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Entlastungsbetrag 2026: 125 Euro monatlich richtig nutzen

Der Entlastungsbetrag gemäß §45b SGB XI beträgt 125 Euro pro Monat und steht allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu. Damit stehen jährlich bis zu 1.500 Euro für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote zur Verfügung (Stand 2026). Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden.

Veröffentlicht am 12. März 2026 · Zuletzt aktualisiert: 12. März 2026 · Lesezeit: ca. 10 Min.

Redaktion: Pflegeheim-Vergleich · Quellen: §45b SGB XI, §45a SGB XI, BMG

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag ist eine zweckgebundene Leistung der Pflegeversicherung gemäß §45b SGB XI. Er beträgt 125 Euro pro Monat und steht allen Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad zur Verfügung — unabhängig davon, ob Pflegegrad 1 oder Pflegegrad 5 vorliegt.

Das Ziel des Entlastungsbetrags: pflegende Angehörige im Alltag entlasten und Pflegebedürftigen die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) nutzen rund 4,96 Millionen Pflegebedürftige in Deutschland ambulante Pflege — der Entlastungsbetrag soll helfen, die häusliche Versorgung langfristig zu sichern.

Anders als das Pflegegeld ist der Entlastungsbetrag nicht frei verwendbar. Er darf ausschließlich für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (§45a SGB XI) sowie für bestimmte Pflegeleistungen eingesetzt werden.

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

Anspruchsberechtigt sind alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause versorgt werden. Es gelten keine Vorpflegezeiten und keine Wartefristen — der Anspruch entsteht sofort mit der Anerkennung des Pflegegrads.

Der Entlastungsbetrag ist in allen Pflegegraden gleich hoch. Es gibt keine Staffelung wie bei Pflegegeld oder Pflegesachleistungen:

Pflegegrad Entlastungsbetrag/Monat Entlastungsbetrag/Jahr
Pflegegrad 1 125 Euro 1.500 Euro
Pflegegrad 2 125 Euro 1.500 Euro
Pflegegrad 3 125 Euro 1.500 Euro
Pflegegrad 4 125 Euro 1.500 Euro
Pflegegrad 5 125 Euro 1.500 Euro

Gut zu wissen

Der Entlastungsbetrag wird nicht auf das Pflegegeld oder Pflegesachleistungen angerechnet. Er steht zusätzlich zu allen anderen Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung. Auch eine Kombination mit Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege ist möglich.

Wofür darf der Entlastungsbetrag verwendet werden?

Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Gemäß §45b SGB XI darf er für folgende Leistungen eingesetzt werden:

1

Angebote zur Unterstützung im Alltag (§45a SGB XI)

Betreuungsgruppen, Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe, Einkaufshilfe oder ehrenamtliche Helferkreise — sofern nach Landesrecht anerkannt.

2

Tagespflege und Nachtpflege

Eigenanteile für teilstationäre Betreuung in einer Tagespflege- oder Nachtpflegeeinrichtung. Laut Destatis nutzen über 100.000 Pflegebedürftige in Deutschland Tagespflege.

3

Kurzzeitpflege

Zuzahlung zu den Eigenanteilen bei vorübergehender vollstationärer Pflege in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung.

4

Ambulante Pflegedienste

Leistungen zugelassener Pflegedienste im Bereich der Selbstversorgung (hauswirtschaftliche Versorgung, pflegerische Betreuungsmaßnahmen).

Praxisbeispiel: Haushaltshilfe

Eine Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 nutzt den Entlastungsbetrag für eine nach Landesrecht anerkannte Haushaltshilfe. Diese kommt zweimal wöchentlich für jeweils zwei Stunden und hilft beim Einkaufen, Kochen und Putzen. Bei einem Stundensatz von 15 Euro kostet das 120 Euro monatlich — fast vollständig durch den Entlastungsbetrag gedeckt.

Praxisbeispiel: Tagespflege-Eigenanteil

Ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 3 besucht dreimal pro Woche eine Tagespflegeeinrichtung. Die Pflegekasse übernimmt die Sachleistungen, doch es bleibt ein Eigenanteil für Unterkunft und Verpflegung von rund 300 Euro monatlich. Der Entlastungsbetrag von 125 Euro deckt davon einen erheblichen Teil — die verbleibenden 175 Euro trägt die Familie.

Praxisbeispiel: Alltagsbegleitung bei Demenz

Eine demenziell erkrankte Seniorin mit Pflegegrad 2 erhält über den Entlastungsbetrag eine ehrenamtliche Alltagsbegleitung. Die Begleiterin kommt wöchentlich für drei Stunden: gemeinsam einkaufen, spazieren gehen, Gesellschaftsspiele spielen. Der anerkannte Helferkreis rechnet 10 Euro pro Stunde ab — das sind 120 Euro monatlich. So wird die pflegende Tochter regelmäßig entlastet.

Weitere Möglichkeiten der häuslichen Versorgung finden Sie in unserem Ratgeber Ambulante Pflege. Auch die Kombination mit Pflegehilfsmitteln (40 Euro/Monat zusätzlich) ist sinnvoll, um die häusliche Pflege optimal zu gestalten.

Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1

Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 hat der Entlastungsbetrag eine besondere Bedeutung. Da sie keinen Anspruch auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege oder vollstationäre Pflege haben, ist der Entlastungsbetrag oft die einzige regelmäßige Leistung der Pflegekasse.

Gemäß §45b Abs. 1 Satz 3 SGB XI dürfen Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag zusätzlich für körperbezogene Pflegemaßnahmen durch zugelassene ambulante Pflegedienste einsetzen. Diese Sonderregelung gilt ausschließlich für Pflegegrad 1 und erweitert die Verwendungsmöglichkeiten erheblich.

Leistung Pflegegrad 1 Pflegegrad 2–5
Entlastungsbetrag 125 Euro/Monat 125 Euro/Monat
Pflegegeld — (kein Anspruch) 347–990 Euro
Pflegesachleistungen — (kein Anspruch) 796–2.299 Euro
Körperbezogene Pflege über EB Ja (Sonderregelung) Nein

Übertragung und Ansparen des Entlastungsbetrags

Einer der größten Vorteile des Entlastungsbetrags: Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort. Sie werden automatisch angespart und können bis zum 30. Juni des Folgejahres abgerufen werden.

Wenn Sie den Entlastungsbetrag im gesamten Kalenderjahr nicht nutzen, stehen Ihnen bis Mitte des Folgejahres bis zu 1.500 Euro zur Verfügung. Im laufenden Jahr kommen dann monatlich weitere 125 Euro hinzu.

Rechenbeispiel: Ansparen und gezielt einsetzen

Ein Pflegebedürftiger nutzt den Entlastungsbetrag 2025 nicht. Bis zum 30. Juni 2026 stehen ihm die vollen 1.500 Euro aus 2025 zur Verfügung, plus die bereits angelaufenen Beträge aus 2026 (Januar bis Juni = 750 Euro). Insgesamt kann er also bis zu 2.250 Euro für eine intensive Betreuungsphase — etwa nach einem Krankenhausaufenthalt — einsetzen.

Wichtig: Frist nicht verpassen

Am 1. Juli verfallen die nicht genutzten Beträge aus dem Vorjahr unwiderruflich. Planen Sie die Nutzung rechtzeitig, um keine Ansprüche zu verlieren. Viele Pflegebedürftige nutzen den angesparten Betrag gezielt für Tagespflege oder eine Haushaltshilfe im Frühjahr.

Entlastungsbetrag beantragen — Schritt für Schritt

Der Entlastungsbetrag muss nicht gesondert beantragt werden — er steht automatisch mit dem Pflegegrad zur Verfügung. Für die Erstattung gibt es zwei Wege:

1

Anerkannten Anbieter finden

Suchen Sie einen nach Landesrecht anerkannten Anbieter für Unterstützung im Alltag. Ihre Pflegekasse, die Kommune oder Pflegestützpunkte führen Listen zugelassener Dienste.

2

Leistung in Anspruch nehmen

Nutzen Sie den gewählten Dienst — zum Beispiel Haushaltshilfe, Betreuungsgruppe oder Tagespflege. Achten Sie darauf, dass die Leistung dokumentiert wird.

3

Rechnung bei der Pflegekasse einreichen

Reichen Sie die Rechnung des Anbieters bei Ihrer Pflegekasse ein. Die Erstattung erfolgt bis zur Höhe des verfügbaren Entlastungsbetrags. Alternativ rechnet der Anbieter direkt mit der Kasse ab (Abtretungserklärung).

4

Kontostand prüfen

Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach dem aktuellen Stand Ihres Entlastungsbetrags. So behalten Sie den Überblick über verbrauchte und verfügbare Beträge — besonders wichtig vor der Übertragungsfrist am 30. Juni.

Tipp: Abtretungserklärung nutzen

Mit einer Abtretungserklärung können Sie den Entlastungsbetrag direkt an den Dienstleister abtreten. So müssen Sie nicht in Vorleistung gehen und sich selbst um die Erstattung kümmern. Fragen Sie Ihren Anbieter, ob eine Direktabrechnung mit der Pflegekasse möglich ist.

Abgrenzung zu anderen Pflegeleistungen

Der Entlastungsbetrag wird häufig mit anderen Leistungen der Pflegeversicherung verwechselt. Hier die wichtigsten Unterschiede:

Leistung Betrag Verwendung Pflegegrad
Entlastungsbetrag (§45b) 125 Euro/Monat Zweckgebunden 1–5
Pflegegeld (§37) 347–990 Euro/Monat Frei verwendbar 2–5
Verhinderungspflege (§39) 1.685 Euro/Jahr Ersatzpflege 2–5
Kurzzeitpflege (§42) 1.854 Euro/Jahr Stationäre Pflege 2–5
Pflegehilfsmittel (§40) 40 Euro/Monat Verbrauchsmaterial 1–5

Alle genannten Leistungen bestehen unabhängig voneinander. Der Entlastungsbetrag wird nicht auf andere Leistungen angerechnet. Sie können also gleichzeitig Pflegegeld, Verhinderungspflege und den Entlastungsbetrag nutzen. Weitere Informationen zu den Pflegekosten finden Sie in unserem Ratgeber Pflegeheim Kosten.

Häufig gestellte Fragen zum Entlastungsbetrag

Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag ist eine zweckgebundene Leistung gemäß §45b SGB XI in Höhe von 125 Euro monatlich. Er steht allen Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5 zu und dient der Finanzierung von Entlastungs- und Betreuungsangeboten im Alltag.
Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?
Anspruch haben alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden. Im Gegensatz zu vielen anderen Pflegeleistungen steht der Entlastungsbetrag auch Personen mit Pflegegrad 1 zu — er ist oft die erste verfügbare Leistung nach der Pflegegrad-Einstufung.
Wofür darf der Entlastungsbetrag verwendet werden?
Der Entlastungsbetrag kann für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, für Tagespflege, Nachtpflege, Kurzzeitpflege sowie für ambulante Pflegedienste (bei Pflegegrad 1 auch für körperbezogene Pflegemaßnahmen) verwendet werden.
Kann man den Entlastungsbetrag ansparen?
Ja. Nicht genutzte Beträge werden automatisch angespart und können bis zum 30. Juni des Folgejahres abgerufen werden. So lassen sich bis zu 1.500 Euro ansammeln (12 × 125 Euro), zuzüglich nicht verbrauchter Beträge aus dem Vorjahr bis zur Übertragungsfrist.
Muss der Entlastungsbetrag beantragt werden?
Der Entlastungsbetrag muss nicht separat beantragt werden — er steht automatisch mit dem Pflegegrad zur Verfügung. Allerdings müssen Sie die Kosten zunächst selbst tragen und dann Rechnungen bei der Pflegekasse zur Erstattung einreichen. Alternativ kann der Dienstleister direkt mit der Kasse abrechnen.
Was passiert mit dem Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1?
Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 ist der Entlastungsbetrag besonders wichtig, da sie keinen Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen haben. Sie können den Entlastungsbetrag zusätzlich für körperbezogene Pflegemaßnahmen durch ambulante Pflegedienste einsetzen — eine Sonderregelung gemäß §45b Abs. 1 Satz 3 SGB XI.
Welche Anbieter können über den Entlastungsbetrag abrechnen?
Nur nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag sowie zugelassene Pflegedienste können über den Entlastungsbetrag abrechnen. Privatpersonen wie Nachbarn oder Freunde sind nicht abrechnungsfähig. Informieren Sie sich bei Ihrer Pflegekasse über zugelassene Anbieter in Ihrer Region.
Kann der Entlastungsbetrag für Tagespflege genutzt werden?
Ja, der Entlastungsbetrag kann zur Finanzierung der Eigenanteile in einer Tagespflegeeinrichtung verwendet werden. Bei Pflegegrad 2 bis 5 ergänzt er die regulären Sachleistungen für Tagespflege. Bei Pflegegrad 1 ist er oft die einzige Möglichkeit, Tagespflege teilweise zu finanzieren — eine wichtige Option für Menschen mit beginnender Pflegebedürftigkeit.
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag 2026?
Der Entlastungsbetrag beträgt auch 2026 unverändert 125 Euro pro Monat (1.500 Euro jährlich). Die Höhe ist seit der Einführung im Jahr 2017 nicht angepasst worden. Der Betrag ist für alle Pflegegrade gleich — von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5 erhalten alle Pflegebedürftigen denselben Betrag.
Was ist der Unterschied zwischen Entlastungsbetrag und Pflegegeld?
Der entscheidende Unterschied: Das Pflegegeld (347–990 Euro/Monat, ab Pflegegrad 2) ist frei verwendbar und wird direkt ausgezahlt. Der Entlastungsbetrag (125 Euro/Monat, ab Pflegegrad 1) ist zweckgebunden und kann nur für anerkannte Entlastungsangebote verwendet werden. Beide Leistungen bestehen unabhängig voneinander und können gleichzeitig bezogen werden.

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