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Pflegegeld-Rechner 2026 — Leistungen nach Pflegegrad

Pflegegeld ist eine monatliche Geldleistung der Pflegeversicherung für die häusliche Pflege durch Angehörige oder andere nicht-professionelle Pflegepersonen. Im Gegensatz zur Sachleistung, die direkt an einen ambulanten Pflegedienst gezahlt wird, erhalten Pflegebedürftige das Pflegegeld zur freien Verfügung. Anspruch besteht ab Pflegegrad 2 gemäß §37 SGB XI.

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Die berechneten Werte sind unverbindliche Richtwerte. Die tatsächlichen Kosten können je nach Einrichtung und Region abweichen.

Pflegeleistungen 2026 im Überblick

Die folgende Tabelle zeigt alle relevanten Leistungsbeträge der Pflegeversicherung nach Pflegegrad. Die Werte gelten seit dem 1. Januar 2025 und sind Stand 2026 unverändert.

Pflegegrad Pflegegeld Sachleistung Vollstationär Entlastungs­betrag Kurzzeitpflege Verhinderungs­pflege
Pflegegrad 1 125 € 125 €
Pflegegrad 2 347 € 796 € 770 € 125 € 1854 € 1685 €
Pflegegrad 3 599 € 1497 € 1262 € 125 € 1854 € 1685 €
Pflegegrad 4 800 € 1859 € 1775 € 125 € 1854 € 1685 €
Pflegegrad 5 990 € 2299 € 2005 € 125 € 1854 € 1685 €

Quelle: §§36–45 SGB XI. Pflegegeld und Sachleistung: monatliche Beträge. Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege: jährliche Beträge.

Pflegegeld vs. Sachleistung: Was ist besser?

Die Wahl zwischen Pflegegeld und Sachleistung hängt von der individuellen Pflegesituation ab. Beide Leistungsformen schließen sich nicht gegenseitig aus — sie lassen sich über die Kombinationsleistung (§38 SGB XI) miteinander verbinden.

Pflegegeld (§37 SGB XI)

  • Für häusliche Pflege durch Angehörige oder ehrenamtliche Helfer
  • Wird direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt
  • Freie Verwendung — kein Nachweis nötig
  • Regelmäßige Beratungseinsätze erforderlich (§37.3 SGB XI)
  • Geringere Beträge als Sachleistung

Sachleistung (§36 SGB XI)

  • Für professionelle ambulante Pflege durch zugelassene Pflegedienste
  • Wird direkt an den Pflegedienst gezahlt
  • Höhere Beträge als Pflegegeld
  • Fachliche Versorgung durch qualifiziertes Personal
  • Kein Beratungseinsatz nötig — der Dienst übernimmt die Pflege

Beispiel: Pflegegrad 3

Bei Pflegegrad 3 beträgt das Pflegegeld 599 € monatlich. Die Sachleistung liegt bei 1.497 € — also fast 2,5-mal so hoch. Wer die häusliche Pflege durch Angehörige mit einem Pflegedienst ergänzt, kann über die Kombinationsleistung beide Ansprüche anteilig nutzen.

Kombinationsleistung — Pflegegeld und Sachleistung verbinden

Die Kombinationsleistung nach §38 SGB XI ermöglicht es, Pflegegeld und Sachleistung anteilig miteinander zu kombinieren. Das ist besonders sinnvoll, wenn ein ambulanter Pflegedienst nur einen Teil der Versorgung übernimmt und Angehörige den Rest leisten.

Die Berechnung erfolgt prozentual: Wird beispielsweise 40 % der Sachleistung durch einen Pflegedienst ausgeschöpft, stehen noch 60 % des Pflegegeldes zur Verfügung.

Rechenbeispiel — Pflegegrad 3

Sachleistung Pflegegrad 3: 1.497 €/Monat

Pflegedienst nutzt: 598,80 € (= 40 % der Sachleistung)

Verbleibender Anteil Pflegegeld: 60 % von 599 € = 359,40 €

Gesamtleistung: 598,80 € (Sachleistung) + 359,40 € (Pflegegeld) = 958,20 €

Häufig gestellte Fragen zum Pflegegeld

Was ist Pflegegeld?
Pflegegeld ist eine monatliche Geldleistung der Pflegeversicherung gemäß §37 SGB XI. Es wird an Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 gezahlt, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder anderen nicht-professionellen Pflegepersonen versorgt werden. Die Höhe richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad.
Wer bekommt Pflegegeld?
Pflegegeld erhalten alle Versicherten mit anerkanntem Pflegegrad 2 bis 5, die zu Hause von nicht-professionellen Pflegepersonen (z. B. Angehörige, Freunde, Nachbarn) betreut werden. Voraussetzung ist, dass die Pflege im häuslichen Umfeld stattfindet und kein professioneller Pflegedienst die gesamte Versorgung übernimmt.
Pflegegeld vs. Sachleistung — was ist der Unterschied?
Pflegegeld (§37 SGB XI) ist eine Geldleistung für die häusliche Pflege durch nicht-professionelle Pflegepersonen — das Geld wird direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt. Die Pflegesachleistung (§36 SGB XI) hingegen ist eine Sachleistung, bei der die Pflegekasse die Kosten für einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst übernimmt. Die Beträge der Sachleistung sind höher als das Pflegegeld.
Kann man Pflegegeld und Sachleistung kombinieren?
Ja, das ist über die sogenannte Kombinationsleistung gemäß §38 SGB XI möglich. Wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst nutzen, der nicht den vollen Sachleistungsbetrag ausschöpft, erhalten Sie anteilig Pflegegeld für den ungenutzten Prozentsatz. Beispiel: Nutzen Sie 60% der Sachleistung, erhalten Sie 40% des Pflegegeldes.
Wird Pflegegeld im Pflegeheim gezahlt?
Nein. Bei vollstationärer Pflege im Pflegeheim entfällt der Anspruch auf Pflegegeld. Stattdessen zahlt die Pflegekasse einen monatlichen Zuschuss direkt an die Einrichtung (vollstationäre Leistung nach §43 SGB XI). Während einer Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt — für bis zu acht Wochen im Jahr.

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