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Pflege zu Hause organisieren: Checkliste für Angehörige

Rund 4,17 Millionen Pflegebedürftige in Deutschland werden zu Hause versorgt — das sind 84 % aller Pflegebedürftigen (Destatis, 2023). Wer die Pflege eines Angehörigen zu Hause organisiert, steht vor vielen Fragen: Welcher Pflegegrad? Welche Leistungen? Welche Umbaumaßnahmen? Dieser Ratgeber gibt Ihnen eine praktische Schritt-für-Schritt-Checkliste — von der Antragstellung bis zur Entlastung im Pflegealltag.

Veröffentlicht am 13. März 2026 · Zuletzt aktualisiert: 13. März 2026 · Lesezeit: ca. 14 Min.

Redaktion: Pflegeheim-Vergleich · Quellen: §14 SGB XI, §36 SGB XI, §37 SGB XI, §39 SGB XI, §40 SGB XI, §42 SGB XI, §45b SGB XI, PfleZG, FPfZG

Checkliste: Pflege zu Hause in 8 Schritten

Die Organisation der häuslichen Pflege ist ein Prozess mit vielen Stellschrauben. Diese Checkliste gibt Ihnen einen strukturierten Fahrplan — von der Antragstellung bis zur langfristigen Absicherung. Haken Sie jeden Punkt ab, sobald er erledigt ist.

  1. 1 Pflegegrad beantragen — Antrag bei der Pflegekasse stellen, MD-Begutachtung vorbereiten
  2. 2 Pflegeberatung nutzen — Kostenlose Beratung nach §7a SGB XI (Pflegestützpunkt oder Pflegekasse)
  3. 3 Leistungen beantragen — Pflegegeld, Sachleistungen, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel
  4. 4 Wohnung anpassen — Barrierefreiheit prüfen, Zuschuss für Wohnraumanpassung beantragen
  5. 5 Pflegedienst auswählen — Ambulante Dienste vergleichen, Kombinationsleistung prüfen
  6. 6 Pflegealltag strukturieren — Tagesablauf planen, Hilfsmittel organisieren, Dokumentation führen
  7. 7 Entlastung sichern — Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Tagespflege einplanen
  8. 8 Eigene Absicherung — Rentenversicherung prüfen, Pflegezeit beim Arbeitgeber klären

Schritt 1: Pflegegrad beantragen

Ohne anerkannten Pflegegrad erhalten Sie keine Leistungen der Pflegekasse. Der Antrag ist formlos möglich — ein Anruf bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen genügt. Die Pflegekasse beauftragt dann den Medizinischen Dienst (MD) mit einer Begutachtung, die in der Regel zu Hause stattfindet.

Die Begutachtung bewertet sechs Module: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens. Je nach Gesamtpunktzahl wird ein Pflegegrad von 1 bis 5 vergeben.

Tipp: Pflegetagebuch führen

Führen Sie vor der MD-Begutachtung mindestens zwei Wochen lang ein Pflegetagebuch. Dokumentieren Sie jeden Hilfebedarf mit Uhrzeit und Dauer — das hilft dem Gutachter, den tatsächlichen Pflegeaufwand realistisch einzuschätzen. Eine zu niedrige Einstufung können Sie mit einem Widerspruch anfechten.

Pflegegrad Punktzahl (NBI) Beeinträchtigung
Pflegegrad 1 12,5 bis unter 27 Geringe Beeinträchtigung
Pflegegrad 2 27 bis unter 47,5 Erhebliche Beeinträchtigung
Pflegegrad 3 47,5 bis unter 70 Schwere Beeinträchtigung
Pflegegrad 4 70 bis unter 90 Schwerste Beeinträchtigung
Pflegegrad 5 90 bis 100 Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

Schritt 2: Leistungen der Pflegekasse sichern

Mit einem anerkannten Pflegegrad stehen Ihnen verschiedene Leistungen zu. Die wichtigste Entscheidung: Pflegegeld für selbst organisierte Pflege oder Sachleistungen für einen professionellen Pflegedienst — oder die flexible Kombinationsleistung aus beidem.

Pflegegrad Pflegegeld / Monat Sachleistungen / Monat Entlastungsbetrag
Pflegegrad 1 125 Euro
Pflegegrad 2 347 Euro 796 Euro 125 Euro
Pflegegrad 3 599 Euro 1.497 Euro 125 Euro
Pflegegrad 4 800 Euro 1.859 Euro 125 Euro
Pflegegrad 5 990 Euro 2.299 Euro 125 Euro

Wichtig: Beantragen Sie alle Leistungen aktiv — sie werden nicht automatisch bewilligt. Neben Pflegegeld und Sachleistungen sollten Sie den Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich nicht vergessen. Dieser steht allen Pflegegraden zu und kann für Tages-/Nachtpflege, hauswirtschaftliche Hilfe oder anerkannte Alltagsunterstützung eingesetzt werden.

Pflegegeld richtig beantragen

Das Pflegegeld gemäß §37 SGB XI wird monatlich an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Voraussetzung: Die Pflege wird durch Angehörige oder ehrenamtliche Helfer sichergestellt. Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungseinsatz nachweisen — bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich.

Schritt 3: Wohnung pflegegerecht anpassen

Eine barrierefreie Wohnung ist die Grundlage für sichere Pflege zu Hause. Gemäß §40 Abs. 4 SGB XI bezuschusst die Pflegekasse wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme. Der Antrag muss vor Beginn der Umbauarbeiten gestellt werden.

Checkliste: Wohnraumanpassung

Badezimmer

Bodengleiche Dusche, Haltegriffe, rutschfeste Matten, erhöhter Toilettensitz, Duschsitz

Türen und Flure

Türverbreiterung auf mindestens 80 cm, Schwellenabbau, ausreichende Beleuchtung

Schlafzimmer

Pflegebett (Leihgabe der Pflegekasse), Aufstehhilfe, Nachtlicht, erreichbare Notrufanlage

Treppen und Zugang

Treppenlift, Rampe am Hauseingang, Handläufe beidseitig

Küche

Unterfahrbare Arbeitsflächen, Herdabschaltautomatik, rutschfester Bodenbelag

Technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, Lagerungshilfen oder Rollstühle werden von der Pflegekasse leihweise bereitgestellt. Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen) stehen bis zu 40 Euro monatlich zur Verfügung.

Schritt 4: Pflegealltag strukturieren

Ein strukturierter Tagesablauf gibt sowohl der pflegebedürftigen Person als auch den pflegenden Angehörigen Sicherheit und Orientierung. Gute Organisation reduziert Stress und verhindert, dass wichtige Aufgaben vergessen werden.

Tagesstruktur: Was gehört in den Pflegeplan?

Tageszeit Pflegeaufgaben Zuständigkeit
Morgens Körperpflege, Ankleiden, Medikamentengabe, Frühstück Angehörige / Pflegedienst
Vormittags Mobilisation, Beschäftigung, ggf. Arzttermine Angehörige / Tagespflege
Mittags Mittagessen, Ruhezeit, Lagerung Angehörige / Pflegedienst
Nachmittags Aktivierung, Spaziergänge, soziale Kontakte Angehörige / Betreuungsdienst
Abends Abendessen, Körperpflege, Bettfertigmachen, Medikamente Angehörige / Pflegedienst
Nachts Lagerung, Toilettengänge, Notfallbereitschaft Angehörige / Nachtpflege

Pflegedokumentation führen

Dokumentieren Sie alle pflegerischen Maßnahmen, Medikamentengaben und Beobachtungen schriftlich. Das erleichtert nicht nur die Kommunikation mit dem Pflegedienst und dem Hausarzt, sondern ist auch bei Höherstufungsanträgen ein wertvolles Dokument.

Schritt 5: Entlastungsangebote konsequent nutzen

Pflegende Angehörige leisten Enormes — doch ohne regelmäßige Entlastung drohen Überlastung und Burnout. Laut dem Deutschen Zentrum für Altersfragen berichten über 60 % der pflegenden Angehörigen von erheblicher körperlicher und psychischer Belastung. Nutzen Sie alle verfügbaren Entlastungsleistungen aktiv.

Verhinderungspflege (§39 SGB XI)

Bis zu 1.685 Euro jährlich für Ersatzpflege, wenn Sie als pflegende Person verhindert sind — durch Urlaub, Krankheit oder Termine. In Kombination mit nicht genutztem Kurzzeitpflegebudget sind bis zu 2.527,50 Euro möglich. Auch stundenweise Entlastung (unter 8 Stunden) ist möglich, ohne dass das Pflegegeld gekürzt wird.

Ratgeber Verhinderungspflege — Anspruch, Kosten und Antrag

Kurzzeitpflege (§42 SGB XI)

Bis zu 1.854 Euro jährlich für vorübergehende vollstationäre Pflege — ideal nach Krankenhausaufenthalten oder in akuten Krisensituationen. Die Dauer ist auf acht Wochen pro Kalenderjahr begrenzt.

Ratgeber Kurzzeitpflege — Kosten, Dauer und Voraussetzungen

Tagespflege (§41 SGB XI)

Tagespflege bietet teilstationäre Betreuung tagsüber — die pflegebedürftige Person wird morgens abgeholt und nachmittags zurückgebracht. Der Anspruch besteht zusätzlich zu Pflegegeld und Sachleistungen und wird nicht angerechnet.

Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)

125 Euro monatlich für alle Pflegegrade — einsetzbar für Betreuungsangebote, hauswirtschaftliche Hilfe oder Alltagsunterstützung. Nicht genutzte Beträge können ins Folgejahr übertragen werden (bis 30. Juni). Mehr zum Entlastungsbetrag

Pflege und Beruf vereinbaren

Laut dem Bundesministerium für Familie sind rund 2,5 Millionen Erwerbstätige in Deutschland gleichzeitig pflegende Angehörige. Zwei Gesetze schaffen hier Spielraum:

Regelung Dauer Besonderheit
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung (§2 PfleZG) Bis 10 Arbeitstage Akutfall; Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz
Pflegezeit (§3 PfleZG) Bis 6 Monate Vollständige oder teilweise Freistellung; unbezahlt; Betriebe ab 15 MA
Familienpflegezeit (§2 FPfZG) Bis 24 Monate Mindestens 15 Std./Woche; zinsloses Darlehen möglich; Betriebe ab 25 MA

Rentenversicherung für pflegende Angehörige

Pflegen Sie mindestens 10 Stunden wöchentlich an mindestens zwei Tagen, zahlt die Pflegekasse Beiträge in Ihre gesetzliche Rentenversicherung — gemäß §44 SGB XI. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad und dem Umfang der Pflege. Diesen Anspruch sollten Sie nicht verschenken.

Wenn häusliche Pflege an Grenzen stößt

Pflege zu Hause ist nicht in jeder Situation die beste Lösung. Wenn der Pflegebedarf dauerhaft steigt, nächtliche Betreuung nötig wird oder die pflegenden Angehörigen gesundheitlich selbst an ihre Grenzen kommen, kann ein Pflegeheim die bessere Versorgungsform sein.

Anzeichen, dass ein Umzug ins Pflegeheim sinnvoll sein kann:

  • Fortgeschrittene Demenz mit Weglauftendenz oder Fremd-/Selbstgefährdung
  • Dauerhafter nächtlicher Pflegebedarf, der Schlafentzug verursacht
  • Schwere körperliche Einschränkungen, die professionelle Mobilisation erfordern
  • Medizinische Behandlungspflege, die häuslich nicht sicher leistbar ist
  • Psychische oder körperliche Erschöpfung der pflegenden Angehörigen

Zwischen rein häuslicher Pflege und Pflegeheim gibt es auch Zwischenlösungen: Tagespflege, Betreutes Wohnen oder 24-Stunden-Pflege können den Übergang erleichtern oder eine dauerhafte Alternative sein.

Wenn ein Pflegeheim die richtige Wahl ist, hilft unser Portal beim Vergleich: Über 10.780 Einrichtungen in ganz Deutschland sind erfasst. Vergleichen Sie Pflegeheime in Ihrer Region:

Pflegeheim-Kosten im Vergleich

Der durchschnittliche Eigenanteil für vollstationäre Pflege liegt bei 2.468 Euro monatlich (vdek, 2024). Gemäß §43 SGB XI übernimmt die Pflegekasse je nach Pflegegrad zwischen 770 und 2.005 Euro. Ausführliche Informationen: Ratgeber Pflegeheim-Kosten.

Häufig gestellte Fragen zur Pflege zu Hause

Was sind die ersten Schritte, wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird?
Stellen Sie zunächst einen Antrag auf einen Pflegegrad bei der Pflegekasse (§14 SGB XI). Parallel sollten Sie eine Pflegeberatung nach §7a SGB XI in Anspruch nehmen — diese ist kostenlos und steht Ihnen gesetzlich zu. Der Medizinische Dienst (MD) begutachtet den Pflegebedarf und stuft in einen Pflegegrad ein. Erst mit einem anerkannten Pflegegrad stehen Ihnen Leistungen wie Pflegegeld, Sachleistungen und Entlastungsbetrag zu.
Wie viel kostet Pflege zu Hause?
Die Kosten variieren stark je nach Pflegebedarf und Versorgungsform. Pflegegeld (bis 990 Euro/Monat bei Pflegegrad 5) deckt einen Teil ab, ambulante Sachleistungen bis 2.299 Euro. Eigenanteile entstehen, wenn der Pflegedienst mehr berechnet als die Pflegekasse übernimmt. Laut PKV-Verband liegen die durchschnittlichen Eigenkosten bei häuslicher Pflege zwischen 200 und 800 Euro monatlich — deutlich weniger als der stationäre Eigenanteil von durchschnittlich 2.468 Euro (vdek, 2024).
Welche Leistungen der Pflegekasse stehen mir bei Pflege zu Hause zu?
Ab Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf: Pflegegeld (§37 SGB XI) oder Sachleistungen (§36 SGB XI), Verhinderungspflege (§39 SGB XI, bis 1.685 Euro/Jahr), Kurzzeitpflege (§42 SGB XI, bis 1.854 Euro/Jahr), Pflegehilfsmittel (§40 SGB XI, bis 40 Euro/Monat) und Wohnraumanpassung (bis 4.000 Euro pro Maßnahme). Bei Pflegegrad 1 steht Ihnen der Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich zu.
Wann sollte ich einen ambulanten Pflegedienst einschalten?
Einen ambulanten Pflegedienst sollten Sie einschalten, wenn die Pflege Ihre körperlichen oder zeitlichen Kapazitäten übersteigt, medizinische Behandlungspflege (z. B. Wundversorgung, Injektionen) nötig wird oder Sie als pflegende Person selbst Entlastung brauchen. Die Kosten werden über Sachleistungen (§36 SGB XI) abgerechnet. Sie können Sachleistungen und Pflegegeld auch als Kombinationsleistung (§38 SGB XI) nutzen.
Wie kann ich Pflege zu Hause und Beruf vereinbaren?
Das Pflegezeitgesetz (PfleZG) gibt Arbeitnehmern das Recht auf bis zu zehn Tage Arbeitsbefreiung bei akutem Pflegefall (mit Pflegeunterstützungsgeld). Die Familienpflegezeit (FPfZG) ermöglicht eine Reduzierung der Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden/Woche für maximal 24 Monate. Ergänzend sichern Verhinderungspflege und Tagespflege die Betreuung während Ihrer Arbeitszeiten ab.
Welche Umbaumaßnahmen übernimmt die Pflegekasse?
Gemäß §40 Abs. 4 SGB XI bezuschusst die Pflegekasse wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme. Typische Umbauten: bodengleiche Dusche, Türverbreiterung, Treppenlifte, Haltegriffe im Bad. Bei mehreren Pflegebedürftigen in einem Haushalt kann der Zuschuss auf bis zu 16.000 Euro steigen. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Was tun, wenn Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist?
Wenn die häusliche Pflege an ihre Grenzen stößt, gibt es Zwischenlösungen: Tagespflege (§41 SGB XI) ergänzt die Versorgung tagsüber, Kurzzeitpflege (§42 SGB XI) überbrückt Krisensituationen für bis zu acht Wochen. Reicht das nicht aus, kann ein Pflegeheim die bessere Lösung sein. Auf pflegeheim-vergleichen.de finden Sie über 10.780 Einrichtungen in ganz Deutschland zum Vergleichen.

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