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Pflegestufe und Pflegegrad: Was sich geändert hat

Seit dem 1. Januar 2017 gibt es in Deutschland keine Pflegestufen mehr — sie wurden durch fünf Pflegegrade ersetzt. Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) reformierte den Pflegebedürftigkeitsbegriff grundlegend: Statt nur den körperlichen Hilfebedarf in Minuten zu messen, berücksichtigt das neue System auch kognitive und psychische Einschränkungen. Laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) profitieren davon insbesondere die rund 1,7 Millionen Menschen mit Demenz in Deutschland.

Veröffentlicht am 12. März 2026 · Zuletzt aktualisiert: 12. März 2026 · Lesezeit: ca. 9 Min.

Redaktion: Pflegeheim-Vergleich · Quellen: PSG II (Zweites Pflegestärkungsgesetz), §141 SGB XI (Bestandsschutz), BMG Pflegebedürftigkeitsbegriff, Destatis Pflegestatistik 2023

Was waren die Pflegestufen?

Von 1995 bis Ende 2016 wurde die Pflegebedürftigkeit in Deutschland anhand von drei Pflegestufen plus einer Sonderstufe eingestuft. Grundlage war das Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) in seiner damaligen Fassung. Die Einstufung erfolgte primär nach dem zeitlichen Hilfebedarf bei körperlichen Verrichtungen — gemessen in Minuten pro Tag.

Pflegestufe Bezeichnung Hilfebedarf pro Tag
Pflegestufe 0 Eingeschränkte Alltagskompetenz (v.a. Demenz) Unter 90 Minuten
Pflegestufe 1 Erhebliche Pflegebedürftigkeit Mindestens 90 Minuten
Pflegestufe 2 Schwere Pflegebedürftigkeit Mindestens 180 Minuten
Pflegestufe 3 Schwerste Pflegebedürftigkeit Mindestens 300 Minuten

Kritik am alten System

Das Minutensystem benachteiligte Menschen mit Demenz und psychischen Erkrankungen erheblich. Wer kognitiv eingeschränkt war, aber körperlich noch selbstständig, erhielt oft keine oder nur geringe Leistungen — obwohl ein hoher Betreuungsaufwand bestand. Die Pflegestufe 0 wurde erst 2012 als Notlösung eingeführt.

Was sind Pflegegrade?

Seit dem 1. Januar 2017 gilt der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff. Statt drei Pflegestufen gibt es nun fünf Pflegegrade (1–5). Die Einstufung basiert auf dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA), das sechs Lebensbereiche bewertet. Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) waren Ende 2023 rund 4,96 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig — ein Anstieg von 7 % gegenüber 2021.

Pflegegrad Beeinträchtigung NBA-Punkte
Pflegegrad 1 Geringe Beeinträchtigung 12,5 bis unter 27
Pflegegrad 2 Erhebliche Beeinträchtigung 27 bis unter 47,5
Pflegegrad 3 Schwere Beeinträchtigung 47,5 bis unter 70
Pflegegrad 4 Schwerste Beeinträchtigung 70 bis unter 90
Pflegegrad 5 Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen 90 bis 100

Die sechs Lebensbereiche des NBA

1

Mobilität (10 %): Fortbewegung, Positionswechsel, Treppensteigen

2

Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15 %*): Orientierung, Entscheidungen, Kommunikation

3

Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15 %*): Unruhe, Ängste, Aggressivität

4

Selbstversorgung (40 %): Körperpflege, Ernährung, An-/Auskleiden

5

Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen (20 %): Medikamente, Arztbesuche, Therapien

6

Gestaltung des Alltagslebens (15 %): Tagesablauf, soziale Kontakte, Beschäftigung

* Module 2 und 3: Nur der höhere Wert fließt in die Gesamtbewertung ein (zusammen 15 %).

Umrechnungstabelle: Pflegestufe → Pflegegrad

Die Überleitung erfolgte zum 1. Januar 2017 automatisch nach einem festen Schema. Entscheidend war, ob bei der bisherigen Einstufung eine eingeschränkte Alltagskompetenz (EA) — insbesondere Demenz — festgestellt worden war. Ohne EA wurde der bisherige Wert um eins erhöht, mit EA um zwei.

Alte Pflegestufe Ohne EA Mit EA (Demenz)
Pflegestufe 0 → Pflegegrad 2
Pflegestufe 1 → Pflegegrad 2 → Pflegegrad 3
Pflegestufe 2 → Pflegegrad 3 → Pflegegrad 4
Pflegestufe 3 → Pflegegrad 4 → Pflegegrad 5
Pflegestufe 3 (Härtefall) → Pflegegrad 5

Beispiel

Frau Müller hatte Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz (Demenz). Sie wurde automatisch in Pflegegrad 3 überführt (+2). Damit stieg ihr Anspruch auf Pflegegeld von 316 Euro (alte Pflegestufe 1 mit EA) auf 545 Euro monatlich (Pflegegrad 3) — eine Verbesserung um 72 %.

Warum wurde das System reformiert?

Die Reform durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) war die umfassendste Änderung der Pflegeversicherung seit ihrer Einführung 1995. Der Bundestag verabschiedete das Gesetz im November 2015, es trat zum 1. Januar 2017 in Kraft.

Der zentrale Grund: Das alte Minutensystem erfasste Pflegebedürftigkeit zu eng. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums wurden vor der Reform rund 500.000 Menschen mit Demenz bei der Einstufung systematisch benachteiligt, weil nur körperliche Einschränkungen vollständig berücksichtigt wurden.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Merkmal Pflegestufen (bis 2016) Pflegegrade (ab 2017)
Einstufungsbasis Minutenbasiert (körperlich) 6 Lebensbereiche (ganzheitlich)
Stufen/Grade 4 (Stufe 0–3) 5 (Grad 1–5)
Demenz-Berücksichtigung Nur als Zusatz (EA) Vollständig integriert
Begutachtung Zeiterfassung durch MDK NBA durch MD (6 Module)
Leistungsniveau Niedriger Höher (mehr Leistungsempfänger)

Bestandsschutz: Was gilt für Bestandsfälle?

Gemäß §141 SGB XI genießen alle Personen, die vor dem 1. Januar 2017 bereits Leistungen der Pflegeversicherung bezogen haben, umfassenden Bestandsschutz. Das bedeutet konkret:

  • Die Überleitung in den neuen Pflegegrad erfolgte automatisch — kein neuer Antrag nötig
  • Niemand erhält durch die Umstellung weniger Leistungen als zuvor
  • Sollte der neue Pflegegrad rechnerisch niedrigere Leistungen ergeben, wird die Differenz als Besitzstandszulage ausgezahlt
  • Bei stationärer Pflege gilt ein individueller Eigenanteil-Schutz: Der Eigenanteil darf nicht höher sein als vor der Umstellung
  • Eine Rückstufung bei der nächsten Begutachtung ist bei Bestandsfällen ausgeschlossen — es kann nur eine Höherstufung erfolgen

Gut zu wissen

Der Bestandsschutz gilt nur für Personen, die vor dem 1. Januar 2017 bereits eingestuft waren. Für alle Neuanträge ab 2017 gelten ausschließlich die Regelungen der Pflegegrade. Der Rückstufungsschutz endet, wenn eine neue Begutachtung einen höheren Pflegegrad ergibt — ab dann gelten die regulären Regeln.

Leistungen im Vergleich: Vorher und nachher

Die Reform brachte für die meisten Pflegebedürftigen höhere Leistungen. Insbesondere Menschen mit Demenz profitieren deutlich, da sie durch die neue Einstufung oft einen höheren Pflegegrad erreichen als ihre frühere Pflegestufe. Die folgende Tabelle zeigt die monatlichen Leistungen bei vollstationärer Pflege gemäß §43 SGB XI:

Pflegegrad Pflegegeld (§37) Sachleistungen (§36) Vollstationär (§43)
Pflegegrad 1 125 Euro (Entlastungsbetrag)
Pflegegrad 2 347 Euro 796 Euro 770 Euro
Pflegegrad 3 599 Euro 1.497 Euro 1.262 Euro
Pflegegrad 4 800 Euro 1.859 Euro 1.775 Euro
Pflegegrad 5 990 Euro 2.299 Euro 2.005 Euro

Stand 2026. Beträge gemäß SGB XI nach den Anpassungen durch das PUEG (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz).

So funktioniert die Begutachtung heute

Die Begutachtung für einen Pflegegrad wird vom Medizinischen Dienst (MD) durchgeführt — dem Nachfolger des MDK. Ein Gutachter besucht die pflegebedürftige Person zu Hause und bewertet die Selbstständigkeit in den sechs Lebensbereichen des NBA.

Jeder Bereich wird mit Punkten bewertet. Die gewichtete Gesamtpunktzahl (0–100) bestimmt den Pflegegrad. Der Besuch dauert in der Regel 60 bis 90 Minuten. Die Pflegekasse hat nach Antragstellung 25 Arbeitstage Zeit für die Entscheidung.

1

Antrag bei der Pflegekasse stellen

Ein formloser Antrag genügt — telefonisch oder schriftlich bei Ihrer Pflegekasse (bei der Krankenkasse angesiedelt).

2

Begutachtungstermin

Der MD vereinbart einen Hausbesuch. Bereiten Sie ein Pflegetagebuch vor und bitten Sie eine vertraute Person um Anwesenheit.

3

Bescheid erhalten

Die Pflegekasse teilt Ihnen den Pflegegrad schriftlich mit. Bei Ablehnung oder zu niedrigem Pflegegrad können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Häufig gestellte Fragen zu Pflegestufe und Pflegegrad

Was ist der Unterschied zwischen Pflegestufe und Pflegegrad?
Die Pflegestufen (0–3) waren das alte Einstufungssystem bis Ende 2016 und bewerteten vor allem den körperlichen Hilfebedarf in Minuten. Die Pflegegrade (1–5) gelten seit dem 1. Januar 2017 und berücksichtigen auch kognitive und psychische Einschränkungen. Das neue System basiert auf dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) mit sechs Lebensbereichen statt reiner Minutenzählung.
Wie wurden die alten Pflegestufen in Pflegegrade umgewandelt?
Zum 1. Januar 2017 wurden alle bestehenden Pflegestufen automatisch in Pflegegrade überführt. Personen ohne eingeschränkte Alltagskompetenz erhielten den nächsthöheren Pflegegrad (z. B. Pflegestufe 1 → Pflegegrad 2). Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz stiegen um zwei Stufen (z. B. Pflegestufe 1 mit EA → Pflegegrad 3). Ein neuer Antrag war nicht nötig.
Was bedeutet Bestandsschutz bei der Umstellung?
Der Bestandsschutz gemäß §141 SGB XI garantiert, dass niemand durch die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade schlechter gestellt wird. Wer vor 2017 bereits Leistungen bezog, erhält mindestens die gleichen Leistungen weiter. Sollte der neue Pflegegrad rechnerisch niedrigere Leistungen ergeben, wird die Differenz als Besitzstandszulage ausgezahlt.
Gibt es heute noch Pflegestufen?
Nein. Seit dem 1. Januar 2017 gibt es ausschließlich Pflegegrade (1–5). Die Pflegestufen (0–3) wurden durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) vollständig abgeschafft. Alle neuen Anträge auf Pflegeleistungen werden nur noch nach dem Pflegegrad-System bearbeitet.
Welche Leistungen stehen mir mit Pflegegrad 2 zu?
Mit Pflegegrad 2 erhalten Sie gemäß SGB XI unter anderem: 347 Euro Pflegegeld monatlich (§37), 796 Euro für Pflegesachleistungen (§36), 1.854 Euro für Kurzzeitpflege pro Jahr (§42), 1.685 Euro für Verhinderungspflege pro Jahr (§39) sowie 125 Euro Entlastungsbetrag monatlich (§45b). Bei vollstationärer Pflege übernimmt die Pflegekasse 770 Euro monatlich (§43).
Was war die Pflegestufe 0?
Die Pflegestufe 0 wurde 2012 eingeführt für Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz — insbesondere Menschen mit Demenz. Sie hatten zwar Anspruch auf bestimmte Betreuungsleistungen, erhielten aber keine regulären Pflegeleistungen wie Pflegegeld oder Sachleistungen. Durch die Reform 2017 wurde Pflegestufe 0 in Pflegegrad 2 überführt, was deutlich höhere Leistungen bedeutete.
Warum wurde das Pflegestufen-System abgeschafft?
Das alte System bewertete Pflegebedürftigkeit primär nach dem körperlichen Hilfebedarf in Minuten. Menschen mit Demenz oder psychischen Erkrankungen wurden systematisch benachteiligt, da ihre Einschränkungen nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) führte deshalb 2017 den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff ein, der alle Beeinträchtigungen gleichwertig erfasst.
Wie funktioniert die Begutachtung für einen Pflegegrad?
Der Medizinische Dienst (MD, ehemals MDK) begutachtet sechs Lebensbereiche: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens. Jeder Bereich wird gewichtet und ergibt einen Gesamtpunktwert zwischen 0 und 100, der den Pflegegrad bestimmt.

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