Was ist Tagespflege?
Tagespflege (auch: teilstationäre Pflege) bezeichnet die tagesweise Betreuung und Versorgung pflegebedürftiger Menschen in einer zugelassenen Einrichtung. Die Pflegebedürftigen werden morgens abgeholt, verbringen den Tag in der Tagespflege und kehren abends in ihr gewohntes Zuhause zurück.
Die gesetzliche Grundlage bildet §41 SGB XI. Demnach haben Pflegebedürftige Anspruch auf teilstationäre Pflege, wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn die Tagespflege zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist.
Tagespflege erfüllt damit zwei zentrale Funktionen: Sie bietet pflegebedürftigen Menschen Tagesstruktur, soziale Kontakte und aktivierende Betreuung — und entlastet gleichzeitig pflegende Angehörige, die tagsüber berufstätig sind oder selbst Erholung benötigen.
Tagespflege vs. Kurzzeitpflege
Tagespflege (§41 SGB XI) ist eine regelmäßige, teilstationäre Leistung — die pflegebedürftige Person kehrt jeden Abend nach Hause zurück. Kurzzeitpflege (§42 SGB XI) dagegen ist eine vorübergehende vollstationäre Unterbringung für maximal acht Wochen im Jahr. Beide Leistungen haben eigene Budgets und können unabhängig voneinander genutzt werden.
Tagespflege Kosten: Was zahlt die Pflegekasse?
Die Kosten für einen Tagespflegeplatz setzen sich aus drei Bestandteilen zusammen: pflegebedingte Aufwendungen, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten der Einrichtung. Je nach Region und Ausstattung liegen die Gesamtkosten zwischen 50 und 120 Euro pro Tag.
Die Pflegekasse übernimmt gemäß §41 SGB XI die pflegebedingten Kosten als Sachleistung — und zwar zusätzlich zum Pflegegeld oder zu ambulanten Sachleistungen. Seit dem Pflegestärkungsgesetz II (2017) wird Tagespflege vollständig neben den ambulanten Leistungen gewährt.
| Pflegegrad | Tagespflege (§41) | + Pflegegeld (§37) | Gesamt pro Monat |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | — (nur Entlastungsbetrag) | — | 125 Euro (§45b) |
| Pflegegrad 2 | 796 Euro | + 347 Euro | 1.143 Euro |
| Pflegegrad 3 | 1.497 Euro | + 599 Euro | 2.096 Euro |
| Pflegegrad 4 | 1.859 Euro | + 800 Euro | 2.659 Euro |
| Pflegegrad 5 | 2.299 Euro | + 990 Euro | 3.289 Euro |
Gut zu wissen: Volle Doppelleistung
Seit 2017 werden Tagespflege-Leistungen nicht mehr auf das Pflegegeld oder ambulante Sachleistungen angerechnet. Sie erhalten beides in voller Höhe. Bei Pflegegrad 3 bedeutet das: 1.497 Euro für Tagespflege plus 599 Euro Pflegegeld — insgesamt 2.031 Euro monatlich.
Eigenanteil bei Tagespflege
Auch bei vollständiger Ausschöpfung der Sachleistung verbleibt ein Eigenanteil für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Dieser liegt typischerweise bei 15 bis 30 Euro pro Tag. Für die Deckung dieser Kosten können Sie den Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich (§45b SGB XI) einsetzen.
Tagespflege-Kosten nach Bundesland
Die Tagessätze für Tagespflege variieren je nach Bundesland erheblich. In westdeutschen Bundesländern und Großstädten liegen die Kosten tendenziell höher als in ländlichen Regionen und ostdeutschen Bundesländern. Die pflegebedingten Kosten übernimmt die Pflegekasse — der Eigenanteil (Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten) bleibt.
| Bundesland | Tagessatz gesamt (ca.) | Eigenanteil/Tag (ca.) | Kostenniveau |
|---|---|---|---|
| Nordrhein-Westfalen | 80 – 120 Euro | 20 – 35 Euro | Hoch |
| Bayern | 75 – 110 Euro | 18 – 30 Euro | Mittel bis hoch |
| Baden-Württemberg | 78 – 115 Euro | 18 – 32 Euro | Hoch |
| Niedersachsen | 65 – 95 Euro | 15 – 25 Euro | Mittel |
| Sachsen | 50 – 80 Euro | 12 – 22 Euro | Niedrig bis mittel |
| Berlin | 75 – 105 Euro | 18 – 28 Euro | Mittel bis hoch |
| Mecklenburg-Vorpommern | 48 – 75 Euro | 10 – 20 Euro | Niedrig |
Richtwerte auf Basis von Vergütungsvereinbarungen 2024/2025. Tatsächliche Preise variieren je nach Einrichtung, Ausstattung und Standort.
Rechenbeispiel: Tagespflege bei Pflegegrad 3 in NRW
Tagessatz der Einrichtung: 95 Euro/Tag × 20 Tage = 1.900 Euro/Monat.
Pflegekasse übernimmt Sachleistung: 1.497 Euro (§41 SGB XI).
Eigenanteil: 1.900 − 1.497 = 403 Euro.
Zusätzlich erhalten Sie: Pflegegeld 545 Euro (§37 SGB XI) + Entlastungsbetrag 125 Euro (§45b SGB XI).
Effektive Belastung: 468 − 125 = 343 Euro Eigenanteil, bei gleichzeitig 545 Euro Pflegegeld.
Anspruch und Voraussetzungen für Tagespflege
Der Anspruch auf Tagespflege ist in §41 SGB XI geregelt. Die Voraussetzungen im Überblick:
- Anerkannter Pflegegrad 2 bis 5 (durch den Medizinischen Dienst festgestellt)
- Die häusliche Pflege kann nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden — oder die Tagespflege dient der Ergänzung und Stärkung der häuslichen Pflege
- Die Einrichtung ist nach §72 SGB XI zugelassen und hat einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen
Personen mit Pflegegrad 1 haben keinen direkten Anspruch auf Tagespflege-Sachleistungen. Sie können jedoch ihren Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich gezielt für Tagespflegeleistungen einsetzen.
Besonders geeignet für
Tagespflege eignet sich besonders für Menschen mit Demenz, die von der Tagesstruktur und den sozialen Kontakten profitieren. Ebenso für Pflegebedürftige, deren Angehörige berufstätig sind oder selbst Entlastung brauchen. Viele Tagespflegeeinrichtungen bieten spezielle Demenz-Betreuungsgruppen an.
Leistungen einer Tagespflegeeinrichtung
Eine zugelassene Tagespflegeeinrichtung bietet ein umfassendes Betreuungs- und Pflegeangebot. Die typischen Leistungen umfassen:
Pflegerische Versorgung
- Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität)
- Medikamentengabe und -überwachung
- Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung
- Kontinenzversorgung
Betreuung und Aktivierung
- Gedächtnistraining und kognitive Angebote
- Bewegungsübungen und Gymnastik
- Kreative Beschäftigung (Basteln, Musik, Kochen)
- Soziale Kontakte und Gemeinschaft
Versorgung und Komfort
- Frühstück, Mittagessen und Nachmittagskaffee
- Ruhe- und Rückzugsräume
- Barrierefreie Ausstattung
- Therapeutische Angebote (je nach Einrichtung)
Transport
- Hol- und Bringdienst (viele Einrichtungen)
- Begleitung beim Ein- und Aussteigen
- Rollstuhlgerechte Fahrzeuge
- Flexible Abholzeiten
Typischer Tagesablauf in der Tagespflege
Der strukturierte Tagesablauf gibt Pflegebedürftigen Orientierung und Sicherheit — besonders wichtig bei Demenz. Die meisten Einrichtungen folgen einem ähnlichen Rhythmus:
Abholung zu Hause
Der Fahrdienst holt die Tagespflegegäste zu Hause ab — rollstuhlgerechte Fahrzeuge stehen bereit.
Ankommen und Frühstück
Gemeinsames Frühstück, Begrüßung, Medikamentengabe. Ankunftsrituale geben Sicherheit.
Aktivierungsangebote
Gedächtnistraining, Gymnastik, Sitzgymnastik, Sinnesübungen — individuell angepasst an die Fähigkeiten der Teilnehmenden.
Gemeinsames Mittagessen
Warmes Mittagessen, bei Bedarf pürierte oder spezielle Diätkost. Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme.
Ruhezeit
Mittagsruhe in Ruheräumen mit Liegemöglichkeit. Vorlesen, Musik oder einfach Entspannung.
Nachmittagsprogramm
Kreative Angebote (Basteln, Malen, Kochen), Gesellschaftsspiele, Spaziergänge im Garten. Kaffee und Kuchen.
Rücktransport nach Hause
Der Fahrdienst bringt die Tagespflegegäste zurück. Übergabegespräch mit Angehörigen bei Bedarf.
Tagespflege kombinieren: Pflegegeld, Sachleistung und Entlastungsbetrag
Ein wesentlicher Vorteil der Tagespflege: Sie wird seit 2017 zusätzlich zu ambulanten Leistungen gewährt. Das bedeutet, Sie können Tagespflege mit allen anderen Pflegeleistungen kombinieren — ohne Kürzung. Hier die wichtigsten Kombinationsmöglichkeiten:
Tagespflege + Pflegegeld
Sie erhalten den vollen Tagespflege-Sachleistungsbetrag (§41 SGB XI) und gleichzeitig das volle Pflegegeld (§37 SGB XI). Bei Pflegegrad 3: 1.497 Euro Tagespflege + 599 Euro Pflegegeld = 2.096 Euro.
Tagespflege + Ambulante Sachleistung
Wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst nutzen (§36 SGB XI), erhalten Sie den Tagespflege-Sachleistungsbetrag trotzdem in voller Höhe. Beide Leistungen haben eigene Budgets. Bei Pflegegrad 3: 1.497 Euro Tagespflege + 1.497 Euro ambulante Sachleistung = 2.864 Euro. Mehr zur ambulanten Pflege
Tagespflege + Kombinationsleistung
Auch die Kombinationsleistung (§38 SGB XI) — anteiliges Pflegegeld bei teilweiser Nutzung ambulanter Sachleistungen — wird nicht durch Tagespflege gemindert. Die Tagespflege kommt immer noch obendrauf.
Tagespflege + Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich (§45b SGB XI) kann gezielt für Eigenanteile der Tagespflege (Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten) eingesetzt werden — oder für andere Betreuungsangebote zusätzlich zur Tagespflege.
Tagespflege + Verhinderungspflege/Kurzzeitpflege
Verhinderungspflege (§39, bis zu 1.685 Euro/Jahr) und Kurzzeitpflege (§42, bis zu 1.854 Euro/Jahr) werden ebenfalls unabhängig von der Tagespflege gewährt. Alle Leistungen sind eigenständig und kumulierbar.
Tagespflege vs. Kurzzeitpflege vs. Vollstationäre Pflege
Je nach Pflegesituation kommen verschiedene Pflegeformen infrage. Die folgende Tabelle vergleicht die drei stationären bzw. teilstationären Optionen:
| Merkmal | Tagespflege | Kurzzeitpflege | Vollstationär |
|---|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | §41 SGB XI | §42 SGB XI | §43 SGB XI |
| Dauer | Regelmäßig, tagsüber | Vorübergehend, max. 8 Wochen/Jahr | Dauerhaft |
| Übernachtung | Nein (abends nach Hause) | Ja (vollstationär auf Zeit) | Ja (dauerhaft) |
| Budget (PG 3) | 1.497 Euro/Monat | 1.854 Euro/Jahr | 1.262 Euro/Monat |
| Pflegegeld parallel | Ja, ungekürzt | 50 % für max. 8 Wochen | Nein |
| Typischer Anlass | Dauerhafte Entlastung, Berufstätigkeit | Nach Krankenhausaufenthalt, Urlaub | Häusliche Pflege nicht mehr möglich |
| Eigenanteil (ca.) | 300 – 600 Euro/Monat | Variabel (U+V+I) | Ca. 2.468 Euro/Monat (vdek) |
Tagespflege ist die einzige Pflegeform, die das Pflegegeld vollständig unberührt lässt. Sie eignet sich daher besonders als dauerhafte Ergänzung zur häuslichen Pflege — während Kurzzeitpflege eine vorübergehende Lösung für Krisensituationen oder Übergangsphasen bietet.
Wenn die häusliche Pflege dauerhaft nicht mehr ausreicht, kann ein Umzug in eine vollstationäre Einrichtung die richtige Entscheidung sein. Auf pflegeheim-vergleichen.de vergleichen Sie über 10.780 Einrichtungen in ganz Deutschland.
Tagespflege beantragen — Schritt für Schritt
Die Beantragung von Tagespflege ist unkompliziert. So gehen Sie vor:
Pflegegrad prüfen
Für Tagespflege-Sachleistungen benötigen Sie mindestens Pflegegrad 2. Mit Pflegegrad 1 können Sie den Entlastungsbetrag nutzen. Haben Sie noch keinen Pflegegrad, stellen Sie zunächst einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse.
Tagespflegeeinrichtung auswählen
Suchen Sie eine zugelassene Tagespflegeeinrichtung in Ihrer Nähe. Achten Sie auf die Entfernung (wichtig für den Fahrdienst), das Betreuungskonzept und die verfügbaren Plätze. Vereinbaren Sie einen Probetag, um die Einrichtung kennenzulernen.
Antrag bei der Pflegekasse stellen
Ein formloser Antrag bei der Pflegekasse genügt. Geben Sie an, welche Einrichtung Sie gewählt haben und an wie vielen Tagen pro Woche Sie Tagespflege nutzen möchten. Die Pflegekasse bewilligt in der Regel innerhalb weniger Tage.
Pflegevertrag abschließen
Schließen Sie einen Pflegevertrag mit der Tagespflegeeinrichtung ab. Darin werden Leistungsumfang, Kosten, Eigenanteil und Betreuungszeiten festgehalten. Die Einrichtung rechnet die Sachleistungen direkt mit der Pflegekasse ab.
Tipp: Probetag vereinbaren
Die meisten Tagespflegeeinrichtungen bieten einen kostenlosen Probetag an. Nutzen Sie diese Möglichkeit, damit sich die pflegebedürftige Person an die neue Umgebung gewöhnen kann. Gerade bei Demenz ist eine behutsame Eingewöhnung entscheidend für den Erfolg der Tagespflege.
Tagespflege in der Nähe finden
Laut Statistischem Bundesamt gibt es in Deutschland rund 5.000 zugelassene Tagespflegeeinrichtungen. Die Versorgungsdichte variiert stark nach Region — in ländlichen Gebieten sind die Anfahrtswege oft länger, dafür bieten viele Einrichtungen einen eigenen Fahrdienst an.
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Weitere Informationen zu Pflegeoptionen finden Sie in unseren Ratgebern: Häusliche Pflege, Pflegehilfsmittel und Demenz-Pflegeheim.