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Tagespflege: Kosten, Anspruch und Einrichtungen im Überblick

Tagespflege ist eine teilstationäre Pflegeform, bei der Pflegebedürftige tagsüber in einer Einrichtung betreut werden und abends nach Hause zurückkehren. Gemäß §41 SGB XI übernimmt die Pflegekasse ab Pflegegrad 2 zwischen 796 und 2.299 Euro monatlich für die pflegebedingten Kosten. Laut Statistischem Bundesamt nutzen rund 150.000 Pflegebedürftige in Deutschland teilstationäre Angebote — Tendenz steigend.

Veröffentlicht am 16. März 2026 · Zuletzt aktualisiert: 16. März 2026 · Lesezeit: ca. 15 Min.

Redaktion: Pflegeheim-Vergleich · Quellen: §41 SGB XI (Tagespflege), §36 SGB XI (Sachleistung), §37 SGB XI (Pflegegeld), §42 SGB XI (Kurzzeitpflege), §45b SGB XI (Entlastungsbetrag), Destatis Pflegestatistik 2023, vdek Leistungsübersicht 2025

Was ist Tagespflege?

Tagespflege (auch: teilstationäre Pflege) bezeichnet die tagesweise Betreuung und Versorgung pflegebedürftiger Menschen in einer zugelassenen Einrichtung. Die Pflegebedürftigen werden morgens abgeholt, verbringen den Tag in der Tagespflege und kehren abends in ihr gewohntes Zuhause zurück.

Die gesetzliche Grundlage bildet §41 SGB XI. Demnach haben Pflegebedürftige Anspruch auf teilstationäre Pflege, wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn die Tagespflege zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist.

Tagespflege erfüllt damit zwei zentrale Funktionen: Sie bietet pflegebedürftigen Menschen Tagesstruktur, soziale Kontakte und aktivierende Betreuung — und entlastet gleichzeitig pflegende Angehörige, die tagsüber berufstätig sind oder selbst Erholung benötigen.

Tagespflege vs. Kurzzeitpflege

Tagespflege (§41 SGB XI) ist eine regelmäßige, teilstationäre Leistung — die pflegebedürftige Person kehrt jeden Abend nach Hause zurück. Kurzzeitpflege (§42 SGB XI) dagegen ist eine vorübergehende vollstationäre Unterbringung für maximal acht Wochen im Jahr. Beide Leistungen haben eigene Budgets und können unabhängig voneinander genutzt werden.

Tagespflege Kosten: Was zahlt die Pflegekasse?

Die Kosten für einen Tagespflegeplatz setzen sich aus drei Bestandteilen zusammen: pflegebedingte Aufwendungen, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten der Einrichtung. Je nach Region und Ausstattung liegen die Gesamtkosten zwischen 50 und 120 Euro pro Tag.

Die Pflegekasse übernimmt gemäß §41 SGB XI die pflegebedingten Kosten als Sachleistung — und zwar zusätzlich zum Pflegegeld oder zu ambulanten Sachleistungen. Seit dem Pflegestärkungsgesetz II (2017) wird Tagespflege vollständig neben den ambulanten Leistungen gewährt.

Pflegegrad Tagespflege (§41) + Pflegegeld (§37) Gesamt pro Monat
Pflegegrad 1 — (nur Entlastungsbetrag) 125 Euro (§45b)
Pflegegrad 2 796 Euro + 347 Euro 1.143 Euro
Pflegegrad 3 1.497 Euro + 599 Euro 2.096 Euro
Pflegegrad 4 1.859 Euro + 800 Euro 2.659 Euro
Pflegegrad 5 2.299 Euro + 990 Euro 3.289 Euro

Gut zu wissen: Volle Doppelleistung

Seit 2017 werden Tagespflege-Leistungen nicht mehr auf das Pflegegeld oder ambulante Sachleistungen angerechnet. Sie erhalten beides in voller Höhe. Bei Pflegegrad 3 bedeutet das: 1.497 Euro für Tagespflege plus 599 Euro Pflegegeld — insgesamt 2.031 Euro monatlich.

Eigenanteil bei Tagespflege

Auch bei vollständiger Ausschöpfung der Sachleistung verbleibt ein Eigenanteil für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Dieser liegt typischerweise bei 15 bis 30 Euro pro Tag. Für die Deckung dieser Kosten können Sie den Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich (§45b SGB XI) einsetzen.

Tagespflege-Kosten nach Bundesland

Die Tagessätze für Tagespflege variieren je nach Bundesland erheblich. In westdeutschen Bundesländern und Großstädten liegen die Kosten tendenziell höher als in ländlichen Regionen und ostdeutschen Bundesländern. Die pflegebedingten Kosten übernimmt die Pflegekasse — der Eigenanteil (Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten) bleibt.

Bundesland Tagessatz gesamt (ca.) Eigenanteil/Tag (ca.) Kostenniveau
Nordrhein-Westfalen 80 – 120 Euro 20 – 35 Euro Hoch
Bayern 75 – 110 Euro 18 – 30 Euro Mittel bis hoch
Baden-Württemberg 78 – 115 Euro 18 – 32 Euro Hoch
Niedersachsen 65 – 95 Euro 15 – 25 Euro Mittel
Sachsen 50 – 80 Euro 12 – 22 Euro Niedrig bis mittel
Berlin 75 – 105 Euro 18 – 28 Euro Mittel bis hoch
Mecklenburg-Vorpommern 48 – 75 Euro 10 – 20 Euro Niedrig

Richtwerte auf Basis von Vergütungsvereinbarungen 2024/2025. Tatsächliche Preise variieren je nach Einrichtung, Ausstattung und Standort.

Rechenbeispiel: Tagespflege bei Pflegegrad 3 in NRW

Tagessatz der Einrichtung: 95 Euro/Tag × 20 Tage = 1.900 Euro/Monat.
Pflegekasse übernimmt Sachleistung: 1.497 Euro (§41 SGB XI).
Eigenanteil: 1.900 − 1.497 = 403 Euro.
Zusätzlich erhalten Sie: Pflegegeld 545 Euro (§37 SGB XI) + Entlastungsbetrag 125 Euro (§45b SGB XI).
Effektive Belastung: 468 − 125 = 343 Euro Eigenanteil, bei gleichzeitig 545 Euro Pflegegeld.

Anspruch und Voraussetzungen für Tagespflege

Der Anspruch auf Tagespflege ist in §41 SGB XI geregelt. Die Voraussetzungen im Überblick:

  • Anerkannter Pflegegrad 2 bis 5 (durch den Medizinischen Dienst festgestellt)
  • Die häusliche Pflege kann nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden — oder die Tagespflege dient der Ergänzung und Stärkung der häuslichen Pflege
  • Die Einrichtung ist nach §72 SGB XI zugelassen und hat einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen

Personen mit Pflegegrad 1 haben keinen direkten Anspruch auf Tagespflege-Sachleistungen. Sie können jedoch ihren Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich gezielt für Tagespflegeleistungen einsetzen.

Besonders geeignet für

Tagespflege eignet sich besonders für Menschen mit Demenz, die von der Tagesstruktur und den sozialen Kontakten profitieren. Ebenso für Pflegebedürftige, deren Angehörige berufstätig sind oder selbst Entlastung brauchen. Viele Tagespflegeeinrichtungen bieten spezielle Demenz-Betreuungsgruppen an.

Leistungen einer Tagespflegeeinrichtung

Eine zugelassene Tagespflegeeinrichtung bietet ein umfassendes Betreuungs- und Pflegeangebot. Die typischen Leistungen umfassen:

Pflegerische Versorgung

  • Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität)
  • Medikamentengabe und -überwachung
  • Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung
  • Kontinenzversorgung

Betreuung und Aktivierung

  • Gedächtnistraining und kognitive Angebote
  • Bewegungsübungen und Gymnastik
  • Kreative Beschäftigung (Basteln, Musik, Kochen)
  • Soziale Kontakte und Gemeinschaft

Versorgung und Komfort

  • Frühstück, Mittagessen und Nachmittagskaffee
  • Ruhe- und Rückzugsräume
  • Barrierefreie Ausstattung
  • Therapeutische Angebote (je nach Einrichtung)

Transport

  • Hol- und Bringdienst (viele Einrichtungen)
  • Begleitung beim Ein- und Aussteigen
  • Rollstuhlgerechte Fahrzeuge
  • Flexible Abholzeiten

Typischer Tagesablauf in der Tagespflege

Der strukturierte Tagesablauf gibt Pflegebedürftigen Orientierung und Sicherheit — besonders wichtig bei Demenz. Die meisten Einrichtungen folgen einem ähnlichen Rhythmus:

07:30

Abholung zu Hause

Der Fahrdienst holt die Tagespflegegäste zu Hause ab — rollstuhlgerechte Fahrzeuge stehen bereit.

08:30

Ankommen und Frühstück

Gemeinsames Frühstück, Begrüßung, Medikamentengabe. Ankunftsrituale geben Sicherheit.

09:30

Aktivierungsangebote

Gedächtnistraining, Gymnastik, Sitzgymnastik, Sinnesübungen — individuell angepasst an die Fähigkeiten der Teilnehmenden.

12:00

Gemeinsames Mittagessen

Warmes Mittagessen, bei Bedarf pürierte oder spezielle Diätkost. Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme.

13:00

Ruhezeit

Mittagsruhe in Ruheräumen mit Liegemöglichkeit. Vorlesen, Musik oder einfach Entspannung.

14:30

Nachmittagsprogramm

Kreative Angebote (Basteln, Malen, Kochen), Gesellschaftsspiele, Spaziergänge im Garten. Kaffee und Kuchen.

16:30

Rücktransport nach Hause

Der Fahrdienst bringt die Tagespflegegäste zurück. Übergabegespräch mit Angehörigen bei Bedarf.

Tagespflege kombinieren: Pflegegeld, Sachleistung und Entlastungsbetrag

Ein wesentlicher Vorteil der Tagespflege: Sie wird seit 2017 zusätzlich zu ambulanten Leistungen gewährt. Das bedeutet, Sie können Tagespflege mit allen anderen Pflegeleistungen kombinieren — ohne Kürzung. Hier die wichtigsten Kombinationsmöglichkeiten:

Tagespflege + Pflegegeld

Sie erhalten den vollen Tagespflege-Sachleistungsbetrag (§41 SGB XI) und gleichzeitig das volle Pflegegeld (§37 SGB XI). Bei Pflegegrad 3: 1.497 Euro Tagespflege + 599 Euro Pflegegeld = 2.096 Euro.

Tagespflege + Ambulante Sachleistung

Wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst nutzen (§36 SGB XI), erhalten Sie den Tagespflege-Sachleistungsbetrag trotzdem in voller Höhe. Beide Leistungen haben eigene Budgets. Bei Pflegegrad 3: 1.497 Euro Tagespflege + 1.497 Euro ambulante Sachleistung = 2.864 Euro. Mehr zur ambulanten Pflege

Tagespflege + Kombinationsleistung

Auch die Kombinationsleistung (§38 SGB XI) — anteiliges Pflegegeld bei teilweiser Nutzung ambulanter Sachleistungen — wird nicht durch Tagespflege gemindert. Die Tagespflege kommt immer noch obendrauf.

Tagespflege + Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich (§45b SGB XI) kann gezielt für Eigenanteile der Tagespflege (Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten) eingesetzt werden — oder für andere Betreuungsangebote zusätzlich zur Tagespflege.

Tagespflege + Verhinderungspflege/Kurzzeitpflege

Verhinderungspflege (§39, bis zu 1.685 Euro/Jahr) und Kurzzeitpflege (§42, bis zu 1.854 Euro/Jahr) werden ebenfalls unabhängig von der Tagespflege gewährt. Alle Leistungen sind eigenständig und kumulierbar.

Tagespflege vs. Kurzzeitpflege vs. Vollstationäre Pflege

Je nach Pflegesituation kommen verschiedene Pflegeformen infrage. Die folgende Tabelle vergleicht die drei stationären bzw. teilstationären Optionen:

Merkmal Tagespflege Kurzzeitpflege Vollstationär
Rechtsgrundlage §41 SGB XI §42 SGB XI §43 SGB XI
Dauer Regelmäßig, tagsüber Vorübergehend, max. 8 Wochen/Jahr Dauerhaft
Übernachtung Nein (abends nach Hause) Ja (vollstationär auf Zeit) Ja (dauerhaft)
Budget (PG 3) 1.497 Euro/Monat 1.854 Euro/Jahr 1.262 Euro/Monat
Pflegegeld parallel Ja, ungekürzt 50 % für max. 8 Wochen Nein
Typischer Anlass Dauerhafte Entlastung, Berufstätigkeit Nach Krankenhausaufenthalt, Urlaub Häusliche Pflege nicht mehr möglich
Eigenanteil (ca.) 300 – 600 Euro/Monat Variabel (U+V+I) Ca. 2.468 Euro/Monat (vdek)

Tagespflege ist die einzige Pflegeform, die das Pflegegeld vollständig unberührt lässt. Sie eignet sich daher besonders als dauerhafte Ergänzung zur häuslichen Pflege — während Kurzzeitpflege eine vorübergehende Lösung für Krisensituationen oder Übergangsphasen bietet.

Wenn die häusliche Pflege dauerhaft nicht mehr ausreicht, kann ein Umzug in eine vollstationäre Einrichtung die richtige Entscheidung sein. Auf pflegeheim-vergleichen.de vergleichen Sie über 10.780 Einrichtungen in ganz Deutschland.

Tagespflege beantragen — Schritt für Schritt

Die Beantragung von Tagespflege ist unkompliziert. So gehen Sie vor:

1

Pflegegrad prüfen

Für Tagespflege-Sachleistungen benötigen Sie mindestens Pflegegrad 2. Mit Pflegegrad 1 können Sie den Entlastungsbetrag nutzen. Haben Sie noch keinen Pflegegrad, stellen Sie zunächst einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse.

2

Tagespflegeeinrichtung auswählen

Suchen Sie eine zugelassene Tagespflegeeinrichtung in Ihrer Nähe. Achten Sie auf die Entfernung (wichtig für den Fahrdienst), das Betreuungskonzept und die verfügbaren Plätze. Vereinbaren Sie einen Probetag, um die Einrichtung kennenzulernen.

3

Antrag bei der Pflegekasse stellen

Ein formloser Antrag bei der Pflegekasse genügt. Geben Sie an, welche Einrichtung Sie gewählt haben und an wie vielen Tagen pro Woche Sie Tagespflege nutzen möchten. Die Pflegekasse bewilligt in der Regel innerhalb weniger Tage.

4

Pflegevertrag abschließen

Schließen Sie einen Pflegevertrag mit der Tagespflegeeinrichtung ab. Darin werden Leistungsumfang, Kosten, Eigenanteil und Betreuungszeiten festgehalten. Die Einrichtung rechnet die Sachleistungen direkt mit der Pflegekasse ab.

Tipp: Probetag vereinbaren

Die meisten Tagespflegeeinrichtungen bieten einen kostenlosen Probetag an. Nutzen Sie diese Möglichkeit, damit sich die pflegebedürftige Person an die neue Umgebung gewöhnen kann. Gerade bei Demenz ist eine behutsame Eingewöhnung entscheidend für den Erfolg der Tagespflege.

Tagespflege in der Nähe finden

Laut Statistischem Bundesamt gibt es in Deutschland rund 5.000 zugelassene Tagespflegeeinrichtungen. Die Versorgungsdichte variiert stark nach Region — in ländlichen Gebieten sind die Anfahrtswege oft länger, dafür bieten viele Einrichtungen einen eigenen Fahrdienst an.

Auf pflegeheim-vergleichen.de finden Sie über 10.780 Pflegeeinrichtungen in ganz Deutschland — darunter auch Einrichtungen mit Tagespflegeangeboten. Vergleichen Sie Bewertungen und fordern Sie kostenlose Angebote an:

Weitere Informationen zu Pflegeoptionen finden Sie in unseren Ratgebern: Häusliche Pflege, Pflegehilfsmittel und Demenz-Pflegeheim.

Häufig gestellte Fragen zur Tagespflege

Was kostet Tagespflege pro Tag?
Die Kosten für einen Tagespflegeplatz liegen je nach Region und Einrichtung zwischen 50 und 120 Euro pro Tag. Die Pflegekasse übernimmt gemäß §41 SGB XI die pflegebedingten Kosten als Sachleistung — zwischen 796 Euro (Pflegegrad 2) und 2.299 Euro (Pflegegrad 5) monatlich. Unterkunft, Verpflegung und Fahrtkosten tragen die Pflegebedürftigen oder ihre Angehörigen selbst.
Wer hat Anspruch auf Tagespflege?
Anspruch auf Tagespflege haben alle Versicherten mit anerkanntem Pflegegrad 2 bis 5. Personen mit Pflegegrad 1 können ihren Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich (§45b SGB XI) für Tagespflege einsetzen. Voraussetzung ist, dass die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder eine Ergänzung der häuslichen Pflege erforderlich ist.
Wird das Pflegegeld bei Tagespflege gekürzt?
Nein. Seit dem Pflegestärkungsgesetz II (2017) wird das Pflegegeld bei Inanspruchnahme von Tagespflege nicht mehr gekürzt. Tagespflege-Sachleistungen (§41 SGB XI) werden zusätzlich zum Pflegegeld (§37 SGB XI) oder zu ambulanten Sachleistungen (§36 SGB XI) gewährt — eine vollständige Doppelnutzung ist möglich.
Wie viele Tage pro Woche kann man Tagespflege nutzen?
Die meisten Tagespflegeeinrichtungen bieten Betreuung an fünf bis sechs Tagen pro Woche an. Die konkrete Nutzung können Sie flexibel mit der Einrichtung vereinbaren — von einem Tag bis zur vollen Woche. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich genutzten Tagen im Rahmen Ihres Sachleistungsbudgets.
Übernimmt die Pflegekasse den Fahrdienst zur Tagespflege?
Die Kosten für den Fahrdienst zur Tagespflegeeinrichtung können über den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) von 125 Euro monatlich abgerechnet werden. Einige Tagespflegeeinrichtungen organisieren einen eigenen Fahrdienst und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Erkundigen Sie sich bei der Einrichtung nach den konkreten Transportmöglichkeiten.
Was ist der Unterschied zwischen Tagespflege und ambulanter Pflege?
Tagespflege (§41 SGB XI) ist eine teilstationäre Leistung: Die pflegebedürftige Person verbringt den Tag in einer Einrichtung und kehrt abends nach Hause zurück. Ambulante Pflege (§36 SGB XI) findet dagegen im häuslichen Umfeld statt — ein Pflegedienst kommt ins Haus. Beide Leistungen ergänzen sich und können parallel genutzt werden.
Gibt es auch Nachtpflege?
Ja, neben der Tagespflege gibt es auch die Nachtpflege als teilstationäre Pflegeform gemäß §41 SGB XI. Sie richtet sich an Pflegebedürftige, die nachts Betreuung benötigen — etwa bei Demenz mit nächtlicher Unruhe. Die Finanzierung erfolgt aus dem gleichen Sachleistungsbudget wie die Tagespflege.
Kann ich Tagespflege und Verhinderungspflege kombinieren?
Ja, Tagespflege (§41 SGB XI) und Verhinderungspflege (§39 SGB XI) sind getrennte Leistungen mit eigenen Budgets. Wenn Ihre private Pflegeperson Urlaub braucht oder erkrankt, können Sie parallel zur regulären Tagespflege eine Ersatzpflege für die übrigen Stunden nutzen. Für die Verhinderungspflege stehen bis zu 1.685 Euro jährlich zur Verfügung.
Wie sieht ein typischer Tag in der Tagespflege aus?
Der Tagesablauf folgt einer festen Struktur: Morgens Abholung durch den Fahrdienst (ca. 8:00 Uhr), Ankommen und Frühstück, dann Gruppenangebote (Gymnastik, Gedächtnistraining, kreative Beschäftigung). Mittags gemeinsames Essen, anschließend Ruhephase. Nachmittags weitere Aktivitäten und Kaffeetrinken. Gegen 16:00–17:00 Uhr Rücktransport nach Hause. Die genauen Zeiten variieren je nach Einrichtung.
Eignet sich Tagespflege für Menschen mit Demenz?
Ja, Tagespflege eignet sich besonders gut für Menschen mit leichter bis mittlerer Demenz. Die feste Tagesstruktur, regelmäßige Aktivierung (Gedächtnistraining, Musik, Bewegung) und sozialen Kontakte wirken sich positiv auf den Krankheitsverlauf aus. Viele Einrichtungen bieten spezielle Demenz-Betreuungsgruppen mit geschultem Personal an. Bei fortgeschrittener Demenz mit Weglauftendenz sollte die Einrichtung einen beschützten Bereich haben.
Was kostet Tagespflege pro Monat bei 5 Tagen pro Woche?
Bei fünf Tagen pro Woche liegen die Gesamtkosten zwischen 1.000 und 2.400 Euro monatlich (bei 50 bis 120 Euro pro Tag × ca. 20 Tage). Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Kosten als Sachleistung (z. B. 1.497 Euro bei Pflegegrad 3). Der verbleibende Eigenanteil für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten beträgt typischerweise 300 bis 600 Euro monatlich, den Sie teilweise über den Entlastungsbetrag (125 Euro) abdecken können.
Kann ich die Tagespflegeeinrichtung wechseln?
Ja, Sie können die Tagespflegeeinrichtung wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel 14 Tage (§120 SGB XI). Informieren Sie Ihre Pflegekasse über den Wechsel und schließen Sie einen neuen Vertrag mit der gewünschten Einrichtung ab. Es entstehen keine Nachteile bei Ihren Leistungsansprüchen.

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