Was ist ein Pflegegrad?
Der Pflegegrad beschreibt, wie stark eine Person in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt ist und wie viel Unterstützung sie im Alltag benötigt. Es gibt fünf Pflegegrade: Von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung).
Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD), der die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen bewertet. Je mehr Punkte der Gutachter vergibt, desto höher fällt der Pflegegrad aus — und desto umfangreicher sind die Leistungen der Pflegeversicherung.
Im Unterschied zu den früheren Pflegestufen berücksichtigt das neue System nicht nur körperliche, sondern auch kognitive und psychische Einschränkungen. Damit erhalten beispielsweise Demenzkranke erstmals eine angemessene Einstufung und entsprechende Leistungen.
Pflegegrad vs. Pflegestufe
Seit dem 1. Januar 2017 gibt es keine Pflegestufen mehr. Die drei Pflegestufen (0-III) wurden durch fünf Pflegegrade (1-5) ersetzt. Bestehende Einstufungen wurden automatisch übergeleitet — ohne erneute Begutachtung und ohne Schlechterstellung (Bestandsschutz).
Pflegegrad-Tabelle — Leistungen im Überblick
Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Pflegegrad. Die folgende Tabelle zeigt die monatlichen Leistungsbeträge der Pflegeversicherung (Stand: 2025, gültig ab 01.01.2025). Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege sind Jahresbeträge.
| Pflegegrad | Pflegegeld | Sachleistung | Vollstationär | Entlastung | Kurzzeitpflege* | Verhinderung* |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | — | — | 125 € | 125 € | — | — |
| Pflegegrad 2 | 347 € | 796 € | 770 € | 125 € | 1854 € | 1685 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 1497 € | 1262 € | 125 € | 1854 € | 1685 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 1859 € | 1775 € | 125 € | 1854 € | 1685 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 2299 € | 2005 € | 125 € | 1854 € | 1685 € |
* Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege: Jahresbeträge. Alle übrigen Werte sind Monatsbeträge. Quelle: §§36-45 SGB XI, Stand Januar 2025.
Hinweis zu Pflegegrad 1
Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld, Sachleistungen, Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege. Es stehen lediglich der monatliche Entlastungsbetrag von 125 Euro (§45b SGB XI) sowie der Zuschuss von 125 Euro für vollstationäre Pflege zur Verfügung. Zudem haben Betroffene Anspruch auf Pflegeberatung, Pflegekurse und Hilfsmittelversorgung.
Pflegegrad 1-5 im Detail
Jeder Pflegegrad steht für ein bestimmtes Maß an Pflegebedürftigkeit und bringt unterschiedliche Leistungsansprüche mit sich. Die folgende Übersicht zeigt, was die einzelnen Pflegegrade konkret bedeuten und welche typischen Einschränkungen dazu gehören.
Pflegegrad 1 — Geringe Beeinträchtigung (12,5–26,9 Punkte)
Pflegegrad 1 wird festgestellt, wenn eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt. Betroffene benötigen nur punktuell Hilfe im Alltag — etwa beim Einkaufen, bei Behördengängen oder bei der Haushaltsführung. Die grundlegende Selbstversorgung (Körperpflege, Ankleiden, Essen) funktioniert noch weitgehend eigenständig.
Leistungen: 125 Euro Entlastungsbetrag monatlich (§45b SGB XI), 125 Euro Zuschuss für vollstationäre Pflege, Pflegeberatung, Pflegekurse, Pflegehilfsmittel bis 40 Euro/Monat, Wohnraumanpassung bis 4.000 Euro.
Pflegegrad 2 — Erhebliche Beeinträchtigung (27,0–47,4 Punkte)
Pflegegrad 2 bedeutet eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Betroffene brauchen regelmäßig Unterstützung bei der Grundpflege und Mobilität — beispielsweise Hilfe beim Aufstehen, Waschen oder Anziehen. Auch kognitive Einschränkungen wie beginnende Demenz können zu Pflegegrad 2 führen, wenn die Orientierung im Alltag nachlässt.
Leistungen: 347 Euro Pflegegeld oder 796 Euro Sachleistung monatlich, 770 Euro für vollstationäre Pflege, 1854 Euro Kurzzeitpflege und 1685 Euro Verhinderungspflege pro Jahr.
Pflegegrad 3 — Schwere Beeinträchtigung (47,5–69,9 Punkte)
Pflegegrad 3 steht für eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Betroffene benötigen mehrmals täglich Hilfe bei der Grundpflege und können sich oft nicht mehr alleine in der Wohnung bewegen. Pflegegrad 3 ist laut Bundesgesundheitsministerium die häufigste Einstufung bei Pflegeheimbewohnern. Die Kombination aus körperlichen und kognitiven Einschränkungen ist in dieser Stufe besonders häufig.
Leistungen: 599 Euro Pflegegeld oder 1497 Euro Sachleistung monatlich, 1262 Euro für vollstationäre Pflege. Kurzzeitpflege (1854 Euro/Jahr) und Verhinderungspflege (1685 Euro/Jahr) wie bei PG 2.
Pflegegrad 4 — Schwerste Beeinträchtigung (70,0–89,9 Punkte)
Pflegegrad 4 wird bei schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit festgestellt. Die eigenständige Grundpflege ist kaum noch möglich. Betroffene benötigen rund um die Uhr Unterstützung bei nahezu allen Alltagsverrichtungen. Häufig liegen mehrere Erkrankungen gleichzeitig vor (Multimorbidität), darunter oft fortgeschrittene Demenz, schwere Mobilitätseinschränkungen oder chronische Schmerzsyndrome.
Pflegegrad 5 — Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen (90,0–100 Punkte)
Pflegegrad 5 ist die höchste Einstufung und wird bei schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung vergeben. Betroffene sind vollständig auf pflegerische Hilfe angewiesen. Häufig besteht eine vollständige Immobilität, schwerste kognitive Beeinträchtigungen oder die Notwendigkeit spezialisierter medizinischer Pflege (z. B. Beatmung, PEG-Sonde). Auch Personen mit außergewöhnlich hohem Pflegeaufwand, die nicht die Mindestpunktzahl von 90 erreichen, können in Pflegegrad 5 eingestuft werden (Härtefallregelung).
Leistungen: 990 Euro Pflegegeld oder 2299 Euro Sachleistung monatlich — die höchsten Leistungsbeträge der Pflegeversicherung. Für vollstationäre Pflege stehen 2005 Euro zur Verfügung. Ausführliche Informationen zu den Kosten im Pflegeheim finden Sie in unserem separaten Ratgeber.
Beispielrechnung: Was erhält Herr Schmidt mit Pflegegrad 3?
Herr Schmidt (78) wird zu Hause von seiner Tochter gepflegt und nutzt zusätzlich zweimal pro Woche einen ambulanten Pflegedienst. Er entscheidet sich für die Kombinationsleistung.
- Pflegedienst nutzt 50 % der Sachleistung: 716 Euro (50 % von 1497 Euro)
- Pflegegeld anteilig 50 %: 286,50 Euro (50 % von 599 Euro)
- Entlastungsbetrag: 125 Euro monatlich (für Haushaltshilfe)
- Gesamtleistung pro Monat: 1.127,50 Euro
- Zusätzlich: 1.854 Euro Kurzzeitpflege + 1.685 Euro Verhinderungspflege pro Jahr für Entlastung der Tochter
Begutachtung — So wird der Pflegegrad ermittelt
Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch das Neue Begutachtungsassessment (NBA). Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) besucht die pflegebedürftige Person zu Hause oder in der Einrichtung und bewertet die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen (Modulen). Jedes Modul fließt mit einem festgelegten Gewicht in die Gesamtbewertung ein.
Die 6 Module der Begutachtung
| Modul | Lebensbereich | Gewichtung |
|---|---|---|
| 1 | Mobilität | 10 % |
| 2 | Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | 15 %* |
| 3 | Verhaltensweisen und psychische Problemlagen | 15 %* |
| 4 | Selbstversorgung | 40 % |
| 5 | Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen | 20 % |
| 6 | Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte | 15 % |
* Module 2 und 3: Es fließt nur der höhere Wert in die Gesamtbewertung ein (nicht additiv).
Punktesystem und Pflegegrad-Zuordnung
Aus der gewichteten Gesamtpunktzahl ergibt sich der Pflegegrad. Die Skala reicht von 0 bis 100 Punkten:
| Gesamtpunkte | Pflegegrad | Beeinträchtigung |
|---|---|---|
| 12,5 – 26,9 | Pflegegrad 1 | Geringe Beeinträchtigung |
| 27,0 – 47,4 | Pflegegrad 2 | Erhebliche Beeinträchtigung |
| 47,5 – 69,9 | Pflegegrad 3 | Schwere Beeinträchtigung |
| 70,0 – 89,9 | Pflegegrad 4 | Schwerste Beeinträchtigung |
| 90,0 – 100 | Pflegegrad 5 | Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen |
Gut zu wissen
Modul 4 (Selbstversorgung) hat mit 40 % das größte Gewicht. Hier werden alltägliche Verrichtungen wie Körperpflege, Ankleiden, Essen und Trinken bewertet. Bei den Modulen 2 und 3 wird nur der jeweils höhere Wert herangezogen — sie werden nicht addiert. Das bedeutet: Wer sowohl kognitive als auch psychische Einschränkungen hat, wird nur einmal berücksichtigt.
Pflegegrad beantragen — Schritt für Schritt
Die Beantragung eines Pflegegrads ist unkompliziert und kann formlos erfolgen. Wichtig ist, den Antrag möglichst früh zu stellen, da alle Leistungen rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung gewährt werden.
Antrag bei der Pflegekasse stellen
Kontaktieren Sie Ihre Pflegekasse (angesiedelt bei der Krankenkasse) — formlos per Telefon, Brief oder E-Mail. Ein einfacher Satz genügt: „Ich beantrage Leistungen der Pflegeversicherung." Die Pflegekasse sendet Ihnen dann die Antragsunterlagen zu.
Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
Der MD vereinbart einen Termin zur Begutachtung — in der Regel zu Hause oder in der Pflegeeinrichtung. Der Gutachter bewertet die Selbstständigkeit in den sechs Lebensbereichen. Bereiten Sie sich vor: Halten Sie ärztliche Unterlagen, Medikamentenpläne und ein Pflegetagebuch bereit.
Pflegegrad wird festgestellt
Sie erhalten den Bescheid per Post — in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung. Der Bescheid enthält den festgestellten Pflegegrad und eine Begründung. Stimmen Sie dem Ergebnis nicht zu, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Leistungen rückwirkend ab Antragsdatum
Alle Pflegeleistungen gelten rückwirkend ab dem Tag Ihres Antrags. Das heißt: Auch Kosten, die zwischen Antragstellung und Bescheid angefallen sind, werden erstattet. Deshalb gilt: Je früher der Antrag, desto besser.
Tipp: Pflegeberatung nutzen
Jeder Versicherte hat Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung (§7a SGB XI). Die Pflegekasse muss innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung einen Beratungstermin anbieten. Nutzen Sie dieses Angebot — die Berater helfen bei der Antragstellung und informieren über alle verfügbaren Leistungen.
Pflegegrad erhöhen (Höherstufungsantrag)
Verschlechtert sich der Gesundheitszustand oder steigt der Pflegebedarf, können Sie jederzeit eine Höherstufung beantragen. Das Verfahren läuft wie beim Erstantrag: Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst mit einer erneuten Begutachtung.
Wann lohnt sich ein Höherstufungsantrag?
- Der Pflegebedarf hat sich deutlich erhöht (z. B. nach einem Sturz oder Schlaganfall)
- Es liegt eine neue Diagnose vor (z. B. Demenz, Parkinson)
- Alltagsverrichtungen sind zunehmend nur noch mit Hilfe möglich
- Die kognitive Leistungsfähigkeit hat nachgelassen
- Nächtliche Pflege ist regelmäßig erforderlich geworden
So gehen Sie vor
Stellen Sie den Höherstufungsantrag formlos bei Ihrer Pflegekasse — schriftlich oder telefonisch. Die Pflegekasse veranlasst dann eine Wiederholungsbegutachtung durch den MD. Bereiten Sie sich genauso gründlich vor wie beim Erstantrag.
Tipp: Pflegetagebuch führen
Dokumentieren Sie mindestens zwei Wochen vor der Begutachtung den täglichen Hilfebedarf in einem Pflegetagebuch. Notieren Sie, bei welchen Verrichtungen Hilfe nötig ist, wie oft und wie lange. Das Tagebuch ist kein Pflichtdokument, aber es hilft dem Gutachter, den tatsächlichen Bedarf realistisch einzuschätzen — und untermauert Ihren Antrag auf Höherstufung.
Widerspruch einlegen bei Ablehnung oder falscher Einstufung
Wird Ihr Pflegegrad-Antrag abgelehnt oder der Pflegegrad niedriger eingestuft als erwartet, können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids bei der Pflegekasse eingehen — schriftlich, per Fax oder Einschreiben.
So legen Sie Widerspruch ein
Gutachten anfordern
Fordern Sie das MD-Gutachten bei Ihrer Pflegekasse an (kostenlos). Prüfen Sie, ob alle Einschränkungen korrekt erfasst wurden.
Widerspruch formulieren
Beschreiben Sie konkret, welche Einschränkungen nicht oder falsch bewertet wurden. Verweisen Sie auf die betroffenen Module des NBA und legen Sie ärztliche Atteste bei.
Erneute Begutachtung oder Klage
Die Pflegekasse veranlasst eine Überprüfung. Bleibt sie bei ihrer Entscheidung, erhalten Sie einen Widerspruchsbescheid. Dagegen können Sie innerhalb eines Monats beim Sozialgericht klagen — kostenfrei.
Erfolgsaussichten
Laut Sozialverband VdK werden rund ein Drittel aller Widersprüche gegen Pflegegrad-Bescheide erfolgreich — es lohnt sich also, den Bescheid genau zu prüfen und bei berechtigten Zweifeln Widerspruch einzulegen.
Pflegegrad bei Demenz
Die Einführung der Pflegegrade im Jahr 2017 war ein entscheidender Fortschritt für Demenzkranke. Unter dem alten Pflegestufensystem wurden kognitive Einschränkungen nur unzureichend berücksichtigt — viele Demenzkranke erhielten keine oder eine zu niedrige Einstufung. Das Neue Begutachtungsassessment (NBA) bewertet gezielt die Module Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (Modul 2) und Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (Modul 3).
Laut der Deutschen Alzheimer Gesellschaft leben in Deutschland rund 1,8 Millionen Menschen mit Demenz. Die Erkrankung führt typischerweise zu Orientierungsstörungen, Gedächtnisverlust, eingeschränktem Urteilsvermögen und veränderten Verhaltensweisen — alles Aspekte, die in der Pflegegrad-Begutachtung berücksichtigt werden.
Typische Pflegegrade bei Demenz
| Demenz-Stadium | Typischer Pflegegrad | Typische Einschränkungen |
|---|---|---|
| Leichte Demenz | Pflegegrad 2 | Vergesslichkeit, Orientierungsprobleme, Hilfe bei Finanzen und Behördengängen |
| Mittelschwere Demenz | Pflegegrad 3-4 | Eingeschränkte Selbstversorgung, nächtliche Unruhe, Weglauftendenz, Hilfe bei Körperpflege |
| Schwere Demenz | Pflegegrad 4-5 | Vollständige Pflegebedürftigkeit, fehlende Kommunikation, Bettlägerigkeit, Schluckstörungen |
Wichtig: Demenz ist eine fortschreitende Erkrankung. Der Pflegebedarf steigt in der Regel im Verlauf an. Planen Sie rechtzeitig einen Höherstufungsantrag, wenn sich der Zustand verschlechtert. Spezialisierte Demenz-Pflegeeinrichtungen bieten besonders geschultes Personal und geschützte Wohnbereiche. Entlastungsangebote wie Tagespflege oder Verhinderungspflege können pflegenden Angehörigen dringend benötigte Freiräume schaffen.
Pflegegrad und Pflegeheim
Der Pflegegrad entscheidet maßgeblich darüber, wie viel die Pflegeversicherung zur vollstationären Pflege beisteuert. Die Gesamtkosten eines Pflegeheimplatzes setzen sich aus pflegebedingten Kosten, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zusammen — im Bundesdurchschnitt liegen sie bei rund 3.500 bis 4.500 Euro pro Monat.
Was bedeutet welcher Pflegegrad für das Pflegeheim?
Pflegegrad 1: Eingeschränkte Möglichkeiten
Bei Pflegegrad 1 stehen nur der Entlastungsbetrag (125 Euro/Monat) und der Zuschuss für vollstationäre Pflege (125 Euro/Monat) zur Verfügung. Für einen Pflegeheimplatz reicht das in der Regel nicht aus. Betroffene nutzen häufig ambulante Pflege oder betreutes Wohnen.
Pflegegrad 2: Vollstationäre Pflege möglich
Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegeversicherung 770 Euro monatlich für vollstationäre Pflege. Dazu kommt der Leistungszuschlag nach §43c SGB XI, der den Eigenanteil je nach Aufenthaltsdauer reduziert.
Pflegegrad 3: Häufigste Einstufung im Heim
Bei Pflegegrad 3 übernimmt die Versicherung 1262 Euro monatlich. Im Bundesdurchschnitt liegt der Eigenanteil bei rund 2.468 Euro (vdek, 2024), wobei die Kosten je nach Bundesland und Einrichtung stark variieren.
Pflegegrad 4 und 5: Umfassende Versorgung
Bei Pflegegrad 4 zahlt die Versicherung 1775 Euro, bei Pflegegrad 5 sind es 2005 Euro monatlich. Trotz der höheren Zuschüsse bleibt ein erheblicher Eigenanteil bestehen, da die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen von den Pflegebedürftigen selbst getragen werden müssen. Informationen zum Schonvermögen helfen bei der finanziellen Planung.
Eigenanteil im Pflegeheim
Wichtig zu verstehen: Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) für die Pflegekosten ist seit 2022 für alle Pflegegrade 2-5 gleich hoch. Das heißt, ein höherer Pflegegrad führt nicht automatisch zu einem niedrigeren Eigenanteil. Die Entlastung erfolgt über Leistungszuschläge (§43c SGB XI), die je nach Aufenthaltsdauer steigen: 15 % im ersten Jahr, 30 % im zweiten, 50 % im dritten und 75 % ab dem vierten Jahr.
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