalb einer Einrichtung identisch. Den Unterschied macht der Zuschuss der Pflegekasse, der mit höherem Pflegegrad steigt.

Einen umfassenden Überblick aller Kostenbestandteile und Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie in unserem Ratgeber zu den Pflegeheim Kosten.

Entwicklung 2020–2026: Wie stark sind die Kosten gestiegen?

Der Eigenanteil im Pflegeheim ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Laut vdek-Daten hat sich der Bundesschnitt wie folgt entwickelt:

Jahr Eigenanteil (Bundesschnitt) Veränderung
2020 1.640 €
2021 1.775 € +8,2 %
2022 1.893 € +6,6 %
2023 2.015 € +6,4 %
2024 2.136 € +6,0 %
2026 2.213 € +3,6 %

Der Anstieg hat sich 2025/2026 etwas verlangsamt, liegt aber weiterhin über der allgemeinen Inflationsrate. Hauptgründe für die steigenden Kosten:

  • Tarifpflicht: Seit September 2022 müssen Pflegeeinrichtungen ihre Beschäftigten nach Tarif oder tarifähnlich bezahlen (§ 72 SGB XI). Höhere Löhne erhöhen den pflegebedingten Eigenanteil.
  • Energiekosten: Gestiegene Strom- und Heizkosten schlagen sich in den Unterkunftskosten nieder.
  • Lebensmittelpreise: Die Inflation bei Nahrungsmitteln treibt die Verpflegungskosten.
  • Fachkräftemangel: Höhere Gehälter und Prämien zur Gewinnung von Pflegepersonal wirken kostensteigernd.

Laut Berechnungen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) könnte eine umfassende Pflegereform die Dynamik bremsen. Aktuell gibt es jedoch keine konkreten Gesetzesvorlagen, die eine grundlegende Deckelung des Eigenanteils vorsehen.

Leistungszuschläge: So sinkt der Eigenanteil mit der Zeit

Seit dem 1. Januar 2022 entlasten die Leistungszuschläge gemäß § 43c SGB XI Pflegeheimbewohner mit zunehmender Aufenthaltsdauer. Die Pflegekasse zahlt einen prozentualen Zuschlag auf den pflegebedingten Eigenanteil:

Aufenthaltsdauer Zuschlag Ersparnis (Bundesschnitt)
Im 1. Jahr 15% −128 €
Im 2. Jahr 30% −257 €
Im 3. Jahr 50% −428 €
Ab dem 4. Jahr 75% −641 €

Ab dem vierten Aufenthaltsjahr sinkt der Gesamteigenanteil im Bundesschnitt damit von 2.213 € auf rund 1.572 € monatlich — eine spürbare Entlastung. Die Zuschläge werden automatisch von der Pflegekasse übernommen; Sie müssen keinen Antrag stellen.

Eigenanteil senken — konkrete Möglichkeiten

Auch wenn der Eigenanteil gesetzlich vorgegeben ist, gibt es mehrere Wege, die finanzielle Belastung zu reduzieren:

1. Einrichtungen vergleichen

Innerhalb eines Bundeslandes unterscheiden sich die Eigenanteile erheblich. Vergleichen Sie Einrichtungen in Ihrer Region — etwa Pflegeheime in Berlin, München oder Hamburg — um die beste Kombination aus Qualität und Kosten zu finden.

2. Pflegewohngeld beantragen

In Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern können einkommensschwache Bewohner Pflegewohngeld erhalten, das die Investitionskosten abdeckt. Im Bundesschnitt sind das 447 € monatlich.

3. Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe)

Wer den Eigenanteil nicht aus eigenen Mitteln tragen kann, hat Anspruch auf Hilfe zur Pflege gemäß § 61 SGB XII. Das Schonvermögen von 10.000 Euro pro Person bleibt dabei unangetastet.

4. Entlastungsbetrag nutzen

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI beträgt 125 Euro monatlich und kann für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote eingesetzt werden. Im vollstationären Bereich ist er begrenzt einsetzbar, kann aber für Zusatzleistungen genutzt werden.

5. Pflegezusatzversicherung prüfen

Eine private Pflegezusatzversicherung (z. B. Pflege-Bahr mit staatlicher Förderung) kann die Eigenanteilslücke schließen. Idealerweise wird sie frühzeitig abgeschlossen — die Beiträge steigen mit dem Eintrittsalter.

Weitere Details zu den Gesamtkosten und Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie in unserem ausführlichen Ratgeber zu den Pflegeheim Kosten 2026.

Häufig gestellte Fragen

In welchem Bundesland ist der Eigenanteil im Pflegeheim am niedrigsten?
Sachsen hat mit durchschnittlich 1.648 € pro Monat den niedrigsten Eigenanteil in Deutschland (vdek, Stand Juli 2024). Ebenfalls günstig sind Thüringen (1.692 €) und Sachsen-Anhalt (1.731 €). Der niedrige Eigenanteil in Ostdeutschland erklärt sich vor allem durch geringere Personalkosten und Immobilienpreise.
Warum sind Pflegeheime in Baden-Württemberg und NRW besonders teuer?
Baden-Württemberg liegt mit 2.749 € an der Spitze, gefolgt von Nordrhein-Westfalen mit 2.686 €. Hauptgründe sind hohe Personalkosten durch Tarifbindung, teure Immobilienstandorte und überdurchschnittliche Investitionskosten für Gebäude und Ausstattung. Allein der pflegebedingte Eigenanteil liegt in diesen Ländern bei über 1.100 Euro.
Wie hat sich der Eigenanteil in den letzten Jahren entwickelt?
Der durchschnittliche Eigenanteil ist seit 2020 um etwa 35 % gestiegen — von rund 1.640 Euro auf 2.213 Euro im Jahr 2026. Haupttreiber sind steigende Personalkosten durch gesetzlich vorgeschriebene Tarifentlohnung (§ 72 SGB XI), höhere Energiekosten und Inflation bei Lebensmitteln. Die 2022 eingeführten Leistungszuschläge nach § 43c SGB XI federn den Anstieg teilweise ab.
Wie berechnet sich der Eigenanteil im Pflegeheim?
Der Eigenanteil setzt sich aus vier Bestandteilen zusammen: dem einrichtungseinheitlichen pflegebedingten Eigenanteil (EEE), Unterkunftskosten, Verpflegungskosten und Investitionskosten. Im Bundesschnitt sind das: Pflege 855 €, Unterkunft 539 €, Verpflegung 372 € und Investitionskosten 447 € — zusammen 2.213 € monatlich.
Sinkt der Eigenanteil nach längerer Aufenthaltsdauer?
Ja. Seit 2022 gelten Leistungszuschläge nach § 43c SGB XI, die den pflegebedingten Eigenanteil mit zunehmender Aufenthaltsdauer senken: 15% Zuschlag im 1. Jahr, 30% im 2. Jahr, 50% im 3. Jahr und 75% ab dem 4. Jahr. Bei einem pflegebedingten Eigenanteil von 855 € im Bundesschnitt bedeutet das ab dem 4. Jahr eine Entlastung von über 640 Euro monatlich.
Kann ich das Bundesland wechseln, um Pflegeheim-Kosten zu sparen?
Grundsätzlich ja — es besteht freie Einrichtungswahl gemäß § 2 SGB XI. Der Umzug von Baden-Württemberg (2.749 €) nach Sachsen (1.648 €) könnte über 1.101 € monatlich sparen. Bedenken Sie jedoch: die Nähe zu Angehörigen, Wartezeiten in der Wunscheinrichtung und mögliche Anpassungsschwierigkeiten. Auch die Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) wird vom zuständigen Sozialhilfeträger am bisherigen Wohnort bewilligt.
Was passiert, wenn der Eigenanteil nicht bezahlt werden kann?
Wenn Rente und Vermögen den Eigenanteil nicht decken, springt das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege gemäß § 61 SGB XII ein. Voraussetzung: Das Vermögen liegt unter dem Schonvermögen von 10.000 Euro pro Person (§ 90 SGB XII). Kinder werden erst ab einem Bruttoeinkommen über 100.000 Euro jährlich zum Elternunterhalt herangezogen (Angehörigen-Entlastungsgesetz). Detaillierte Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zum Schonvermögen.
Gibt es Pflegewohngeld, um den Eigenanteil zu senken?
Einige Bundesländer gewähren Pflegewohngeld, das die Investitionskosten (im Schnitt 447 € monatlich) abdeckt. Aktuell bieten Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern Pflegewohngeld an. Die Anspruchsvoraussetzungen variieren — entscheidend sind meist Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen. Den Antrag stellen Sie beim zuständigen Sozialamt.

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