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Eigenanteil-Rechner: Pflegeheim-Kosten berechnen

Der Eigenanteil ist der Betrag, den Pflegeheimbewohner monatlich selbst tragen müssen. Er variiert stark nach Bundesland — von durchschnittlich 1.648 Euro in Sachsen bis 2.749 Euro in Baden-Württemberg. Seit 2022 reduzieren die Leistungszuschläge nach §43c SGB XI den pflegebedingten Eigenanteil abhängig von der Aufenthaltsdauer: im ersten Jahr um 15 %, ab dem vierten Jahr sogar um 75 %.

Eigenanteil berechnen

Wählen Sie Bundesland und Pflegegrad, um Ihre Kosten zu berechnen.

Die berechneten Werte sind unverbindliche Richtwerte. Die tatsächlichen Kosten können je nach Einrichtung und Region abweichen.

So funktioniert der Rechner

Der Eigenanteil im Pflegeheim setzt sich aus vier Kostenbestandteilen zusammen. Unser Rechner berücksichtigt alle vier Komponenten und wendet den Leistungszuschlag nach §43c SGB XI entsprechend der gewählten Aufenthaltsdauer an.

Pflegebedingter Eigenanteil

Kosten für die pflegerische Versorgung, die nicht von der Pflegeversicherung gedeckt werden. Seit 2022 ist dieser Betrag innerhalb einer Einrichtung für alle Pflegegrade gleich hoch (EEE). Die Leistungszuschläge nach §43c senken diesen Anteil.

Unterkunft

Kosten für das Zimmer, Reinigung, Wäsche und die Nutzung der Gemeinschaftsräume. Dieser Posten muss vollständig selbst getragen werden und variiert je nach Ausstattung und Lage der Einrichtung.

Verpflegung

Kosten für die tägliche Verpflegung (Frühstück, Mittag- und Abendessen sowie Zwischenmahlzeiten). Auch diese Kosten werden vollständig selbst getragen und sind nicht durch die Pflegeversicherung gedeckt.

Investitionskosten

Umlagen für Instandhaltung, Modernisierung und Miete der Pflegeeinrichtung. In einigen Bundesländern (z. B. NRW, Schleswig-Holstein) wird ein Teil dieser Kosten durch Pflegewohngeld übernommen.

Leistungszuschläge nach §43c SGB XI

Seit Januar 2022 erhalten Pflegeheimbewohner gestaffelte Zuschläge auf den pflegebedingten Eigenanteil. Je länger der Aufenthalt, desto höher der Zuschlag:

Aufenthaltsdauer Zuschlag
Im 1. Jahr 15%
Im 2. Jahr 30%
Im 3. Jahr 50%
Ab dem 4. Jahr 75%

Eigenanteil nach Bundesland im Überblick

Die folgende Tabelle zeigt die durchschnittlichen monatlichen Eigenanteile für vollstationäre Pflege in allen 16 Bundesländern. Alle Angaben in Euro pro Monat (Quelle: vdek Eigenanteil-Statistik, Stand Juli 2024).

Bundesland Pflege Unterkunft Verpflegung Investition Gesamt
Baden-Württemberg 1.177 € 638 € 417 € 517 € 2.749 €
Bayern 985 € 600 € 390 € 442 € 2.417 €
Berlin 797 € 582 € 381 € 515 € 2.275 €
Brandenburg 688 € 498 € 346 € 438 € 1.970 €
Bremen 764 € 524 € 375 € 362 € 2.025 €
Hamburg 785 € 591 € 397 € 468 € 2.241 €
Hessen 1.024 € 598 € 401 € 493 € 2.516 €
Mecklenburg-Vorpommern 611 € 434 € 318 € 390 € 1.753 €
Niedersachsen 866 € 557 € 384 € 428 € 2.235 €
Nordrhein-Westfalen 1.150 € 618 € 407 € 511 € 2.686 €
Rheinland-Pfalz 978 € 564 € 389 € 463 € 2.394 €
Saarland 1.086 € 575 € 394 € 472 € 2.527 €
Sachsen 538 € 431 € 310 € 369 € 1.648 €
Sachsen-Anhalt 582 € 445 € 321 € 383 € 1.731 €
Schleswig-Holstein 867 € 561 € 388 € 421 € 2.237 €
Thüringen 563 € 440 € 314 € 375 € 1.692 €
Bundesdurchschnitt 855 € 539 € 372 € 447 € 2.213 €

Quelle: vdek Eigenanteil-Statistik, Stand: Juli 2024. Eigenanteile in Euro pro Monat. Durchschnittswerte je Bundesland für vollstationäre Pflege (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil ab dem 1. Jahr).

Häufig gestellte Fragen zum Eigenanteil

Was ist der Eigenanteil im Pflegeheim?
Der Eigenanteil (auch einrichtungseinheitlicher Eigenanteil, kurz EEE) ist der Betrag, den Pflegeheimbewohner monatlich selbst zahlen müssen. Er setzt sich aus vier Komponenten zusammen: dem pflegebedingten Eigenanteil, den Kosten für Unterkunft, Verpflegung und den Investitionskosten der Einrichtung. Die Pflegeversicherung übernimmt einen Teil der pflegebedingten Kosten — den Rest tragen die Bewohner bzw. deren Angehörige.
Wie berechnet sich der Eigenanteil?
Der Eigenanteil berechnet sich aus den Gesamtkosten des Pflegeheimplatzes abzüglich der Leistungen der Pflegeversicherung. Seit 2022 ist der pflegebedingte Eigenanteil innerhalb einer Einrichtung für alle Pflegegrade gleich hoch (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil). Hinzu kommen die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten, die immer vollständig selbst getragen werden müssen.
Was sind Leistungszuschläge nach §43c SGB XI?
Die Leistungszuschläge nach §43c SGB XI reduzieren den pflegebedingten Eigenanteil abhängig von der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim. Im ersten Jahr beträgt der Zuschlag 15 %, im zweiten Jahr 30 %, im dritten Jahr 50 % und ab dem vierten Jahr 75 %. Der Zuschlag wird direkt von der Pflegekasse an die Einrichtung gezahlt und mindert den monatlichen Eigenanteil der Bewohner.
In welchem Bundesland ist der Eigenanteil am niedrigsten?
Die niedrigsten Eigenanteile finden sich in den ostdeutschen Bundesländern. Sachsen liegt mit durchschnittlich 1.648 Euro pro Monat am günstigsten, gefolgt von Thüringen (1.692 Euro) und Sachsen-Anhalt (1.731 Euro). Am teuersten ist Baden-Württemberg mit durchschnittlich 2.749 Euro monatlich. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 2.213 Euro pro Monat.
Wie kann ich den Eigenanteil senken?
Es gibt mehrere Möglichkeiten, den Eigenanteil zu senken: Erstens profitieren Sie automatisch von den Leistungszuschlägen nach §43c SGB XI, die mit zunehmender Aufenthaltsdauer steigen. Zweitens können Sie bei finanzieller Bedürftigkeit Hilfe zur Pflege beim Sozialamt beantragen (§61 SGB XII) — das Schonvermögen beträgt 10.000 Euro pro Person. Drittens übernehmen einige Bundesländer einen Teil der Investitionskosten (Pflegewohngeld). Vergleichen Sie zudem die Kosten verschiedener Einrichtungen, da die Unterschiede erheblich sein können.

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