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Pflegegrad 1-5: Leistungen, Antrag und Begutachtung 2026

Der Pflegegrad bestimmt, welche Leistungen Pflegebedürftige von der Pflegeversicherung erhalten — von 347 Euro Pflegegeld bei Pflegegrad 2 bis zu 2299 Euro Sachleistung bei Pflegegrad 5 (§§36-37 SGB XI, Stand 2025). Laut Statistischem Bundesamt sind in Deutschland rund 5,2 Millionen Menschen pflegebedürftig (Destatis, 2024) — Tendenz steigend. Seit 2017 haben die fünf Pflegegrade die früheren drei Pflegestufen ersetzt und berücksichtigen erstmals auch kognitive und psychische Einschränkungen. Dieser Ratgeber erklärt alle Pflegegrade im Detail, zeigt die Leistungen und führt Schritt für Schritt durch Antragstellung, Begutachtung und Widerspruch.

Veröffentlicht am 5. März 2026 · Zuletzt aktualisiert: 12. März 2026 · Lesezeit: ca. 16 Min.

Redaktion: Pflegeheim-Vergleich · Quellen: §§36-45 SGB XI, Neues Begutachtungsassessment (NBA), BMG Pflegeleistungen 2025, vdek Eigenanteil-Statistik 2024, Destatis Pflegestatistik 2024, Sozialverband VdK

Was ist ein Pflegegrad?

Der Pflegegrad beschreibt, wie stark eine Person in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt ist und wie viel Unterstützung sie im Alltag benötigt. Es gibt fünf Pflegegrade: Von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung).

Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD), der die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen bewertet. Je mehr Punkte der Gutachter vergibt, desto höher fällt der Pflegegrad aus — und desto umfangreicher sind die Leistungen der Pflegeversicherung.

Im Unterschied zu den früheren Pflegestufen berücksichtigt das neue System nicht nur körperliche, sondern auch kognitive und psychische Einschränkungen. Damit erhalten beispielsweise Demenzkranke erstmals eine angemessene Einstufung und entsprechende Leistungen.

Pflegegrad vs. Pflegestufe

Seit dem 1. Januar 2017 gibt es keine Pflegestufen mehr. Die drei Pflegestufen (0-III) wurden durch fünf Pflegegrade (1-5) ersetzt. Bestehende Einstufungen wurden automatisch übergeleitet — ohne erneute Begutachtung und ohne Schlechterstellung (Bestandsschutz).

Pflegegrad-Tabelle — Leistungen im Überblick

Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Pflegegrad. Die folgende Tabelle zeigt die monatlichen Leistungsbeträge der Pflegeversicherung (Stand: 2025, gültig ab 01.01.2025). Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege sind Jahresbeträge.

Pflegegrad Pflegegeld Sachleistung Vollstationär Entlastung Kurzzeitpflege* Verhinderung*
Pflegegrad 1 125 € 125 €
Pflegegrad 2 347 € 796 € 770 € 125 € 1854 € 1685 €
Pflegegrad 3 599 € 1497 € 1262 € 125 € 1854 € 1685 €
Pflegegrad 4 800 € 1859 € 1775 € 125 € 1854 € 1685 €
Pflegegrad 5 990 € 2299 € 2005 € 125 € 1854 € 1685 €

* Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege: Jahresbeträge. Alle übrigen Werte sind Monatsbeträge. Quelle: §§36-45 SGB XI, Stand Januar 2025.

Hinweis zu Pflegegrad 1

Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld, Sachleistungen, Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege. Es stehen lediglich der monatliche Entlastungsbetrag von 125 Euro (§45b SGB XI) sowie der Zuschuss von 125 Euro für vollstationäre Pflege zur Verfügung. Zudem haben Betroffene Anspruch auf Pflegeberatung, Pflegekurse und Hilfsmittelversorgung.

Pflegegrad 1-5 im Detail

Jeder Pflegegrad steht für ein bestimmtes Maß an Pflegebedürftigkeit und bringt unterschiedliche Leistungsansprüche mit sich. Die folgende Übersicht zeigt, was die einzelnen Pflegegrade konkret bedeuten und welche typischen Einschränkungen dazu gehören.

Pflegegrad 1 — Geringe Beeinträchtigung (12,5–26,9 Punkte)

Pflegegrad 1 wird festgestellt, wenn eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt. Betroffene benötigen nur punktuell Hilfe im Alltag — etwa beim Einkaufen, bei Behördengängen oder bei der Haushaltsführung. Die grundlegende Selbstversorgung (Körperpflege, Ankleiden, Essen) funktioniert noch weitgehend eigenständig.

Leistungen: 125 Euro Entlastungsbetrag monatlich (§45b SGB XI), 125 Euro Zuschuss für vollstationäre Pflege, Pflegeberatung, Pflegekurse, Pflegehilfsmittel bis 40 Euro/Monat, Wohnraumanpassung bis 4.000 Euro.

Pflegegrad 2 — Erhebliche Beeinträchtigung (27,0–47,4 Punkte)

Pflegegrad 2 bedeutet eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Betroffene brauchen regelmäßig Unterstützung bei der Grundpflege und Mobilität — beispielsweise Hilfe beim Aufstehen, Waschen oder Anziehen. Auch kognitive Einschränkungen wie beginnende Demenz können zu Pflegegrad 2 führen, wenn die Orientierung im Alltag nachlässt.

Leistungen: 347 Euro Pflegegeld oder 796 Euro Sachleistung monatlich, 770 Euro für vollstationäre Pflege, 1854 Euro Kurzzeitpflege und 1685 Euro Verhinderungspflege pro Jahr.

Pflegegrad 3 — Schwere Beeinträchtigung (47,5–69,9 Punkte)

Pflegegrad 3 steht für eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Betroffene benötigen mehrmals täglich Hilfe bei der Grundpflege und können sich oft nicht mehr alleine in der Wohnung bewegen. Pflegegrad 3 ist laut Bundesgesundheitsministerium die häufigste Einstufung bei Pflegeheimbewohnern. Die Kombination aus körperlichen und kognitiven Einschränkungen ist in dieser Stufe besonders häufig.

Leistungen: 599 Euro Pflegegeld oder 1497 Euro Sachleistung monatlich, 1262 Euro für vollstationäre Pflege. Kurzzeitpflege (1854 Euro/Jahr) und Verhinderungspflege (1685 Euro/Jahr) wie bei PG 2.

Pflegegrad 4 — Schwerste Beeinträchtigung (70,0–89,9 Punkte)

Pflegegrad 4 wird bei schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit festgestellt. Die eigenständige Grundpflege ist kaum noch möglich. Betroffene benötigen rund um die Uhr Unterstützung bei nahezu allen Alltagsverrichtungen. Häufig liegen mehrere Erkrankungen gleichzeitig vor (Multimorbidität), darunter oft fortgeschrittene Demenz, schwere Mobilitätseinschränkungen oder chronische Schmerzsyndrome.

Leistungen: 800 Euro Pflegegeld oder 1859 Euro Sachleistung monatlich, 1775 Euro für vollstationäre Pflege. Familien in Berlin, München oder Hamburg können auf pflegeheim-vergleichen.de passende Einrichtungen finden.

Pflegegrad 5 — Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen (90,0–100 Punkte)

Pflegegrad 5 ist die höchste Einstufung und wird bei schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung vergeben. Betroffene sind vollständig auf pflegerische Hilfe angewiesen. Häufig besteht eine vollständige Immobilität, schwerste kognitive Beeinträchtigungen oder die Notwendigkeit spezialisierter medizinischer Pflege (z. B. Beatmung, PEG-Sonde). Auch Personen mit außergewöhnlich hohem Pflegeaufwand, die nicht die Mindestpunktzahl von 90 erreichen, können in Pflegegrad 5 eingestuft werden (Härtefallregelung).

Leistungen: 990 Euro Pflegegeld oder 2299 Euro Sachleistung monatlich — die höchsten Leistungsbeträge der Pflegeversicherung. Für vollstationäre Pflege stehen 2005 Euro zur Verfügung. Ausführliche Informationen zu den Kosten im Pflegeheim finden Sie in unserem separaten Ratgeber.

Beispielrechnung: Was erhält Herr Schmidt mit Pflegegrad 3?

Herr Schmidt (78) wird zu Hause von seiner Tochter gepflegt und nutzt zusätzlich zweimal pro Woche einen ambulanten Pflegedienst. Er entscheidet sich für die Kombinationsleistung.

  • Pflegedienst nutzt 50 % der Sachleistung: 716 Euro (50 % von 1497 Euro)
  • Pflegegeld anteilig 50 %: 286,50 Euro (50 % von 599 Euro)
  • Entlastungsbetrag: 125 Euro monatlich (für Haushaltshilfe)
  • Gesamtleistung pro Monat: 1.127,50 Euro
  • Zusätzlich: 1.854 Euro Kurzzeitpflege + 1.685 Euro Verhinderungspflege pro Jahr für Entlastung der Tochter

Begutachtung — So wird der Pflegegrad ermittelt

Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch das Neue Begutachtungsassessment (NBA). Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) besucht die pflegebedürftige Person zu Hause oder in der Einrichtung und bewertet die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen (Modulen). Jedes Modul fließt mit einem festgelegten Gewicht in die Gesamtbewertung ein.

Die 6 Module der Begutachtung

Modul Lebensbereich Gewichtung
1 Mobilität 10 %
2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 15 %*
3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen 15 %*
4 Selbstversorgung 40 %
5 Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen 20 %
6 Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte 15 %

* Module 2 und 3: Es fließt nur der höhere Wert in die Gesamtbewertung ein (nicht additiv).

Punktesystem und Pflegegrad-Zuordnung

Aus der gewichteten Gesamtpunktzahl ergibt sich der Pflegegrad. Die Skala reicht von 0 bis 100 Punkten:

Gesamtpunkte Pflegegrad Beeinträchtigung
12,5 – 26,9 Pflegegrad 1 Geringe Beeinträchtigung
27,0 – 47,4 Pflegegrad 2 Erhebliche Beeinträchtigung
47,5 – 69,9 Pflegegrad 3 Schwere Beeinträchtigung
70,0 – 89,9 Pflegegrad 4 Schwerste Beeinträchtigung
90,0 – 100 Pflegegrad 5 Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

Gut zu wissen

Modul 4 (Selbstversorgung) hat mit 40 % das größte Gewicht. Hier werden alltägliche Verrichtungen wie Körperpflege, Ankleiden, Essen und Trinken bewertet. Bei den Modulen 2 und 3 wird nur der jeweils höhere Wert herangezogen — sie werden nicht addiert. Das bedeutet: Wer sowohl kognitive als auch psychische Einschränkungen hat, wird nur einmal berücksichtigt.

Pflegegrad beantragen — Schritt für Schritt

Die Beantragung eines Pflegegrads ist unkompliziert und kann formlos erfolgen. Wichtig ist, den Antrag möglichst früh zu stellen, da alle Leistungen rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung gewährt werden.

1

Antrag bei der Pflegekasse stellen

Kontaktieren Sie Ihre Pflegekasse (angesiedelt bei der Krankenkasse) — formlos per Telefon, Brief oder E-Mail. Ein einfacher Satz genügt: „Ich beantrage Leistungen der Pflegeversicherung." Die Pflegekasse sendet Ihnen dann die Antragsunterlagen zu.

2

Begutachtung durch den Medizinischen Dienst

Der MD vereinbart einen Termin zur Begutachtung — in der Regel zu Hause oder in der Pflegeeinrichtung. Der Gutachter bewertet die Selbstständigkeit in den sechs Lebensbereichen. Bereiten Sie sich vor: Halten Sie ärztliche Unterlagen, Medikamentenpläne und ein Pflegetagebuch bereit.

3

Pflegegrad wird festgestellt

Sie erhalten den Bescheid per Post — in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung. Der Bescheid enthält den festgestellten Pflegegrad und eine Begründung. Stimmen Sie dem Ergebnis nicht zu, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

4

Leistungen rückwirkend ab Antragsdatum

Alle Pflegeleistungen gelten rückwirkend ab dem Tag Ihres Antrags. Das heißt: Auch Kosten, die zwischen Antragstellung und Bescheid angefallen sind, werden erstattet. Deshalb gilt: Je früher der Antrag, desto besser.

Tipp: Pflegeberatung nutzen

Jeder Versicherte hat Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung (§7a SGB XI). Die Pflegekasse muss innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung einen Beratungstermin anbieten. Nutzen Sie dieses Angebot — die Berater helfen bei der Antragstellung und informieren über alle verfügbaren Leistungen.

Pflegegrad erhöhen (Höherstufungsantrag)

Verschlechtert sich der Gesundheitszustand oder steigt der Pflegebedarf, können Sie jederzeit eine Höherstufung beantragen. Das Verfahren läuft wie beim Erstantrag: Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst mit einer erneuten Begutachtung.

Wann lohnt sich ein Höherstufungsantrag?

  • Der Pflegebedarf hat sich deutlich erhöht (z. B. nach einem Sturz oder Schlaganfall)
  • Es liegt eine neue Diagnose vor (z. B. Demenz, Parkinson)
  • Alltagsverrichtungen sind zunehmend nur noch mit Hilfe möglich
  • Die kognitive Leistungsfähigkeit hat nachgelassen
  • Nächtliche Pflege ist regelmäßig erforderlich geworden

So gehen Sie vor

Stellen Sie den Höherstufungsantrag formlos bei Ihrer Pflegekasse — schriftlich oder telefonisch. Die Pflegekasse veranlasst dann eine Wiederholungsbegutachtung durch den MD. Bereiten Sie sich genauso gründlich vor wie beim Erstantrag.

Tipp: Pflegetagebuch führen

Dokumentieren Sie mindestens zwei Wochen vor der Begutachtung den täglichen Hilfebedarf in einem Pflegetagebuch. Notieren Sie, bei welchen Verrichtungen Hilfe nötig ist, wie oft und wie lange. Das Tagebuch ist kein Pflichtdokument, aber es hilft dem Gutachter, den tatsächlichen Bedarf realistisch einzuschätzen — und untermauert Ihren Antrag auf Höherstufung.

Widerspruch einlegen bei Ablehnung oder falscher Einstufung

Wird Ihr Pflegegrad-Antrag abgelehnt oder der Pflegegrad niedriger eingestuft als erwartet, können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids bei der Pflegekasse eingehen — schriftlich, per Fax oder Einschreiben.

So legen Sie Widerspruch ein

1

Gutachten anfordern

Fordern Sie das MD-Gutachten bei Ihrer Pflegekasse an (kostenlos). Prüfen Sie, ob alle Einschränkungen korrekt erfasst wurden.

2

Widerspruch formulieren

Beschreiben Sie konkret, welche Einschränkungen nicht oder falsch bewertet wurden. Verweisen Sie auf die betroffenen Module des NBA und legen Sie ärztliche Atteste bei.

3

Erneute Begutachtung oder Klage

Die Pflegekasse veranlasst eine Überprüfung. Bleibt sie bei ihrer Entscheidung, erhalten Sie einen Widerspruchsbescheid. Dagegen können Sie innerhalb eines Monats beim Sozialgericht klagen — kostenfrei.

Erfolgsaussichten

Laut Sozialverband VdK werden rund ein Drittel aller Widersprüche gegen Pflegegrad-Bescheide erfolgreich — es lohnt sich also, den Bescheid genau zu prüfen und bei berechtigten Zweifeln Widerspruch einzulegen.

Pflegegrad bei Demenz

Die Einführung der Pflegegrade im Jahr 2017 war ein entscheidender Fortschritt für Demenzkranke. Unter dem alten Pflegestufensystem wurden kognitive Einschränkungen nur unzureichend berücksichtigt — viele Demenzkranke erhielten keine oder eine zu niedrige Einstufung. Das Neue Begutachtungsassessment (NBA) bewertet gezielt die Module Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (Modul 2) und Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (Modul 3).

Laut der Deutschen Alzheimer Gesellschaft leben in Deutschland rund 1,8 Millionen Menschen mit Demenz. Die Erkrankung führt typischerweise zu Orientierungsstörungen, Gedächtnisverlust, eingeschränktem Urteilsvermögen und veränderten Verhaltensweisen — alles Aspekte, die in der Pflegegrad-Begutachtung berücksichtigt werden.

Typische Pflegegrade bei Demenz

Demenz-Stadium Typischer Pflegegrad Typische Einschränkungen
Leichte Demenz Pflegegrad 2 Vergesslichkeit, Orientierungsprobleme, Hilfe bei Finanzen und Behördengängen
Mittelschwere Demenz Pflegegrad 3-4 Eingeschränkte Selbstversorgung, nächtliche Unruhe, Weglauftendenz, Hilfe bei Körperpflege
Schwere Demenz Pflegegrad 4-5 Vollständige Pflegebedürftigkeit, fehlende Kommunikation, Bettlägerigkeit, Schluckstörungen

Wichtig: Demenz ist eine fortschreitende Erkrankung. Der Pflegebedarf steigt in der Regel im Verlauf an. Planen Sie rechtzeitig einen Höherstufungsantrag, wenn sich der Zustand verschlechtert. Spezialisierte Demenz-Pflegeeinrichtungen bieten besonders geschultes Personal und geschützte Wohnbereiche. Entlastungsangebote wie Tagespflege oder Verhinderungspflege können pflegenden Angehörigen dringend benötigte Freiräume schaffen.

Pflegegrad und Pflegeheim

Der Pflegegrad entscheidet maßgeblich darüber, wie viel die Pflegeversicherung zur vollstationären Pflege beisteuert. Die Gesamtkosten eines Pflegeheimplatzes setzen sich aus pflegebedingten Kosten, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zusammen — im Bundesdurchschnitt liegen sie bei rund 3.500 bis 4.500 Euro pro Monat.

Was bedeutet welcher Pflegegrad für das Pflegeheim?

Pflegegrad 1: Eingeschränkte Möglichkeiten

Bei Pflegegrad 1 stehen nur der Entlastungsbetrag (125 Euro/Monat) und der Zuschuss für vollstationäre Pflege (125 Euro/Monat) zur Verfügung. Für einen Pflegeheimplatz reicht das in der Regel nicht aus. Betroffene nutzen häufig ambulante Pflege oder betreutes Wohnen.

Pflegegrad 2: Vollstationäre Pflege möglich

Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegeversicherung 770 Euro monatlich für vollstationäre Pflege. Dazu kommt der Leistungszuschlag nach §43c SGB XI, der den Eigenanteil je nach Aufenthaltsdauer reduziert.

Pflegegrad 3: Häufigste Einstufung im Heim

Bei Pflegegrad 3 übernimmt die Versicherung 1262 Euro monatlich. Im Bundesdurchschnitt liegt der Eigenanteil bei rund 2.468 Euro (vdek, 2024), wobei die Kosten je nach Bundesland und Einrichtung stark variieren.

Pflegegrad 4 und 5: Umfassende Versorgung

Bei Pflegegrad 4 zahlt die Versicherung 1775 Euro, bei Pflegegrad 5 sind es 2005 Euro monatlich. Trotz der höheren Zuschüsse bleibt ein erheblicher Eigenanteil bestehen, da die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen von den Pflegebedürftigen selbst getragen werden müssen. Informationen zum Schonvermögen helfen bei der finanziellen Planung.

Eigenanteil im Pflegeheim

Wichtig zu verstehen: Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) für die Pflegekosten ist seit 2022 für alle Pflegegrade 2-5 gleich hoch. Das heißt, ein höherer Pflegegrad führt nicht automatisch zu einem niedrigeren Eigenanteil. Die Entlastung erfolgt über Leistungszuschläge (§43c SGB XI), die je nach Aufenthaltsdauer steigen: 15 % im ersten Jahr, 30 % im zweiten, 50 % im dritten und 75 % ab dem vierten Jahr.

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Häufig gestellte Fragen zum Pflegegrad

Wie bekomme ich einen Pflegegrad?
Um einen Pflegegrad zu erhalten, stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse (formlos, schriftlich oder telefonisch). Die Pflegekasse beauftragt dann den Medizinischen Dienst (MD) mit einer Begutachtung. Der Gutachter besucht Sie zu Hause oder in der Einrichtung und bewertet Ihre Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen. Anhand der Gesamtpunktzahl wird der Pflegegrad festgelegt.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad und Pflegestufe?
Seit dem 1. Januar 2017 haben die fünf Pflegegrade die früheren drei Pflegestufen abgelöst. Der wesentliche Unterschied: Pflegegrade berücksichtigen neben körperlichen Einschränkungen auch kognitive und psychische Beeinträchtigungen — etwa bei Demenz. Die Einstufung erfolgt über ein Punktesystem (Neues Begutachtungsassessment, NBA), das die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen bewertet.
Wie lange dauert die Pflegegrad-Begutachtung?
Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang über den Pflegegrad entscheiden. In dringenden Fällen — etwa bei einem Krankenhausaufenthalt oder in einer Hospizversorgung — gilt eine verkürzte Frist von einer Woche. Die Leistungen werden rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung gewährt.
Kann man einen Pflegegrad rückwirkend bekommen?
Ja, die Leistungen der Pflegeversicherung werden rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung gewährt — nicht erst ab dem Tag der Begutachtung oder des Bescheids. Deshalb ist es wichtig, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, idealerweise sobald ein Pflegebedarf erkennbar wird.
Was kostet ein Pflegeheim bei Pflegegrad 3?
Bei Pflegegrad 3 zahlt die Pflegeversicherung monatlich 1.262 Euro für vollstationäre Pflege (§43 SGB XI). Die durchschnittlichen Gesamtkosten eines Pflegeheimplatzes liegen bei ca. 3.500 bis 4.500 Euro pro Monat. Der Eigenanteil für Pflege, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten beträgt im Bundesdurchschnitt rund 2.468 Euro monatlich (vdek, 2024).
Wie kann ich meinen Pflegegrad erhöhen?
Stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Höherstufungsantrag. Dies ist formlos möglich — schriftlich oder telefonisch. Daraufhin wird eine erneute Begutachtung durch den Medizinischen Dienst veranlasst. Tipp: Führen Sie ein Pflegetagebuch, in dem Sie den täglichen Hilfebedarf dokumentieren. Das erleichtert dem Gutachter die Einschätzung und unterstützt Ihren Antrag.
Was tun, wenn der Pflegegrad abgelehnt oder zu niedrig eingestuft wird?
Legen Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich Widerspruch bei Ihrer Pflegekasse ein. Die Pflegekasse muss dann eine erneute Begutachtung veranlassen oder das Gutachten durch einen Zweitgutachter überprüfen lassen. Begründen Sie den Widerspruch möglichst konkret — beschreiben Sie, welche Einschränkungen im Gutachten nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
Welche Leistungen stehen mir mit Pflegegrad 2 zu?
Mit Pflegegrad 2 erhalten Sie gemäß SGB XI: 347 Euro Pflegegeld monatlich (§37), 796 Euro für Pflegesachleistungen (§36), 770 Euro für vollstationäre Pflege (§43), 1.854 Euro Kurzzeitpflege pro Jahr (§42), 1.685 Euro Verhinderungspflege pro Jahr (§39) sowie 125 Euro Entlastungsbetrag monatlich (§45b). Pflegegeld und Sachleistungen lassen sich als Kombinationsleistung anteilig miteinander verbinden.
Bekommen Demenzkranke automatisch einen höheren Pflegegrad?
Nein, es gibt keinen automatischen Pflegegrad bei Demenz. Allerdings berücksichtigt das seit 2017 geltende Begutachtungssystem kognitive und psychische Einschränkungen stärker als das alte Pflegestufensystem. Die Module 2 (Kognitive Fähigkeiten) und 3 (Verhaltensweisen und psychische Problemlagen) erfassen Demenz-typische Beeinträchtigungen gezielt. Viele Demenzkranke werden daher höher eingestuft als unter dem alten System.
Ab welchem Pflegegrad bekommt man einen Platz im Pflegeheim?
Grundsätzlich können Pflegebedürftige mit jedem Pflegegrad in ein Pflegeheim einziehen. Allerdings zahlt die Pflegekasse erst ab Pflegegrad 2 einen nennenswerten Zuschuss für vollstationäre Pflege (770 Euro monatlich). Bei Pflegegrad 1 gibt es nur 125 Euro Zuschuss — die restlichen Kosten (durchschnittlich 3.500 bis 4.500 Euro monatlich) müssen selbst getragen werden.
Wie bereite ich mich auf die MD-Begutachtung vor?
Führen Sie mindestens zwei Wochen vor dem Termin ein Pflegetagebuch. Halten Sie ärztliche Unterlagen, Medikamentenpläne, Arztberichte und den bisherigen Pflegebescheid bereit. Bitten Sie die Hauptpflegeperson, beim Termin anwesend zu sein — sie kann wichtige Informationen zum Alltag beisteuern. Schildern Sie den Pflegebedarf realistisch und verschönern Sie nichts.

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