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Pflegeheim Kosten 2026: Was kostet ein Pflegeheimplatz?

Der durchschnittliche Eigenanteil für einen Pflegeheimplatz in Deutschland liegt bei 2.213 € pro Monat (vdek, 2024). Je nach Bundesland variieren die Kosten stark — von 1.648 € in Sachsen bis 2.749 € in Baden-Württemberg. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie sich die Kosten zusammensetzen, welche Finanzierungsmöglichkeiten es gibt und wie Sie den Eigenanteil senken können.

Veröffentlicht am 5. März 2026 · Zuletzt aktualisiert: 12. März 2026 · Lesezeit: ca. 12 Min.

Redaktion: Pflegeheim-Vergleich · Quellen: vdek Eigenanteil-Statistik 2024, §43 SGB XI, §43c SGB XI, §61 SGB XII

Durchschnittliche Pflegeheim-Kosten 2026

Die Kosten für einen Pflegeheimplatz in Deutschland setzen sich aus vier Bestandteilen zusammen. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist für alle Bewohner einer Einrichtung gleich — unabhängig vom Pflegegrad. Laut aktuellen Daten des Verbands der Ersatzkassen (vdek, Stand Juli 2024) ergibt sich folgender Durchschnitt für ganz Deutschland:

Kostenbestandteil Bundesschnitt / Monat
Pflegebedingter Eigenanteil (EEE) 855 €
Unterkunft 539 €
Verpflegung 372 €
Investitionskosten 447 €
Eigenanteil gesamt 2.213 €

Dieser Betrag von 2.213 € monatlich ist der Eigenanteil, den Pflegebedürftige und ihre Familien selbst aufbringen müssen — zusätzlich zu dem, was die Pflegeversicherung übernimmt. Die tatsächlichen Kosten Ihrer Einrichtung können deutlich darüber oder darunter liegen.

Gut zu wissen

Der Eigenanteil ist seit 2017 für alle Bewohner eines Pflegeheims gleich hoch — unabhängig vom Pflegegrad. Das bedeutet: Ob Sie Pflegegrad 2 oder Pflegegrad 5 haben, der EEE bleibt identisch. Der Unterschied liegt darin, wie viel die Pflegekasse als Zuschuss übernimmt.

Die vier Kostenbestandteile im Detail

Jede Pflegeheim-Rechnung setzt sich aus vier klar definierten Posten zusammen. Es lohnt sich, die einzelnen Bestandteile zu verstehen, denn nur so erkennen Sie, wo Einsparpotenzial liegt und welche Kosten von der Pflegeversicherung mitgetragen werden.

1. Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE)

Der EEE ist der pflegebedingte Kostenanteil — also das, was die Pflege selbst kostet. Im Bundesschnitt beträgt er 855 € pro Monat. Dieser Betrag deckt die Personalkosten für Pflegekräfte, Pflegemittel und die pflegerische Versorgung der Bewohner ab. Seit der Pflegereform 2017 ist der EEE innerhalb einer Einrichtung für alle Bewohner gleich, unabhängig vom Pflegegrad. Nur dieser Bestandteil wird durch die Leistungszuschläge nach §43c SGB XI reduziert.

2. Unterkunft

Die Unterkunftskosten umfassen die Miete für das Zimmer, Reinigung, Wäscheservice und die Nutzung der Gemeinschaftsräume. Im Durchschnitt liegen diese bei 539 € monatlich. Ob Einzelzimmer oder Doppelzimmer macht dabei oft einen erheblichen Unterschied: Einzelzimmer sind in der Regel 20 bis 40 Prozent teurer.

3. Verpflegung

Die Verpflegungskosten decken sämtliche Mahlzeiten ab — in der Regel Frühstück, Mittagessen, Kaffee und Abendessen sowie Getränke und Zwischenmahlzeiten. Der Bundesschnitt liegt bei 372 € pro Monat. Sonderkost bei speziellen Ernährungsbedürfnissen (z.B. pürierte Kost, Diabetes-Kost) ist in der Regel im Preis enthalten.

4. Investitionskosten

Investitionskosten werden für die Instandhaltung, Modernisierung und den Ausbau der Einrichtung erhoben. Im Durchschnitt betragen sie 447 € pro Monat. Diese Kosten können je nach Alter und Ausstattung der Einrichtung stark variieren. In einigen Bundesländern — etwa Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein — gibt es das sogenannte Pflegewohngeld, das einkommensschwachen Bewohnern die Investitionskosten ganz oder teilweise erstattet.

Wichtig: Was die Pflegekasse zahlt

Die Pflegeversicherung übernimmt ausschließlich einen Zuschuss zu den pflegebedingten Kosten (über §43 SGB XI). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten müssen Bewohner grundsätzlich selbst tragen. Auch die Leistungszuschläge nach §43c SGB XI wirken nur auf den pflegebedingten Eigenanteil.

Eigenanteil nach Pflegegrad: Was die Pflegekasse übernimmt

Die Pflegeversicherung zahlt gemäß §43 SGB XI einen festen monatlichen Zuschuss für die vollstationäre Pflege. Dieser Betrag hängt vom Pflegegrad ab und wird direkt an die Einrichtung überwiesen. Wichtig: Die Pflegekasse übernimmt einen festen Betrag — unabhängig davon, wie hoch die tatsächlichen Kosten der Einrichtung sind. Liegt der Zuschuss unter den realen Pflegekosten, tragen Sie die Differenz selbst.

Pflegegrad Kassenleistung / Monat Ø Gesamtkosten Ø Eigenanteil
Pflegegrad 1 125 € 2.338 € 2.213 €
Pflegegrad 2 770 € 2.983 € 2.213 €
Pflegegrad 3 1.262 € 3.475 € 2.213 €
Pflegegrad 4 1.775 € 3.988 € 2.213 €
Pflegegrad 5 2.005 € 4.218 € 2.213 €

Die Tabelle zeigt: Der Eigenanteil bleibt für alle Pflegegrade gleich bei 2.213 €. Das liegt am einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE), der 2017 eingeführt wurde. Die Pflegekasse übernimmt mit steigendem Pflegegrad zwar mehr — aber dieser höhere Zuschuss kommt der Einrichtung zugute, nicht den Bewohnern. Der Eigenanteil ändert sich dadurch nicht.

Pflegegrad 1: Sonderfall

Bei Pflegegrad 1 gibt es keinen regulären Zuschuss für vollstationäre Pflege. Es steht lediglich der Entlastungsbetrag von 125 € monatlich (§45b SGB XI) zur Verfügung. Die gesamten Pflegekosten müssen weitgehend selbst getragen werden. In der Praxis sind Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 selten vollstationär untergebracht.

Leistungszuschlag nach §43c SGB XI: So sinken Ihre Kosten

Seit Januar 2022 erhalten Pflegeheimbewohner sogenannte Leistungszuschläge, die den pflegebedingten Eigenanteil (EEE) mit zunehmender Wohndauer immer weiter senken. Diese Zuschläge werden von der Pflegekasse direkt an die Einrichtung gezahlt und reduzieren den Betrag, den Sie selbst zahlen müssen.

Aufenthaltsdauer Zuschlag auf EEE Ersparnis bei Ø 855 € EEE
Im 1. Jahr 15% 128 €
Im 2. Jahr 30% 257 €
Im 3. Jahr 50% 428 €
Ab dem 4. Jahr 75% 641 €

Rechenbeispiel: Zuschlag ab dem 4. Jahr

Angenommen, der pflegebedingte Eigenanteil (EEE) Ihrer Einrichtung beträgt 1.300 Euro pro Monat. Ab dem vierten Jahr im Pflegeheim erhalten Sie einen Zuschlag von 75%. Das bedeutet:

  • EEE der Einrichtung: 1.300 €
  • Zuschlag der Pflegekasse (75%): 975 €
  • Ihr pflegebedingter Eigenanteil: 325 € statt 1.300 €

Der Zuschlag senkt also nur den pflegebedingten Eigenanteil. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben davon unberührt. Trotzdem ergibt sich eine erhebliche Entlastung: Im vierten Jahr sparen Sie in diesem Beispiel 975 € pro Monat.

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Finanzierung: Wer zahlt die Pflegeheim-Kosten?

Ein Pflegeheimplatz kostet im Durchschnitt 2.213 € Eigenanteil pro Monat. Bei einer durchschnittlichen Rente von rund 1.550 € (Deutsche Rentenversicherung, 2024) reicht das Einkommen vieler Pflegebedürftiger nicht aus. Doch es gibt mehrere Finanzierungsquellen:

Pflegeversicherung (Pflegekasse)

Die Pflegekasse übernimmt den größten Teil der reinen Pflegekosten. Der monatliche Zuschuss für vollstationäre Pflege beträgt je nach Pflegegrad zwischen 770 € (Pflegegrad 2) und 2.005 € (Pflegegrad 5). Dieser Betrag wird direkt an die Einrichtung gezahlt. Zusätzlich senken die Leistungszuschläge nach §43c SGB XI den pflegebedingten Eigenanteil mit zunehmender Wohndauer.

Eigene Mittel: Rente und Vermögen

In erster Linie wird der Eigenanteil aus der Rente und ggf. weiteren Einkünften (Pension, Mieteinnahmen, Kapitalerträge) des Pflegebedürftigen bestritten. Reicht dies nicht aus, wird vorhandenes Vermögen herangezogen — etwa Sparkonten, Wertpapiere oder Immobilien. Ein Barbetrag von mindestens 135,72 € monatlich (sogenanntes Taschengeld) steht dem Pflegebedürftigen für persönliche Bedürfnisse zu und darf nicht für die Heimkosten verwendet werden.

Hilfe zur Pflege — Sozialhilfe (§61 SGB XII)

Wenn weder Einkommen noch Vermögen ausreichen, springt das Sozialamt ein. Die Hilfe zur Pflege nach §61 SGB XII ist die wichtigste Auffangfinanzierung. Das Sozialamt übernimmt die Differenz zwischen den tatsächlichen Kosten und dem, was der Pflegebedürftige selbst aufbringen kann. Der Antrag wird beim örtlichen Sozialamt gestellt und sollte rechtzeitig erfolgen — idealerweise vor dem Einzug ins Pflegeheim.

Schonvermögen: 10.000 € bleiben unangetastet

Wer Hilfe zur Pflege beantragt, muss nicht sein gesamtes Vermögen aufbrauchen. Das Schonvermögen beträgt gemäß §90 SGB XII aktuell 10.000 € pro Person. Darüber hinaus geschützt sind: die selbst bewohnte Immobilie (sofern ein Ehepartner dort lebt), angemessener Hausrat, ein Pkw und Altersvorsorge nach dem Riester-Modell. Mehr zum Schonvermögen

Elternunterhalt: Kinder zahlen erst ab 100.000 €

Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz (1. Januar 2020) werden Kinder erst dann zum Unterhalt herangezogen, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt. Unterhalb dieser Grenze übernimmt das Sozialamt die Kosten, ohne auf die Kinder zurückzugreifen. Diese Regelung hat Millionen Familien entlastet: Nur etwa 3 bis 4 Prozent der Bevölkerung überschreiten diese Einkommensgrenze.

Wichtig: Schwiegerkinder sind grundsätzlich nicht unterhaltspflichtig. Das Einkommen des Schwiegersohns oder der Schwiegertochter wird bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Es zählt ausschließlich das eigene Einkommen des leiblichen Kindes.

Pflegeheim-Kosten senken — praktische Tipps

Es gibt mehrere Wege, die finanzielle Belastung durch Pflegeheim-Kosten zu reduzieren. Nicht alle Optionen sind bekannt — prüfen Sie daher jeden einzelnen Punkt.

1. Kurzzeitpflege als Übergangslösung

Bevor Sie sich für eine dauerhafte Unterbringung entscheiden, kann Kurzzeitpflege eine sinnvolle Alternative sein — etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 1.854 Euro pro Jahr, kombinierbar mit Verhinderungspflege auf bis zu 3.539 Euro. Mehr zur Kurzzeitpflege

2. Verhinderungspflege nutzen

Verhinderungspflege (§39 SGB XI) steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zu, wenn die reguläre Pflegeperson vorübergehend ausfällt. Der jährliche Anspruch beträgt bis zu 1.685 Euro für maximal sechs Wochen. Nicht genutzte Mittel können teilweise auf die Kurzzeitpflege übertragen werden.

3. Entlastungsbetrag (125 € monatlich)

Jeder Pflegebedürftige — bereits ab Pflegegrad 1 — hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat (§45b SGB XI). Dieser kann für Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder anerkannte Entlastungsangebote verwendet werden. Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort: Sie können bis zum 30. Juni des Folgejahres nachgeholt werden.

4. Pflegewohngeld prüfen

Einige Bundesländer — darunter Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern — gewähren einkommensschwachen Pflegeheimbewohnern ein Pflegewohngeld. Dieses deckt die Investitionskosten ganz oder teilweise ab und kann die monatliche Belastung um mehrere hundert Euro senken. Die Beantragung erfolgt bei der zuständigen Kreisbehörde oder dem Sozialamt.

5. Einrichtungen vergleichen

Die Eigenanteile verschiedener Einrichtungen innerhalb einer Region können um mehrere hundert Euro monatlich abweichen. Ein systematischer Vergleich lohnt sich daher in jedem Fall. Auf pflegeheim-vergleichen.de finden Sie über 10.780 Einrichtungen mit Bewertungen und können direkt kostenlose Anfragen stellen — zum Beispiel Pflegeheime in Berlin, Pflegeheime in München oder Pflegeheime in Hamburg. Lesen Sie auch unseren Ratgeber zur Pflegeheim-Bewertung, um Qualitätsunterschiede zwischen Einrichtungen zu erkennen.

Tipp: Steuerliche Absetzbarkeit

Pflegeheim-Kosten sind teilweise als außergewöhnliche Belastungen gemäß §33 EStG steuerlich absetzbar. Das gilt sowohl für den Eigenanteil der pflegebedürftigen Person als auch für unterhaltspflichtige Angehörige. Sprechen Sie mit einem Steuerberater, um die maximale Erstattung zu erzielen.

Pflegeheim-Kosten nach Bundesland im Vergleich

Die regionalen Unterschiede bei den Pflegeheim-Kosten sind erheblich. Der Hauptgrund liegt in den unterschiedlichen Personalkosten, Immobilienpreisen und landesspezifischen Regelungen. Die folgende Tabelle zeigt den durchschnittlichen monatlichen Eigenanteil nach Bundesland, sortiert vom günstigsten zum teuersten:

Bundesland Pflege (EEE) Unterkunft Verpflegung Investition Gesamt
Sachsen 538 € 431 € 310 € 369 € 1.648 €
Thüringen 563 € 440 € 314 € 375 € 1.692 €
Sachsen-Anhalt 582 € 445 € 321 € 383 € 1.731 €
Mecklenburg-Vorpommern 611 € 434 € 318 € 390 € 1.753 €
Brandenburg 688 € 498 € 346 € 438 € 1.970 €
Bremen 764 € 524 € 375 € 362 € 2.025 €
Niedersachsen 866 € 557 € 384 € 428 € 2.235 €
Schleswig-Holstein 867 € 561 € 388 € 421 € 2.237 €
Hamburg 785 € 591 € 397 € 468 € 2.241 €
Berlin 797 € 582 € 381 € 515 € 2.275 €
Rheinland-Pfalz 978 € 564 € 389 € 463 € 2.394 €
Bayern 985 € 600 € 390 € 442 € 2.417 €
Hessen 1.024 € 598 € 401 € 493 € 2.516 €
Saarland 1.086 € 575 € 394 € 472 € 2.527 €
Nordrhein-Westfalen 1.150 € 618 € 407 € 511 € 2.686 €
Baden-Württemberg 1.177 € 638 € 417 € 517 € 2.749 €
Bundesschnitt 855 € 539 € 372 € 447 € 2.213 €

Die Spanne zwischen dem günstigsten Bundesland (Sachsen: 1.648 €) und dem teuersten (Baden-Württemberg: 2.749 €) beträgt 1.101 € pro Monat. Generell sind die ostdeutschen Bundesländer deutlich günstiger als die westdeutschen. Die höchsten Kosten finden sich in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Hessen — dort liegen auch die Personalkosten und Lebenshaltungskosten insgesamt höher. Vergleichen Sie die Einrichtungen in Ihrer Region: Pflegeheime in Köln, Frankfurt, Stuttgart, Düsseldorf oder Hannover. Detaillierte Eigenanteile pro Bundesland finden Sie in unserem Eigenanteil-Vergleich nach Bundesland.

Kosten-Vergleichsrechner

Vergleichen Sie die durchschnittlichen Eigenanteile in zwei Bundesländern direkt miteinander. Unser Rechner zeigt Ihnen die Differenz und hilft bei der Entscheidung, falls ein Umzug in ein anderes Bundesland in Betracht kommt. Zum Kosten-Vergleichsrechner

Häufig gestellte Fragen zu Pflegeheim-Kosten

Was kostet ein Pflegeheimplatz im Durchschnitt?
Der durchschnittliche Eigenanteil für einen vollstationären Pflegeheimplatz liegt 2026 bei 2.213 € pro Monat. Dieser setzt sich zusammen aus dem pflegebedingten Eigenanteil (855 €), Unterkunft (539 €), Verpflegung (372 €) und Investitionskosten (447 €). Die tatsächlichen Kosten variieren je nach Bundesland, Einrichtung und Ausstattung erheblich.
Was ist der Eigenanteil im Pflegeheim?
Der Eigenanteil ist der Betrag, den Pflegebedürftige und ihre Familien selbst tragen müssen. Er setzt sich aus vier Bestandteilen zusammen: dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) für die Pflege, den Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Die Pflegeversicherung übernimmt einen festen monatlichen Zuschuss je nach Pflegegrad, der Rest ist Eigenanteil.
Wer zahlt die Pflegeheim-Kosten?
Die Kosten teilen sich mehrere Träger: Die Pflegekasse zahlt einen festen Zuschuss abhängig vom Pflegegrad (zwischen 125 € und 2.005 € monatlich). Den Eigenanteil tragen die Pflegebedürftigen selbst — aus Rente, Vermögen oder Ersparnissen. Reicht das nicht aus, können unterhaltspflichtige Kinder (bei Einkommen über 100.000 € brutto/Jahr) herangezogen werden. Als letztes Sicherheitsnetz springt das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege (§61 SGB XII) ein.
Wie hoch ist der Eigenanteil nach Bundesland?
Die Unterschiede zwischen den Bundesländern sind erheblich: Am günstigsten ist Sachsen mit durchschnittlich 1.648 € pro Monat, am teuersten Baden-Württemberg mit 2.749 €. Der Bundesschnitt liegt bei 2.213 €. Die Unterschiede ergeben sich vor allem aus regional unterschiedlichen Personalkosten und Immobilienpreisen.
Was passiert, wenn die Rente nicht reicht?
Wenn Rente und eigenes Vermögen nicht ausreichen, um den Eigenanteil zu decken, können Sie Hilfe zur Pflege nach §61 SGB XII beim Sozialamt beantragen. Das Sozialamt übernimmt dann die Differenz zwischen Ihren Einkünften und den tatsächlichen Pflegekosten. Dabei wird ein Schonvermögen von 10.000 Euro pro Person (§90 SGB XII) nicht angetastet. Auch die selbst bewohnte Immobilie ist unter bestimmten Voraussetzungen geschützt.
Müssen Kinder für das Pflegeheim der Eltern zahlen?
Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz von 2020 werden Kinder erst ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von über 100.000 Euro zum Elternunterhalt herangezogen. Das betrifft nur etwa 3-4% der Bevölkerung. Unterhalb dieser Grenze springt das Sozialamt ein, ohne auf die Kinder zuzugreifen. Schwiegerkinder sind grundsätzlich nicht unterhaltspflichtig.
Wie kann ich Pflegeheim-Kosten senken?
Es gibt mehrere Möglichkeiten: Nutzen Sie den Entlastungsbetrag von 125 € monatlich (§45b SGB XI). Prüfen Sie Anspruch auf Pflegewohngeld (in einigen Bundesländern). Vergleichen Sie die Eigenanteile verschiedener Einrichtungen — die Unterschiede sind oft erheblich. Ab dem zweiten Jahr im Pflegeheim sinkt der pflegebedingte Eigenanteil durch die Leistungszuschläge nach §43c SGB XI deutlich (bis zu 75% Zuschlag ab dem 4. Jahr).
Was ist das Schonvermögen?
Das Schonvermögen ist der Betrag, den Pflegebedürftige behalten dürfen, wenn sie Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege) beantragen. Seit 2023 beträgt es 10.000 Euro pro Person gemäß §90 SGB XII. Das bedeutet: Wer weniger als 10.000 Euro Vermögen hat, muss dieses nicht für die Pflegekosten einsetzen. Zusätzlich geschützt sind unter anderem die selbst bewohnte Immobilie, angemessener Hausrat und ein Pkw.

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